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Änderungsvertrag - kann ein AN einen bereits unterschriebenen Änderungsvertrag widerrufen?

K
koora
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, kann ein AN einen bereits unterschriebenen Änderungsvertrag widerrufen, wenn ja wielange und wo kann ich das nachlesen

2.94803

Community-Antworten (3)

N
neskia

10.03.2010 um 21:57 Uhr

Vertrag ist Vertrag

S
Schlawiner

10.03.2010 um 22:03 Uhr

@neskia,

das stimmt so nicht!

Erst einmal wäre zu klären, wie der Vertrag zustande kam ( Überrumplung ), ferne wäre interessant, ob der Vertrag auch rechtlich einwandfrei wäre. Ich erwähne hier gerne auch den Begriff "AGB".

Wurde der Vertrag z.B. in der Firma unterschrieben, z.B. bei einem Gespräch mit Kaffee und Gebäck, und ist dieser auch juristisch nicht zu beanstanden ( AGB ), dann dürfte es schwer sein diesen für nichtig zu erklären, es sei denn, der Unterschreiber nimmt z.B. starke Medikamente ein und war sich der Folgen nicht bewußt ;)

R
ridgeback

11.03.2010 um 00:38 Uhr

koora, kommt darauf an, werden neben den allgemeinen Unwirksamkeitsgründen, die auch einer Änderungskündigung entgegengehalten werden können, wie z.B. unterlassene Anhörung des Betriebsrats, § 102 Abs. 1 BetrVG, Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB oder widersprüchliches Verhalten oder sonstige Treuewidrigkeit, § 242 BGB, kommt auch die Rechtsunwirksamkeit wegen Verstoßes gegen zwingende Rechtsnormen gem. § 134 BGB in Frage.

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