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Überstundenabbau wegen tiefen Temperaturen - denjenigen, die zuhause geblieben sind, soll der Tag als Überstundenabbau angerechnet werden, obwohl sie die Anweisung befolgt haben?

B
brvsrb
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben, bedingt durch die Kälteperiode und veraltete Heizungen, in unseren Werkhallen (ca. 10 Mitarbeiter) morgens Temperaturen um die 9°C. Auch tagsüber kommen die Temperaturen gerade mal auf 13-14°C. Es werden nur leichte bis mittlere Tätigkeiten ausgeübt. Laut Arbeitsstättenverordnung sind Mindesttemperaturen von 17°C vorgesehen.

Nun hat die Geschäftsleitung angeordnet, dass die Mitarbeiter morgens zu Hause bleiben, während eine Heizmöglichkeit beschafft wird. Sollte das Problem behoben sein, werden die Mitarbeiter angerufen und können auf Arbeit kommen.

Soweit, sogut. Leider haben einige Mitarbeiter offensichtlich auf ihr Recht als Arbeitnehmer verzichtet und sind gegen die Anweisung zur Arbeit erschienen. Nun soll denjenigen, die zuhause geblieben sind, der Tag als Überstundenabbau angerechnet werden, obwohl sie die Anweisung befolgt haben. Die Mitarbeiter, die zur Arbeit erschienen sind, bekommen normal ihre Arbeitszeit angerechnet.

Ist das so richtig? Was kann man dagegen anführen, dass die Folgsamen ungerecht behandelt werden?

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Community-Antworten (5)

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ridgeback

27.01.2010 um 12:33 Uhr

brvsrb, Nun hat die Geschäftsleitung #angeordnet#, dass die Mitarbeiter morgens zu Hause bleiben, während eine Heizmöglichkeit beschafft wird.

Indem der BR sein MBR wahrgenommen hätte und klären können, wie es mit der Bezahlung steht. Die Kollegen, die zur Arbeit erschienen sind, haben sich korrekt verhalten.

E
Erwin

27.01.2010 um 12:37 Uhr

brvsrb

§ 87 1, Beginn und Ende der Arbeit. Ich hoffe doch, ihr habt hier die MB genutzt und dabei das Thema "Auswirkungen auf Vergütung bzw. Annahmeverzug des AG § 615 BGB" geklärt und behandelt.

T
TROISDORFER

27.01.2010 um 13:02 Uhr

@brvsrb Da ist ja alles schief gelaufen,aber nur wie so oft auf Kosten der Mitarbeiter ... MFG Troisdorfer

A
Aimed

27.01.2010 um 13:53 Uhr

ggf mal nach Az. 5 AZR 810/07 gucken.

B
brvsrb

27.01.2010 um 14:26 Uhr

Noch ist nicht alles verloren, die Geschäftsleitung lässt ja mit sich reden. Interessant ist das Urteil unter oben genanntem AZ sowie §615 BGB.

Gibt es irgendwo eine konkrete Definition, was ein witterungsabhängiges Unternehmen ist? Da wir nicht der Baubranche angehören, habe ich da noch meine Zweifel, ob wir das verwenden können.

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