Hallo Wissende.

Ein junger Kollege hatte 2008 einen Freizeitunfall. Eine Wiedereingliederung nach ca. 13 Monaten wurde betrieblicherseits abgebrochen. Nach Ablauf des Krankengeldes erhielt er eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. In dieser Zeit arbeitete er in einer Werkstatt für Behinderte. Wir haben der Aufhebung seines Arbeitsvertrages nicht zugestimmt.Eine Zustimmung des Arbeitsgerichtes wurde vom AG nicht eingeholt.
Wenn er seitens des Rententrägers im August 2012 wieder als arbeitsfähig eingestuft wird, hat er das Recht auf Wiedereingliederung.
Oder sehe ich das falsch.

Was ist mit Urlaubsansprüchen aus den vergangenen Jahren.
Da er ja in der Behindertenwerkstatt Urlaubsansprüche hatte und auch genommen hat.