Dokumentation in der Krankenpflege - Was darf der AG bei einer nach seiner Ansicht fehlerhaften Dokumentation abmahnen ?
Was darf der AG (in Bezug auf von ihm selbst erlassenen Formvorschriften) bei einer nach seiner Ansicht fehlerhaften Dokumentation abmahnen ? z.B. fehlendes Namenskürzel in EINER Spalte ? Inwieweit ist er dazu angehalten seine MA gleich zu behandeln ? Gibt es da einen gesetzlichen Ansatz für den BR dieses zu verlangen ? Haben solche Abmahnung wegen pseudofehlerhafter Dokumentation vor dem ArbeitsGericht Bestand ? Bei uns nutzt der AG diesen Sachverhalt aus um ihm gegenüber kritisches Personal abzumahnen, während die Kriecher teilweise gravierende Fehler machen können. Hier wird dann natürlich keine Abmahnung erteilt. Unser Betrieb ist im Gesundheitswesen angesiedelt.
Community-Antworten (1)
27.02.2009 um 08:12 Uhr
Arbeitet Ihr nach pflegeleitlinien oder einem Pflegemanagement? Habt Ihr Stellenbeschreibungen für euere Tätigkeiten?- Wenn nicht dann kann der AG auch nicht abmahnen, weil er keine Grundlage hat auf die er es stützen kann. Habt ihr einen Br oder bist Du selbst BRM?
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