Frage nach Urlaubsansprüche nach Krankheit
Hallo zusammen,
ich war wegen einer Erkrankung 2023 und 2024 längere Zeit ausgefallen. In 2024 konnte ich wegen einer kurzfristigen Besserung meiner Blutwerte vom 02.05.24 bis zum 13.06.24 wieder arbeiten, fiel dann aber leider bis Ende 2024 komplett aus. Hatte in 2024 also 5 Wochen gearbeitet und war die restliche Zeit erkrankt.
Nach Chemo und Therapie konnte ich glücklicherweise nach einer Wiedereingliederung Anfang 2025 wieder meine Arbeit aufnehmen.
Es stellte sich jetzt aber die Frage, bis wann ich meine Urlaubsansprüche aus 2024 nehmen muss. Ich war der Meinung, dass krankheitsbedinge Gründe dafür sorgen, dass man bis zu 15 Monate nach Wiederaufnahme der Arbeit den Alt-Urlaub nehmen kann.
Mein Arbeitgeber teilte mir jetzt mit, dass ich meinen Resturlaub noch in diesem Jahr bis zum 31.03.25 nehmen muss.
Die 15 Monatsregel hätte nur gegolten, wenn ich in 2024 komplett krankgeschrieben gewesen wären ?
Kann das so stimmen ?
Community-Antworten (1)
06.02.2025 um 11:54 Uhr
Ist der Arbeitnehmer länger erkrankt und kann wegen der Krankheit den Urlaub innerhalb eines ganzen Kalenderjahres oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums im Folgejahr nicht nehmen, verfallen die Urlaubsansprüche - nach europarechtskonformer Auslegung des deutschen Urlaubsrechts durch das BAG - erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (lesen Sie dazu: Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung). In Umsetzung der EuGH-Vorgaben gilt nach aktueller BAG-Rechtsprechung, dass Urlaubstage aus dem Jahr, in dem Arbeitnehmer erkranken - also noch teilweise gearbeitet haben - ohne vorherigen Hinweis des Arbeitgebers nicht verfallen dürfen
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