Annahmeverzug
Hallo ! Ich habe eine Frage zum Annahmeverzug:
Im Büro werden Arbeiten einer Fremdfirma an den Fenstern ausgeführt, was das Büro auskühlt. Die Mitarbeiter werden zur Fortsetzung ihrer Arbeit ins Homeoffice geschickt. Nun wird verlangt, dass sie die Zeit der Heimfahrt nacharbeiten. Argument ist, dass sie ja ohnehin nach Hause gefahren wären und sich das gespart haben. Allerdings ist ihnen das weder vorab so kommuniziert worden noch wäre Gelegenheit zur Nacharbeit gewesen, weil die tägliche Arbeitszeit bei Geschäftsschluss endet und dann auch keine Kundenanrufe / Verwaltungstätigkeiten anstehen.
Meiner Ansicht nach handelt es sich um einen klassischen Annahmeverzug. Die Mitarbeitenden hätten ja auch untätig im Büro rumsitzen können, bis das Büro wieder 20°C hat. Die Entsendung ins Homeoffice war hier ein GoodWill der Mitarbeitenden.
Ich suche nun nach Präzedenzfällen oder eindeutigen Regelungen, die ich hier anführen kann.
Community-Antworten (1)
05.02.2025 um 13:01 Uhr
Der § 615 BGB formuliert etwas Folgenschweres. Es nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht, für ausreichend Arbeit zu sorgen. Kann er das nicht, muss er den Lohn zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringt – in diesem Fall also: nicht erbringen kann.
Es gibt also auch ohne Arbeit Lohn. Obendrein darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht dazu verpflichten, die nicht erbrachte Arbeit nach zu leisten. Es findet keine Verrechnung der Stunden statt. Damit dieser Grundsatz vom Arbeitgeber nicht umgangen werden kann, ist er gesetzlich geregelt. Heißt für mich dass die Fahrzeit nicht nachgearbeitet werden muss da der AG die MA nach hause geschickt hat.
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