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Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - für Ansprüche vor dem 02.08.2006 ein Vertrauensschutz für die Arbeitgeber in die bisherige Rechtsprechung des BAG?

P
paula
Jan 2018 bearbeitet

Viele Betriebsräte treibt das Thema "Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit" um.

Das BAG hat sich sehr kurzfristig nach dem EuGH-Urteil der Sache angenommen.

Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht in diesem Zusammenhang:

Erst die gute: das BAG ändert seine Rechtsprechung und macht einen Kunstgriff. Man legt nunmehr § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG gemeinschaftskonform aus. Das führt dazu das gesetzliche Urlaubsansprüche bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht mehr erlöschen. Das BAG bezieht dies ausdrücklich nur auf gesetzliche Urlaubsansprüche. Es darf daher bezweifelt werden, dass das BAG dies auch für tarifliche Urlaubsansprüche auch so sieht. Da sollte man die Rechtsprechung mal beobachten.

Nun die schlechte Nachricht: Das BAG geht wohl davon aus, dass für Ansprüche die vor dem 02.08.2006 verfallen waren nicht mehr geltend gemacht können. Leider liegt bislang nur die Pressemitteilung des BAG vor aber aus dieser läßt sich ableiten, dass das BAG für Ansprüche vor dem 02.08.2006 (das war der Tag an dem der Vorlagebeschluss des LAG Düsseldorf an den EuGH bekannt wurde) ein Vertrauensschutz für die Arbeitgeber in die bisherige Rechtsprechung des BAG besteht.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

25.03.2009 um 10:47 Uhr

@paula So wurde es ja diskutiert. Interessant wird sein, wie zukünftige Urlaubseinreichungen aussehen werden: Zunächst der gesetzliche Urlaub, dann der tarifvertragliche? Spassig.

G
Galaxy

25.03.2009 um 10:55 Uhr

@paula

vielen Dank für die Info, hast du einen Link für die "Pressemitteilung des BAG"???

@kölner

Natürlich erst der tarifvertragliche Urlaub und dann der gesetzliche, ist doch wohl klar, oder :-))

P
paula

25.03.2009 um 11:14 Uhr

@galaxy

wo findet man wohl die Pressemitteilungen des BAG? Schon mal auf der Web-Seite des BAG geschaut? Aber ich will mal nicht so sein:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2009&nr=13347&pos=1&anz=32

K
Kölner

25.03.2009 um 11:19 Uhr

@paula Dein link war irdisch - galaxy ist eher unendlich und schwerelos verlinkt! ;-)

G
Galaxy

25.03.2009 um 11:47 Uhr

@paula

du hast natürlich recht, ich gebe zu, ich war zu faul zum "googeln"und dachte mir, Paula hat den Link bestimmt gespeichert, frag sie mal danach. Mea culpa und vielen Dank dafür, dass du mal nicht so sein wolltest..:-))

@Kölner

aus der unendlichkeit des Weltraumes einen Gruß in Richtung Kölle....

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