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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Annahmeverzug

B
brdinge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir hatten am Samstag Inventur im Zeitraum von 14:00 bis 18:00 die Mitarbeiter wurden nach 10min wieder heimgeschickt. Kennt sich jemand aus ob die Stunden mit verrechnet werden müssen, wegen Annahmeverzug.

1.75009

Community-Antworten (9)

N
NoPain

02.04.2012 um 11:27 Uhr

Gibt es bezüglich Anrechnung der Arbeitszeit vom Samstag Probleme seitens des "Chefs"? Also weigert er sich die vier Stunden zu bezahlen? Falls ja, mit welcher Begründung?

Wurden die AN für die Inventur eingeteilt? Habt Ihr eine Arbeitszeit oder Inventur BV? Mit welcher Begründung wurden die AN nach Hause geschickt?

B
brdinge

02.04.2012 um 11:35 Uhr

Die AN wurden für die Inventur eingeteilt. Nein wir haben keine BV. Begründung Inventur beendet.

Ja es gibt Probleme seitens der Geschäftsleitung.

Die angesetzten Stunden werden nicht angerechnet.

N
NoPain

02.04.2012 um 11:43 Uhr

Wenn die AN von 14:00 bis 18:00 Uhr für die Inventur eingeteilt wurden, dann dürfte ua. das für Euch interessant sein: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html

G
gironimo

02.04.2012 um 12:11 Uhr

Die Mitarbeiter wurden hinbestellt und waren da. Wer die Musik bestellt, der zahlt auch.

Wurde denn der Inventur als Mehrarbeit oder Abweichung von der regelmäßigen Arbeitszeit vom BR zugestimmt?

Da ja im Prinzip die Betroffenen einen Rechtstreit anfangen müssten (was wahrscheinlich ja nicht geschieht), wäre es gut, wenn der BR vermittelnd tätig wird.

S
streikbrecher

02.04.2012 um 12:31 Uhr

Das Problem ist hier, jder AN muss selbst klagen, da Individualrecht!

Der BR sollte für so etwas eine BV anschließen, dann könnte er nämlich wegen Verletzung/ Missachtung dieser klagen!

Es müsste ja Mehrarbeit sein, da nicht lt. Plan/ArbV. Also könnte der BR sofern er nicht beteiligt wurde, dieser zugestimmt hat klagen. Weiter könnte/sollte er dem AG erklären, dass sofern er diese Zeit mit zahlt in Zukunft der BR große Probleme hat Mehrarbeit zuzustimmen.

N
NoPain

02.04.2012 um 17:46 Uhr

@streikbrecher,

Das Problem ist hier, jder AN muss selbst klagen, da Individualrecht!

Sehe ich etwas anders, unter dem Kollektivrecht stehen auch Tarifangelegenheiten. Zudem handelt es sich hier auch um eine Gruppe von AN, somit dürften kellektivrechtliche Schnittmengen also vorhanden sein.

Es müsste ja Mehrarbeit sein, da nicht lt. Plan/ArbV. Also könnte der BR sofern er nicht beteiligt wurde, dieser zugestimmt hat klagen.

Wo kannst Du das aus dem Anfangstopic herauslesen?

Weiter könnte/sollte er dem AG erklären, dass sofern er diese Zeit mit zahlt in Zukunft der BR große Probleme hat Mehrarbeit zuzustimmen.

Da bewegest Du Dich aber auf sehr dünnen Eis --> Stichworte: Erpressung, Nötigung! Zuallererst muss mal die Rechtslage geklärt werden, die ist es offensichtlich, da der AG die AN an einem Samstag von 14:00 - 18:00 Uhr für die Inventur einteilte und diese nach 10 Minuten nach Hause schickte, ein klassicher Fall wie ich meine, wenn die AN dies nicht freiwillig taten bzw. im Einvernehmen mit dem AG ;)

F
Fairlight

02.04.2012 um 18:46 Uhr

geronimo ist da zuzustimmen. Man kann nicht die Kolleginnen und Kollegen antanzen lassen und dann sagen "April, April!" Dann würde ich das als Arbeitgeber jeden Tag so machen und hätte eine defacto Rufbereitschaft, die ich nicht bezahlen müsste.

Schon aus dem TzBfG ergibt sich, dass mindestens 3 Stunden zu vergüten sind, auch wenn der Arbeitgeber einen vorher nach Hause schickt.

N
NoPain

02.04.2012 um 19:08 Uhr

@Fairlight,

Schon aus dem TzBfG ergibt sich, dass mindestens 3 Stunden zu vergüten sind, auch wenn der Arbeitgeber einen vorher nach Hause schickt.

Das stimmt aber nicht per se, denn der von Dir beschriebene Passus greift nur wenn im AV die Lage der Arbeitszeit nicht angegeben ist oder in dem betreffenden TV nichts anderes geregelt ist und da wir weder den Bereich der Arbeit des TE kennen noch den AV der Beteiligten ... ;)

F
Fairlight

03.04.2012 um 12:24 Uhr

@NoPain:

Da hast Du Recht, das müsste man nochmals prüfen. Wobei wenn etwas vereinbart ist, wird es wohl über den besagten 10 Minuten liegen.

Ich denke aber auch, dass für diesen Fall der Zug wohl schon abgefahren ist, der ArbGeb wird sicher "Einvernehmlichkeit" anmelden, sofern da nicht sehr zügig jemand irgendwas geltend gemacht hat. Aber möglich ist vieles, unmöglich nur sehr weniges. Mindestens für die Zukunft ist das allerdings ein heißes Thema denke ich ;)

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