Krank nach 4 Stunden Arbeit
Guten Tag, Ich bin morgens auf dem Weg zur Arbeit gestürzt und habe mir den Knöchel verstaucht. Trotzdem bin ich arbeiten gegangen aber nach 4 Stunden wieder heim da ich kaum laufen konnte. Zum arzt bin ich nicht gegangen da es meines Wissens nach als gearbeiteter Tag zu Werten ist. Am nächsten Tag bin ich wieder arbeiten gegangen. Nun will mir mein Chef die Stunden die ich nicht gearbeitet habe als minusstunden aufschreiben bevor er kein attest vom Arzt bekommt. Ist das rechtens?
Danke für die Hilfe
Community-Antworten (14)
31.01.2025 um 09:43 Uhr
Ab wann muss bei euch eine eAu gebracht werden? Seit ihr in einem Tarifvertrag, wenn ja, in welchem? Gibt es bei euch einen BR und eventuell eine BV die das regelt?
31.01.2025 um 10:10 Uhr
Laut Vertrag spätestens am dritten Tag Wir richten uns nach dem ig metall Tarif aber haben offiziell nur einen haustarifvertrag. Einen Betriebsrat haben wir.
31.01.2025 um 10:18 Uhr
krank nach Arbeitsbeginn ist wie voll gearbeitet und man braucht erst am nächsten Tag eine AU bzw. erst der nächste Tage beginnt die Frist für die 3 Tage
31.01.2025 um 10:20 Uhr
Das habe ich auch so gesagt. Da ich ja am nächsten Tag arbeiten gegangen bin fällt die krankmeldung komplett weg. Nun hieß es eine Bescheinigung dass ich beim Arzt war würde auch reichen anstelle einer krankmeldung. Sonst bekomme ich 4 Stunden minus.
31.01.2025 um 10:26 Uhr
mal abgesehen das es blödsinn ist. du brauchst erst am 3.Tag eine AU, aber wenn du früher gehst bekommste -4h?
hier wäre eine Quelle:https://www.kk-bildung.de/vorzeitiges-verlassen-des-arbeitsplatzes-wegen-krankheit/
31.01.2025 um 10:33 Uhr
Ja das verstehe ich ja auch nicht. Selbst wenn diese am ersten Tag erforderlich wäre müsste ich keine bringen. Nun fragt sich nun wie ich weiter vorgehen kann... Einfach zum Betriebsrat?
31.01.2025 um 11:02 Uhr
der Weg wäre zum BR!
LAG Köln (4 Sa 290/17 vom 12.01.2018)
31.01.2025 um 12:11 Uhr
Aber so wie ich das lese hatte er ja eine AU für den Tag an dem er früher gegangen ist Oder ist mein Fach chinesisch einfach zu schlecht??
31.01.2025 um 12:56 Uhr
"Zum arzt bin ich nicht gegangen"
nein hatte der TE nicht!
03.02.2025 um 08:38 Uhr
Achtung, hier wird u.U. etwas verwechselt. Es handelt sich hier nicht um ein "normalen" Krankheitsfall, sondern um ein Arbeitsunfall (AU) (Wegeunfall) . Erste wichtige Fragen: Hast Du einen Verbandsbucheintrag gemacht? Wenn nicht, haben wir das erste Problem! Hast du den Unfall wenigstens deine Führungskraft oder irgendwie anders dem Arbeitgeber als solches gemeldet (am besten per Email)? . Das Verhalten von deinem Chef geht gar nicht (sofern du ihm das als AU kommuniziert hast). Zweite Frage: Bist Du zum Arbeitsschutz geschult worden (mit unterschriebener Teilnahmebestätigung von dir, in der auch die Inhalte aufgeführt waren)? -> Wenn nicht, hat dein AG ein Problem. . Wenn du die Fragen beantwortest, kann ich mehr schreiben.
03.02.2025 um 08:52 Uhr
Nein einen Eintrag habe ich nicht gemacht, ich habe es nur meinem vorgesetzten gesagt Diesem habe ich gesagt dass ich morgens gestürzt bin Eine Unterweisung zum Arbeitsschutz habe ich bekommen und auch unterschrieben ist allerdings schon wieder knapp ein Jahr her
03.02.2025 um 09:01 Uhr
Ok, dann frage deinen Vorgesetzten, ob er den Unfall erfasst hat oder etwas entsprechendes veranlasst hat. Die Stunden können dir nicht abgezogen werden. Ist der Fuß noch blau oder geschwollen? Dann biete dem Arbeitgeber an, zum Arzt zu gehen. Wichtig: Das muss dann ein Durchgangsarzt sein! Damit wäre der Arbeitsunfall dann auch erfasst. Die BG bekommt dann eine entsprechende Meldung. . Zumindest würde ich den AG per Email kurz darauf hinweisen, dass er dir nach deiner Auffassung keine Arbeitszeitverluste in Folge eines Arbeitsunfalles als Minusstunden anrechnen darf.
03.02.2025 um 11:09 Uhr
Nicht nur bei Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall bekommst man keine Minusstunden. Auch wenn man ganz normal während der Arbeit krank wird.
03.02.2025 um 12:30 Uhr
@Schlaumeier38: Ja, das ist richtig!
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