Annahmeverzug?
Ich habe heute eine Frage zum möglichen Annahmeverzug:
Wegen Personalmangels wechseln sich die Mitarbeiterinnen eines Kindergartens bei der Nachmittagsbetreuung für einen bestimmten Tag ab. Die Kollegin wird also statt nur einigen Stunden für den ganzen Tag eingeteilt, weil ein Kind bis zur Schließzeit angemeldet ist. Es gibt keine Anweisung neben der Betreuung weitere notwendige Tätigkeiten wie Gruppenraumreinigung, Spiele sortieren o.ä. zu verrichten.
Nun kommt dieses Kind an dem besagten Tag jedoch nicht und der Betreuungsbedarf entfällt.
- Liegt ein Annahmeverzug vor, wenn der AG die Erzieherin nach Hause schickt? - Kann sie sich also die geplanten Überstunden dennoch aufschreiben?
- Wenn Sie für diesen Tag bereits an einem anderen Tag früher gegangen wäre, hatte sie jetzt Minusstunden?
M.E. liegt hier das Betriebsrisiko beim AG. Während ich im Fall1 jedoch dazu neige, einer Erzieherin zu sagen "Freu Dich doch über den ungewohnten Feierabend" würde ich in Fall2 dazu tendieren zu sagen Da hätte der AG besser planen müssen. Können Überstunden ebenso ab- wie angesagt werden? Mitarbeiter müssen ja auch ihr Privatleben planen (Termine, Kinder, etc. )
Gibt es da eine einschlägig nachzulesende eindeutige Regelung dazu?
Community-Antworten (12)
13.04.2024 um 00:30 Uhr
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19. Januar 1999 - Az: 9 AZR 679/97
Annahmeverzug des Arbeitgebers
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Nach § 615 Satz 1 BGB hat der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung fortzuzahlen, wenn er mit der Annahme der Dienste in Verzug gerät. Die Voraussetzungen des Annahmeverzuges richten sich nach den §§ 293 ff. BGB. Ist für die vom Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, bedarf es nach § 296 BGB keines Angebots des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die Handlung nicht rechtzeitig vornimmt.
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Dem Arbeitgeber obliegt es als Gläubiger der geschuldeten Arbeitsleistung, dem Arbeitnehmer die Leistungserbringung zu ermöglichen. Dazu muß er den Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers fortlaufend planen und durch Weisungen hinsichtlich Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher konkretisieren. Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, OHNE daß es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (Fortführung der Rechtsprechung BAG Urteile vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB).
13.04.2024 um 02:08 Uhr
Ich habs befürchtet: Det Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Aber was bedeutet das für den oben beschriebenen Fall konkret?
Tut mir leid, ich blick's nicht?
13.04.2024 um 12:45 Uhr
Was ist daran denn nicht zu erblicken? Ist auch kein Blick ins Gesetz, sondern eine Aussage darüber, wie es anzuwenden ist Ist doch eindeutig. Welche Antwort hast du denn erwartet? Eine, die in dein Gedankengut passt oder was sonst?
13.04.2024 um 16:15 Uhr
"Welche Antwort hast du denn erwartet?"
Eine Antwort auf die Fragen:
"1. Liegt ein Annahmeverzug vor, wenn der AG die Erzieherin nach Hause schickt? - Kann sie sich also die geplanten Überstunden dennoch aufschreiben? 2. Wenn Sie für diesen Tag bereits an einem anderen Tag früher gegangen wäre, hatte sie jetzt Minusstunden?"
und ich habe mich heute morgen um 2 Uhr schon gefragt "und was der TE jetzt damit anfangen?"
15.04.2024 um 09:40 Uhr
@Laloopsy hast dir wieder einen schicken Fakenamen ausgesucht Träumer!
@Vic Der AG muss die Std bezahlen oder einen Freizeitausgleich gewähren. Ergo geht sie nicht in die Minusstunden..
15.04.2024 um 10:48 Uhr
Sie hat ja weitere Aufgaben, (aufräumen, Spiele sortieren etc.) Hat der Arbeitgeber sie konkret nach Hause geschickt oder hat er gesagt, entweder ... machen oder, wenn du willst, kannst du auch eher gehen.
Wenn er sie konkret nach Hause schickt, ist es Annahmeverzug. Ansonsten eher nicht. Aufgaben waren ja gestellt.
15.04.2024 um 11:29 Uhr
"Aufgaben waren ja gestellt."
Habe ich irgend etwas verpasst?
15.04.2024 um 12:16 Uhr
"Aufgaben waren ja gestellt."
Habe ich irgend etwas verpasst?
Steht da etwas dass nur xyz68 lesen kann? grübel
15.04.2024 um 12:39 Uhr
@xyz68, ich kopiere mal aus dem Ursprungspost:
"Es gibt keine Anweisung neben der Betreuung weitere notwendige Tätigkeiten wie Gruppenraumreinigung, Spiele sortieren o.ä. zu verrichten."
Es gab weiter nichts zu tun als ein Kind zu bespaßen, was nicht kam.
15.04.2024 um 13:21 Uhr
So, mal zurück zur Frage:
In Prinzip liegt tatsächlich Annahmenverzug vor. Der Arbeitgeber teilt jemanden für ein bestimmter Zeit ein, diese plant entsprechend, und wird dann heimgeschickt.
Aus zuverlässige Quelle (sehr eng mit einige im Kindergarten Beschäftigten verbunden) weiß ich, dass es im Kindergarten IMMER etwas zu tun gibt und das vieles was eigentlich gemacht werden muss liegen bleibt, weil der "Kinderdienst" priorität hat. Das muss nicht nur das Aufräumen von Gruppenräume sein, dazu gehört auch die Vorbereitung von Angebote, das Lesen von Fachlteratur zu bestimmte aktuelle Themen, das aktualisieren von Entwicklungsdokumentation und vieles, vieles mehr. Das muss der AG auch nicht gesondert anordnen, denn das sind Aufgaben die eigentlich zum Standard gehören. Deswegen gibt es eigentlich keinen Grund ein Beschäftigten nach hause zu schicken, weil gerade ein Teil des Kinderdienstes wegfällt. Wunderbar, kommt man endlich einmal zu den Aufgaben die sonst liegen bleiben und (in der Praxis) häufig dann in der Freizeit erledigt werden (z.B. Fachliteratur, Austausch mit Kolleg*Innen usw.)
15.04.2024 um 17:13 Uhr
Sorry, ich hatte statt keine eine gelesen.
Aber ich würde auch nur dann von Annahmeverzug ausgehen, wenn es entweder eine strikte allgemeine Anweisung gibt, nach dem letzten Kind nach Hause zu gehen oder dies in diesem Fall direkt angewiesen wurde. Ansonsten gibt es immer was zu tun, und wenn es das Lesen von Fachliteratur oder die Recherche nach Spielideen ist.
15.04.2024 um 17:17 Uhr
"In Prinzip liegt tatsächlich Annahmenverzug vor."
Hier kommt es mMn sehr auf den Wortlaut an, mit dem die AN nach Hause geschickt wurde. "Haben sie nicht noch Überstunden?" dann wird es schon kritisch.
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