Dokumentation der Arbeitszeiten
Hallo ,ich bin durch einen Tipp auf euer Forum gestoßen ,weil ich ein Problem mit meiner Dokumentation der Arbeitszeit habe . Mein Vorarbeiter zieht seit Monaten unerlaubt erbrachte Arbeitszeit ab ,da ich keinen Rechtsschutz habe ,wollte ich gerne wissen von euch wie ein Betriebsrat mir helfen kann . Der Wert meiner Arbeitsstunden liegt niedriger als der Rechtschutz . Kann der Betriebsrat wenn wir einen im Hause haben den Arbeitgeber anweisen ,das ich die Stunden zurück bekomme .Oder muss ich doch klagen .
Community-Antworten (6)
04.02.2025 um 15:02 Uhr
Hallo, der BR darf gar nichts anweisen. Was bedeutet "unerlaubt erbrachte Arbeitszeit"? Machst Du Mehrarbeit ohne, dass dein Vorarbeiter Dir das angewiesen hat und der hat dich schon darauf hingewiesen, dass er das nicht will? Dann lass die Mehrarbeit sein! Und dann könnte es sogar sein, dass er das abziehen darf.
04.02.2025 um 16:01 Uhr
"Was bedeutet "unerlaubt erbrachte Arbeitszeit"?"
Das der TE der Meinung ist, das der Vorarbeiter ihm ohne Erlaubnis Arbeitszeit abzieht (die der TE erbracht hat).
@Rita74
Habt Ihr denn schon einen Betriebsrat? Weil zu dem könntest Du natürlich hingehen ... Dein Problem schildern und der BR könnte sich dann die Sache mal ansehen und wenn das berechtigt ist, den AG auffordern das diese Praxis zu unterlassen ist.
Wie funktioniert denn die Erfassung der Zeiten bei Euch? Wenn Du z.B. die Zeiten einreichst, solltest Du darauf achten, Dir vorher ein Foto oder eine Kopie davon zu machen.
04.02.2025 um 16:08 Uhr
"Das der TE der Meinung ist, das der Vorarbeiter ihm ohne Erlaubnis Arbeitszeit abzieht (die der TE erbracht hat)."
könnte auch sein, TE macht länger ohne Anweisung/Erlaubnis des Vorgesetzten.
04.02.2025 um 16:22 Uhr
Ahhhh! Jetzt habe ich erst kapiert, wie Du das verstanden hast. Joah ... ist nicht völlig klar, da gebe ich Dir recht.
05.02.2025 um 08:29 Uhr
Wenn ihr einen BR habt, reiche bei diesem Beschwerde ein.
Wie erfasst ihr die Arbeitszeit und was konkret zieht der Vorarbeiter ab? Die Antwort auf die Fragen benötigen wir schon, um ungefähr zu wissen, was genau der Sachstand ist.
05.02.2025 um 09:19 Uhr
"Ahhhh! Jetzt habe ich erst kapiert, wie Du das verstanden hast." Hätte meine erste Antwort auch besser formulieren können. Warten wir mal ab, was die TE dazu sagt.
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