Kann man mithilfe des BR den Annahmeverzug aushebeln ?
In unserer Betriebsvereinbarung steht folgendes:
Wenn ein vorzeitiges Erreichen der Vorplanung gegeben ist, wird nach vorheriger Absprache die Arbeitszeit angepasst.
§ 615
Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Kann es sein das Unser Arbeitgeber mit dem Betriebsrat den §615 aushebeln ?
Dürfen die das ? bzw geht das ?
Man kann sich ja an gewissen Tagen nichts vornehmen da Arbeitszeit ausgeschrieben ist.
In gewisser weise liegt ja das Risiko jetzt beim Arbeitnehmer.

Gruß Jürgen