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Versetzung einer Schwerbehinderten auf Grund von Krankheit

DL
die leuchte
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Kollegen, eine Mitarbeiterin unseres Betriebes ist seit ca. 3 Jahren zu 50% schwerbehindert. In diesem Jahr hatte sie einen Unfall und fiel mehrere Woche dadurch aus. Insgesamt hat sie durch die veränderten Urlaubsansprüche in diesem Jahr sehr wenig gearbeitet. Jetzt soll ihr ein anderer Arbeitsplatz angeboten werden, da in unserem Bereich Arbeitskontinuität wichtig ist. Ist dies möglich? Muß sie dem zustimmen? Welche Rolle hat der BR? Der BR ist von der Leitung nicht informiert worden. Ich bedanke mich schon mal im Vorraus für eine schnelle Beantwortung, da die Zeit drängt. Die leuchte Hallo, nein wir haben nur eine Schwerbehinderte und kein Eingliederungsmanegment und keinen Integrationsbeauftragten. Gibt es für kleinere Betriebe eine übergeordnete Stelle?

14.34202

Community-Antworten (2)

M
Mecki

18.08.2008 um 14:07 Uhr

Hallo leuchte,

die Angelegenheit ist mitbestimmungspflichtig nach § 99 BetrVG und außerdem sofort das Integrationsamt einschalten.

Grüße von Mecki

M
Mainpower

18.08.2008 um 14:41 Uhr

Hallo, habt Ihr ein betriebliches Eingliederungsmanagement? Wenn ja wäre das auch noch hinzuzuziehen.

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