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Unterschrift widerrufen - Kann man eine Unterschrift eines BR Mitgliedes unter ein Besprechungsformular, das nicht im Gremium besprochen wurde, widerrufen?

T
tarips
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen, ich habe eine Frage: Kann man eine Unterschrift eines BR Mitgliedes widerrufen,wennn dieses Mitglied eine Unterschrift unter ein Besprechungsformular gegeben hat,dass nicht im Gremium besprochen wurde,d.h. zwei BR-Mitglieder wurden zu einer Besprechung mit Bezirksleiter und ML geholt.Eines dieser Mitglieder hat versehentlich in gutem Glauben eine Unterschrift unter diesen Text gegeben. Der Text wurde auch gelesen, aber nach nochmaliger Diskuddion wurde festgestellt, dass einiges was in der Besprechung gesagt wurde nicht richtig ist.Kann man nun der Unterschrift widersprechen oder eine Richtigstellung schreiben? Mfg tarips

8.30203

Community-Antworten (3)

S
Scorpion

23.12.2008 um 08:35 Uhr

@tarips

Richtigstellung schreiben, unterschreiben und allen Teilnehmetrn der Besprechung mit Anschreiben zustellen. Müsste ausreichen. Die können dann, wenn angebracht ja widersprechen..........

K
Kölner

23.12.2008 um 09:19 Uhr

@tarips ...'drum prüfe, wer sich bindet!' ...vor allem bei Unterschriften.

DAH
Der alte Heini

24.12.2008 um 01:20 Uhr

tarips Hat der Kollege im Namen des Betriebsrat gehandelt? Wurde im Namen des BR Zusagen gemacht? Was steht den schlimmes im Besprechungsformular? Dem AG mitteilen, dass der Kollege ohne entsprechende Legitimation des BR gehandelt hat und der BR an eventuelle Zusagen oder Abmachungen des Kollegen nicht gebunden ist.

Hat der Kollege in seiner Eigenschaft als Betriebsratsmitglied also im Rahmen seiner eigenen Betriebsratsarbeit mit dem AG gesprochen und ein Besprechungsformular unterschrieben, so ist das sein Ding und hat den BR nicht zu interessieren. Erledigt ein BR Mitglied seine eigene Betriebsratsarbeit, benötigt er kein Auftrag oder Weisungen des BR. Er kann mit AG sprechen, mit Vorgesetzte oder mit den Arbeitnehmern und auch mit der Gewerkschaft. Selbst Freistellungen für eigene notwendige BR Arbeit sind möglich. In diesem Zusammenhang kann der Kollege zuviel Besprechungsprotokolle unterschreiben, wie er möchte und dem Gremium Betriebsrat geht es nichts an.

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