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Mitarbeitergleichbehandlung

G
Guzzibär
Jan 2018 bearbeitet

Überstundenabbau wurde innerhalb der Firma nicht einheitlich,d.h. für jeden Mitarbeiter dieselben Regeln anzuwenden, nicht eingehalten.Habe erst von Kollegen erfahren, daß hier Unterschiede beim Abfeiern der Überstunden gemacht wurde. Meine Firme verweist mich nachdem ich dahinter kam, mit welch miesen Tricks hier gearbeitet wurde ( Gleichbehandlung der Mitarbeiter) auf den Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des Groß und Außenhandels § 15 damit sollen meine Ansprüche verjährt sein und ich hätte ja schriftlich meine Ansprüche innerhalb von drei Monaten anmelden können.Habe aber erst dieser Tage von der unterschiedlichen Handhabung von Überstundenabbau erfahren.

7.04201

Community-Antworten (1)

R
ridgeback

20.03.2009 um 20:05 Uhr

@Guzzibär, habt ihr einen BR? Besteht bezüglich der Mehrarbeit eine BV? Mehrarbeit wird im TV unter §4 Rn. 13 ff behandelt.

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