Überstundenabbau
Guten Tag,
ich bin mit 10% für den BR freigestellt. Durch die geringe Freistellung fallen regelmäßig Überstunden an. Diese würde ich gerne abbauen - muss ich ja auch vorrangig vor Auszahlung. Nun ist es so, dass ich den Stundenabbau während meiner ,, normalen " Tätigkeit machen möchte, die ich mit 90 % ausübe. Das passt meiner Führungskraft überhaupt nicht. Ich bin aber der Meinung, dass mir nichts anderes übrig bleibt, wenn die Stunden vorwiegend in Freizeit zu nehmen sind. Wer hat nun Recht? Eine Rechtsgrundlage wäre super. Danke vorab!
Community-Antworten (7)
29.01.2025 um 12:16 Uhr
Wie meinst du das mit 10% freigestellt. Du bist so lange freigestellt wie du brauchst für die erforderliche BR Arbeit egal wie lange das ist.
29.01.2025 um 12:19 Uhr
Es geht hier vermutlich um Freistellung nach §38 BetrVG.
29.01.2025 um 12:22 Uhr
Ja genau! Die Dreistellungen wurden auf mehrere Mitglieder aufgeteilt, ich habe 10% bekommen. So arbeite ich in meiner Abteilung nur noch 90 %
29.01.2025 um 12:24 Uhr
Wenn Du pro Woche (Beispiel) 40h arbeitest, bist Du für 4 h freigestellt. Wenn es jetzt durch den Abbau nur 35 h sind, wären es 3,5 h. Also letztlich "ein bißchen was von beidem". Aber vorrangig baust Du natürlich "normale Arbeitszeit" ab.
29.01.2025 um 12:48 Uhr
Crossposting
29.01.2025 um 16:58 Uhr
Wahrscheinlich ist so, dass deine Überstunden überhaupt nicht vergütet werden müssen. Der Arbeitgeber muss dich für BR-Tätigkeiten von der Arbeit freistellen. Es wird ihm schwerfallen dich in deiner Freizeit freizustellen. BR-Arbeit in der Freizeit ist in der Regel Privatvergnügen.
30.01.2025 um 08:59 Uhr
Ich glaube du hast da etwas mit der Freistellung falsch verstanden. Wenn dir deine 10%-tige Freistellung für die BR-Arbeit nicht ausreicht, musst du dich für weitere BR-Arbeit beim Vorgesetzten abmelden, um notwendige BR-Arbeit zu verrichten.
Die Überstunden entstehen also, weil dein Arbeitgeber deine normale Tätigkeit nicht weiter kürzt und deine BR-Arbeit bei der Zuteilung von Aufgaben somit nicht ausreichend berücksichtigt.
Der Aufbau von Zeitguthaben aus der BR-Arbeit heraus kann nur entstehen, wenn du aus betrieblichen Gründen (z.B. Schicht) BR-Arbeit außerhalb deiner regulären Arbeitszeit erledigen musst.
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