Abbau von Minusstunden
Hallo in die Runde ! Folgender Fall: in unserer BV ist ein Arbeitszeit Korridor von +/- 40 Stunden festgelegt. Im Frühjahr 2024 machte unsere GF von der Möglichkeit Gebrauch und "schickte" einige Kollegen nach Hause. Die Kollegen taten das ,ohne Widerspruch oder ähnliches. Jetzt weigern sich drei Kollegen diese Minusstunden auszugleichen, da sie ja "angewiesen" wurden. (Annahmeverzug). Trifft das in diesem Fall zu ? Der Korridor wurde ja extra für solche "Notfälle" geschaffen
Danke für die Antworten Gruß, Gerti
Community-Antworten (22)
24.01.2025 um 10:18 Uhr
wenn es die BV vorsieht, dann werden die Kollegen auf Beton beißen. Aber um es genau beurteilen zu können, muss man die BV genau kennen
24.01.2025 um 10:24 Uhr
Heim gehen ging also ohne Probleme, die Stunden reinzuarbeiten nicht mehr?
Ganz klar, Stunden verplanen, weigern sich die 3 Mitarbeiter, gibt es jeweils eine Abmahnung!
24.01.2025 um 10:28 Uhr
"Im Frühjahr 2024 machte unsere GF von der Möglichkeit Gebrauch und "schickte" einige Kollegen nach Hause." Ist diese Möglichkeit denn in der BV vorgesehen?
24.01.2025 um 11:07 Uhr
es ist die Frage, ob der AG Stundenabbau anweisen kann oder nur der MA diese Korridor nutzen darf
24.01.2025 um 11:30 Uhr
Zitat Gerti : Jetzt weigern sich drei Kollegen diese Minusstunden auszugleichen, da sie ja "angewiesen" wurden. (Annahmeverzug).
BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97
Amtlicher Leitsatz:
-
Nach § 615 Satz 1 BGB hat der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung fortzuzahlen, wenn er mit der Annahme der Dienste in Verzug gerät. Die Voraussetzungen des Annahmeverzuges richten sich nach den §§ 293 ff. BGB. Ist für die vom Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, bedarf es nach § 296 BGB keines Angebots des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die Handlung nicht rechtzeitig vornimmt. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin gesehen, dem Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
-
Dem Arbeitgeber obliegt es als Gläubiger der geschuldeten Arbeitsleistung, dem Arbeitnehmer die Leistungserbringung zu ermöglichen. Dazu muß er den Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers fortlaufend planen und durch Weisungen hinsichtlich Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher konkretisieren. Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne daß es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (Fortführung der Rechtsprechung BAG Urteile vom 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; vom 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB).
24.01.2025 um 11:50 Uhr
nur ist da zu prüfen, ob der GF dadurch Stunden anweisen kann oder das nur die MA diesen Korridor haben!
24.01.2025 um 14:40 Uhr
"So wie man den Text verstehen kann, wurde lediglich eine BV angewandt, also alles völlig fein."
Aus dem Text des TE lässt sich überhaupt nicht der Schluss ziehen, das alles fein ist. Aber um hier im Forum zu posten, braucht man ja leider keine Qualifikation und daher kann jeder Affe hier unsinniges Zeug posten.
25.01.2025 um 09:02 Uhr
Doch, genau aus diesem Punkt, außer man will offensichtliches nicht wahr haben:
"in unserer BV ist ein Arbeitszeit Korridor von +/- 40 Stunden festgelegt."
weiter:
"Im Frühjahr 2024 machte unsere GF von der Möglichkeit Gebrauch und "schickte" einige Kollegen nach Hause."
Der GF nutze die "Möglichkeit" der BV, dort steht nicht, dass er die BV ignorierte und dagegen handelte. Folglich handelte er im Rahmen der beidseitigen Vereinbarung.
25.01.2025 um 16:33 Uhr
Zitat Gerti : Im Frühjahr 2024 machte unsere GF von der Möglichkeit Gebrauch und "schickte" einige Kollegen nach Hause. Die Kollegen taten das ,ohne Widerspruch oder ähnliches.
Dies entbindet den AG jedoch nicht von der Verpflichtung, die Ausfallstunden ggf zu vergüten.
Zitat Gerti : Jetzt weigern sich drei Kollegen diese Minusstunden auszugleichen, da sie ja "angewiesen" wurden. (Annahmeverzug). Trifft das in diesem Fall zu ?
Wenn der AG die Minusstunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung entlohnt hat und/oder entlohnen wird, dann, aber auch nur dann, müssen die drei Kollegen diese Minusstunden auszugleichen. Wenn der AG die Minusstunden allerdings nicht vergütet, dann sind die drei Kollegen auch NICHT verpflichtet, diese Minusstunden auszugleichen. Vergleich : BAG, 26.01.2011, - 5 AZR 819/09 - " 13 a) Ein Arbeitszeitkonto gibt den Umfang der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit wieder und kann abhängig von der näheren Ausgestaltung in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrücken. Die Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt folglich voraus, dass der Arbeitgeber diese Stunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung entlohnt hat und der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitnehmer allein darüber entscheiden kann, ob eine Zeitschuld entsteht und er damit einen Vorschuss erhält. Andererseits kommt es zu keinem Vergütungsvorschuss, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands Vergütung ohne Arbeitsleistung beanspruchen kann oder sich der das Risiko der Einsatzmöglichkeit bzw. des Arbeitsausfalls tragende Arbeitgeber nach § 615 Satz 1 und 3 BGB im Annahmeverzug befunden hat." 14 b) Nach diesen Grundsätzen durfte der Beklagte das Arbeitszeitkonto des Klägers nicht mit 217,88 „Minusstunden“ belasten. Denn der Beklagte hat dem Kläger keinen Vergütungsvorschuss in dieser Höhe geleistet."
25.01.2025 um 17:56 Uhr
Sorry, aber bist Du durchgeknallt?!
Da steht doch, dass einen Korridor gibt, folglich sind die Mitarbeiter in die Minusstunden gerückt, die jetzt ausgeglichen werden sollen!
Es ging im gesamten Thread nicht darum, dass irgendjemand zu wenig Geld erhalten hat.
Hauptsache irgendwelche Urteile einbinden, die 0 zum Thema passen!
25.01.2025 um 23:31 Uhr
Hallo Iawtpl ! Du haust hier Beiträge raus, ohne Deine Behauptungen im einzelnen zu spezifizieren und ggf zu beziffern. Wer bezahlt Dich eigentlich dafür, dass Du uns Deinen geistigen Müll um die Ohren ballerst ?
26.01.2025 um 02:19 Uhr
"Da steht doch, dass einen Korridor gibt, folglich sind die Mitarbeiter in die Minusstunden gerückt, die jetzt ausgeglichen werden sollen!"
Die GF hat die MA nach Hause geschickt. Sie sind nicht "selbst zu Hause geblieben". Ob die BV überhaupt die rechtliche Möglichkeit bietet, so etwas zu tun, wird nicht aus "es gibt einen Korridor" ersichtlich.
Also kapiere endlich, das die Sache kein Stück klar ist. Aber vermutlich bist Du einfach zu blöd, um diese recht einfachen Dinge zu raffen.
26.01.2025 um 12:04 Uhr
Zitat celestro : Also kapiere endlich, das die Sache kein Stück klar ist. Aber vermutlich bist Du einfach zu blöd, um diese recht einfachen Dinge zu raffen.
Genau so ist es. Iawtpl hat ein offensichtliches Problem mit Tatsachenfeststellungen, dies verbunden mit einem ebensolchen Ausdrucksvermögen.
27.01.2025 um 08:21 Uhr
Wir haben bei uns auch eine BV zu dem Thema. 1 Woche im Minus und 2 Wochen im Plus. Diese BV gilt allerdings nur für die Arbeitnehmer und nicht für die Chefs.
Falls es bei Gerti doch so sein sollte, wir kennen ja nicht die ganze BV, dann frag ich mich was das für ein BR ist der so einer BV zugestimmt hat.
27.01.2025 um 08:45 Uhr
@Gerti Wie ist es genau in der BV geregelt, darf der AG Minusstunden anordnen? Ohne auch gleich konkret den Ausgleich zu planen?
War der BR damit einverstanden (hier wurde ja geplant ins Minus gegangen) und das ist im Rahmen der Dienstplanung in der Mitbestimmung.
Falls diese Fragen mit Ja beantwortet werden können, wird Annahmeverzug nicht gelten. Allerdings sollte man den Kollegen zumindest eine Möglichkeit bieten, bei der Lage der zu leistenden Stunden auch mitzureden.
27.01.2025 um 09:49 Uhr
Hallo. Noch als Hinweis : Die Kollegen bekamen die Minusstunden voll bezahlt, und sollen sie halt jetzt einarbeiten.
27.01.2025 um 11:03 Uhr
@ Gerti, ohne den kompletten Wortlaut eurer BV zu kennen kannst du hier keine halbwegs vernünftige Antwort erwarten.
27.01.2025 um 11:10 Uhr
"Noch als Hinweis : Die Kollegen bekamen die Minusstunden voll bezahlt, und sollen sie halt jetzt einarbeiten."
Schade, das Du nicht auf den wirklich wichtigen Punkt eingehst. Aber das ist dann halt leider so.
27.01.2025 um 15:59 Uhr
Wir haben auch Stundenkorridore bei uns und es gibt auch Tage, an denen unsere Kapazitätsplaner mal fragen, ob ein paar Mitarbeiter nicht eher nach Hause gehen wollen. Wird diese Frage verneint, dann bleiben sie halt da und drehen zur Not Däumchen. Gehen sie nach Hause, haben sie Minusstunden. Das ist so auch in Ordnung, weil es nur eine Bitte ist, keine Anweisung.
Aber wie schon gesagt, ohne Kenntnis der BV wird es schwierig.
27.01.2025 um 21:48 Uhr
Zitat Gerti : Noch als Hinweis : Die Kollegen bekamen die Minusstunden voll bezahlt, und sollen sie halt jetzt einarbeiten.
Wie ich schon mal geschrieben habe. Wenn der AG die Minusstunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung entlohnt hat und/oder entlohnen wird, dann, aber auch nur dann, müssen die drei Kollegen diese Minusstunden auszugleichen.
28.01.2025 um 05:51 Uhr
Und zum 20. Mal, es war in diesem Thread NIE Thema, dass die 3 Mitarbeiter zu wenig Lohn erhalten hatten, lass Deine völlig unpassenden Urteile einfach stecken.
28.01.2025 um 09:12 Uhr
Echt? Zum 20sten Mal?
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