geforderte Umschulung seitens AG für Schwerbehinderten -danach keine Stelle
Ein Mitarbeiter einer Stadtverwaltung wurde vor 18 Jahren als Schwerbeschädigter mit 40 % (gleichgestellt) eingestellt auf eine technische Stelle. Mittlerweile liegt durch weitere OP im Wirbelbereich Schwerbeschädigung 50 % vor. Dies wurde Mitte des letzten Jahres festgestellt. Nachdem ärztlich bestätigt war, dass die Ausübung der bisherigen Tätigkeit aus körperlichen Gesundheitsgründen nicht mehr möglich ist, informierte der AN den AG darüber umgehend und fragte nach der Weiterbeschäftigung in einem anderen Aufgabengebiet. Von der Personalabteilung kam die Aussage, dass man keine andere Beschäftigung hätte. Er solle umschulen auf Verwaltungsfachangestellten, danach würde man ihn in der Verwaltung einsetzen. Für die Dauer der Umschulung würde man ihn freistellen. Ein Einsatz schon jetzt auf Grund seiner langjährigen Erfahrung in der SV selbst wäre ohne diese Ausbildung nicht möglich. Der Bitte, ihm diese Aussage schriftlich zu geben, wurde nicht erfüllt. Der Personal- / Betriebsrat war hierbei nicht zugegen und wurde auch nicht gehört.
Die Krankschreibung erfolgte auf Grund dieser Tatsache weiterhin bis noch laufend. Die Rentenversicherung, bei der der Antrag auf Umschulung gestellt war, ließ 4 Monate bis zu einem ersten Gesprächstermin verstreichen, der dann noch 2x verschoben wurde, bevor er zustande kam.
Es gab einen weiteren Termin bei der Personalchefin der SV, bei dem der AN, die Mitarbeiterin der RV zugegen waren. An diesem Termin wurde vom AN die Kopie der Bewilligung der Schwerbehinderung 50 % rückwirkend zum August des vergangenen Jahres an die Personalchefin und die Mitarbeiterin der RV übergeben. (Bescheinigung kam 3 Tage zuvor per Post). Im Gespräch wurde noch einmal von der RV gefragt, ob ein Einsatz ohne Umschulung auf eine andere Stelle möglich wäre. Das wurde wieder verneint. Nun kam aber noch dazu, dass die Personalverantwortliche die neue Äußerung tat, dass man sich gar nicht vorstellen könne, dass besagter AN in der Verwaltung arbeiten würde, da er ja bisher angebliche Freiheiten besessen hätte und man meint, es könne doch schwierig sein, dann den ganzen Tag Tätigkeiten im Büro auszuführen. Außerdem gehe man davon aus, dass in 2 Jahren dann gar keine Stelle laut Stellenplan für ihn vorhanden sei, da niemand in den Rentenstand gehen würde - das wäre erst wieder in ca. 5 Jahren der Fall. Wenn man etwas adäquates für die dann vorhandene Ausbildung hätte, dann würde man Mitarbeiter bevorzugen, die schon länger in der Verwaltung arbeiten würden. Weiterhin wolle man seine Stelle, die er bisher bekleidet hat, in der Art nicht wieder besetzen. Es gäbe einen neu eingestellten Mitarbeiter, der Teile dieser Tätigkeiten ausführt, der Rest der Tätigkeiten wurde auf ehrenamtliche MA aufgeteilt. Auch bei diesem Gespräch war weder jemand vom Personalrat, noch von der Schwerbehindertenvertretung oder dem Integrationsamt dabei.
Verwunderlich, dass ein halbes Jahr zuvor gesagt wurde - schule um, dann hast Du hier einen Job - und nun die Aussage, man könne sich das nicht vorstellen. Das erweckt extrem den Eindruck, den AN abschieben zu wollen. Er ist während der Umschulung weiter AN der SV, dann kann man doch nicht einfach sagen - nach der Umschulung gibt es für Dich keine Stelle ?
Dieser Termin hatte zur Folge, dass aus einer geplanten Berufsfindung von einer Woche Anfang Januar nichts wurde, die Berufsfindung seitens RV auf 4 Wochen festgesetzt wurde mit Beginn Ende Januar. Durch diese immerwährenden Verschiebungen verstrich der erste mögliche Termin Umschulung im November des Vorjahres und nun auch der zweite mögliche Termin Anfang Februar. Alle Ergebnisse bisher aus dem Berufsfindungstest sind hervorragend, der AN hat sich auch seit letztem Jahr hochmotiviert auf die Arbeit in der Verwaltung gefreut, fühlt sich absolut in der Lage, die Umschulung zu absolvieren und möchte unbedingt eher heute als morgen damit beginnen.
Selbst die unsinnige Forderung der SV - er solle vom Arzt eine schriftliche Bescheinigung bringen, dass er psychisch und körperlich in der Lage sei, die Arbeit in der Verwaltung auszuführen, brachte er bei.
Die Lage ist nunmehr so, dass das Krankengeld Mitte diesen Jahres auslaufen wird, eine Umschulung aber erst Ende des Jahres stattfinden kann. Heißt also, dass finanziell der bisher bestehende Engpass noch weiter verschärft wird, da kein Krankengeld mehr kommt, die Möglichkeit, bis zur Umschulung weiter zu arbeiten durch den AG aber auch abgelehnt wird. Unterhaltsverpflichtungen und Kredit sind jedoch weiter zu bedienen, das wird einfach fast unmöglich.
Urlaubsansprüche aus 2019 sind ja trotz Krankheit vorhanden. Auszahlung des Urlaubes ist nicht möglich. Besteht denn die Möglichkeit, sich gesund schreiben zu lassen, um den Urlaub zu nehmen - um damit einfach die finanzielle Lücke zwischen Ende Krankengeld und Beginn Umschulung (mit Bezug Übergangsgeld) zu schließen ?
Wie kann man hier vorgehen, um die Unterstützung des Personalrates zu bekommen ? Die Behindertenvertretung hätte doch auch hier von Anfang an mit ins Boot gehört ? Mag sein, dass diese Fragestellung hier nur zum Teil auf Betriebsrat und zum Teil auf Arbeitsrecht gehört. Deshalb werde ich genau diesen Post noch einmal bei Arbeitsrecht einstellen, um auf jeden Fall nützliche Hinweise zu bekommen. Denn der AN ist mittlerweile ratlos, wie es weitergehen kann, da sich die eigene SV so zeigt, als sei sie gar nicht daran interessiert, ihn weiter zu beschäftigen. Obwohl das anfänglich so angezeigt wurde. Die Absprache zwischen der RV und der SV wegen eines 2-wöchigen Praktikums in der SV wurde auch durch die SV torpediert, indem man angeblich keine Praktikumsplätze in der SV des AN gefunden hätte.
Vielen Dank für Ratschläge, Urteile, Angaben darüber, wie hier zu verfahren ist. Wie man den BR / PR beteiligen kann und wie der AN nun endlich einmal Hilfe seitens der eigenen Firma bekommt. Was ist mit der gesetzlichen Pflicht des AG zum BEM ?
Community-Antworten (4)
31.01.2020 um 13:07 Uhr
Mann - das ist die Textwand der Woche!
Sorry aber warum holt sich der AN den nicht von Anfang an die SBV oder den Personalrat ins BOOT - beantragt ein BEM Verfahren etc etc. und zurrt dann alles schriftlich fest - DAs passiert doch alles nicht automatisch.
Man muss doch solche Sachen schriftlich beantragen und auch schriftliche Ablehnungen mit Begründung fordern, sonst kann man doch nicht rechtssicher dagegen vorgehen.
Und genau das sollte der AN jetzt machen - sich von SBV und PR beraten lassen, wenn die nichts wissen die RV, einen Gesundheitsdienst, Sozialberatung (verein) Gewerkschaft oder Anwalt hinzuziehen. Alles schriftlich beim AG beantragen bzw um Verhandlung bitten und die Ablehnungsgründe schriftlich anfordern. Sonst läuft man ernsthaft Gefahr in absehbare Zukunft ohne Job dazustehen, da man Gesundheitlich nicht in der Lage ist den Av zu erfüllen.
31.01.2020 um 13:15 Uhr
Hallo Kjarrigan,
danke für die schnelle Antwort - und sorry für die "Textwand". Sollte nur alles komplett dargestellt werden. Ja, genau das wollte ich wissen - was man als AN tun kann oder auch soll. Bisher - hat man in das gute Arbeitsverhältnis die Jahre vorher vertraut und der ersten mündlichen Ansage. Dass sich das innerhalb weniger Monate so dreht - war nicht absehbar. Auch die RV stellte dar, dass das alles kein Problem sei, man sehr gute Erfahrungen mit dieser doch so kulanten SV habe und das alles schon seinen guten Gang gehen würde. Alles schriftlich zu machen, hielt ich auch für eine sehr gute Sache.
Man wäre nach der Umschulung gesundheitlich durchaus in der Lage, den Verwaltungsarbeitsplatz, der zuerst geboten wurde, auszufüllen.
Problematik zudem noch - kleinere Verwaltung, alle kennen sich .....
Kann die SV denn eigentlich sagen: schule um und Du gehst zu uns in die Verwaltung - und dann etwas später - wenn Du fertig bist, haben wir keine Stelle für Dich ?????
31.01.2020 um 14:11 Uhr
"Kann die SV denn eigentlich sagen: schule um und Du gehst zu uns in die Verwaltung - und dann etwas später - wenn Du fertig bist, haben wir keine Stelle für Dich ?????"
man kann viel, wenn der Tag lang ist. Daher dann wohl auch nichts schriftliches ... denn dann könnte man ja darauf festgenagelt werden.
31.01.2020 um 19:59 Uhr
Der Text ist zu lang und nicht so dargestellt, dass es leicht ist zu erkennen, was die Fragen sind.
Deshalb hier die Rechtslage:
§ 164 SGB IX Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen (4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
- Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,
- bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens,
- Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung,
- behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,
- Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen
unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung. Bei der Durchführung der Maßnahmen nach Satz 1 Nummer 1, 4 und 5 unterstützen die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsämter die Arbeitgeber unter Berücksichtigung der für die Beschäftigung wesentlichen Eigenschaften der schwerbehinderten Menschen. Ein Anspruch nach Satz 1 besteht nicht, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit die staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften oder beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Wurde ein BEM eingeleitet (sehr wichtig für schwerbehinderte Menschen) Wurder Integrationsamt eingeschaltet. Bekommt er Geld während der Schulung?
--
Ich würde den Sachverhalt kurz formulieren und die Fragen deutlich stellen. Danach hier Fragen, bzw Antworte suchen:
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ÄlterDie Frage bezieht sich auf den WAF-Newsletter vom 30.09.2009 und den darin enthaltenen Artikel "Diskriminierungsverbot des Arbeitnehmers bei der Pflege eines behinderten Kindes" und das dort angegeben