Überstundenabbau in Urlaub umgeändert - Was haben wir als BR für Möglichkeiten, dieser Vorgesetzten einen Denkzettel zu verpassen?
Guten Morgen,
ein Kollege hat einen Abwesenheitsnachweis/Urlaubsschein ausgefüllt, worauf er angekreuzt hat, hiermit Überstundenabbau zu beantragen. Dieser ist ihm auch so unterschrieben worden. Jetzt hat aber seine Teamleiterin ohne sein Wissen, diesen Überstundenabbau in Urlaub umgeändert, was er nicht wollte. Frage: Was haben wir als BR für Möglichkeiten, dieser Vorgesetzten einen Denkzettel zu verpassen? Hintergrund auch noch, Sie schikaniert alle MA die nicht bei ihr schleimen. Haben am Montag schon Gespräch wegen ihr mit Standortleiter.
Community-Antworten (8)
11.12.2009 um 07:52 Uhr
Hallo, kann es sein dass er die Überstunden noch dieses Jahr abbauen wollte? Ist es vielleicht der Grund dass der Urlaub noch in diesem Kalenderjahr genommen werden muss? Überstunden kann man auch nächstes Jahr noch abbauen. Das ist vielleicht der Grund, aber trotzdem hätte Sie mit dem MA reden müssen.
11.12.2009 um 09:36 Uhr
Schon über Urkundenfälschung nachgedacht, wenn ein Dokument was von allen unterschrieben ist einseitig abgeändert wurde.
11.12.2009 um 09:46 Uhr
@neskia,
klar heben wir darüber nachgedacht, deshalb wollen wir ja wissen, was wir da machen können. Anzeige?
Hinterund ist so glauben wir: Der MA macht eine Kontischicht, hat am Anfang der Kontischicht ca. 30 Überstunden, und nach 9 Wochen -5 Stunden. Die ganze Abteilung baut innerhalb dieser 9 Wochen 120 Stunden ab. Läuft die Kontischicht das ganze Jahr kommt die Abteilung auf ca. 700 Minusstunden.
11.12.2009 um 10:15 Uhr
Haben am Montag schon Gespräch wegen ihr mit Standortleiter.
Das ist Gut !!!
neskia hat schon Recht,ohne Absprache ist es Urkundenfälschung und bedarf der Klärung,von einer Anzeige würde ich jedoch ansehen ... Vielmehr kommt hier eine Abmahnung in betracht,erklärt dem Standortleiter das ihr solche Dinge auf keinenfall toleriert und teilz ihm mit das es mit der Teamleiterin und dem Kollegium einige differenzen gibt .
MFG Troisdorfer
11.12.2009 um 12:32 Uhr
es kann aber nur Urkundenfälschung sein, wenn tatsächlich die EINTRAGUNG auf dem Fromular verändert wurde. Wenn der AG es einfach einseitig anders umsetzt wie vom MA beantragt, ist es sicher keine Urkundenfälschung. Daher kommt es vorliegend auf den Sachverhalt an. Den würde ich mir sehr genau anschauen, bevor ich so etwas ggf. beiläufig im Gespräch einfließen lasse
11.12.2009 um 13:42 Uhr
@kainil
es ist doch ganz einfach, wenn der AN Überstundenabbau beantragt hat und dieses so genehmigt wurde, hat er weiterhin seinen unveränderten (alten) Urlaubsanspruch. Er muss ggf. diesen nur induvidualrechtlich einklagen.
Der AG ist nicht berchtigt eigenmächtige Überstundenabbau in Urlaub umzuwandeln.
Wenn der Kol. in der Gewerkschaft ist sollte er sich dort Rechtschutz beantragen um dem AG ggf. auf die Füße treten zu können, wenn er den alten Urlaubsanspruch nicht anerkennt.
11.12.2009 um 22:00 Uhr
kainil Na, hier auf Urkundenfälschung zu tippen, ist aber sehr kühn gedacht.
Vielleicht sollte der BR einmal darüber nachdenken im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte die Zustimmung zu vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, zu verweigern. Das kann in dem Gespräch mit dem Standortleiter auch angesprochen werden.
12.12.2009 um 00:15 Uhr
Das bereits genannte ist die eine Möglichkeit. Die Andere wäre wäre das Bundesurlaubsgesetz, das besagt das der Urlaub zur freien Verfügung ist........usw.
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