Erstellt am 29.12.2009 um 10:47 Uhr von VIONÄR
Ich versteh die Frage nicht!
Wenn ihr eine BV zu Gleitzeitkonten habt, dann ist der verfügbare Rahmen doch darin geregelt. Was gibt es denn da noch extra mitzubestimmen?
Bei 3 scheint die Regel nicht klar, denn das BUrlG sagt, das Urlaub nur im Ausnahmefall mit ins neue Jahr genommen werden darf. Die weithin verbreitete Annahme, dass generell bis zum 31.03. Alturlaub abgegolten wird, ist nicht so selbstverständlich, wie sie dargestellt wird. Solltet ihr jedoch noch Alturlaub haben, dann verstehe ich nicht, warum er dann nicht genommen wird, wenn die Auftragslage schwächelt! Wo ist das Problem?
Erstellt am 29.12.2009 um 11:03 Uhr von Geploeg
OK, ich versuchs klarer zu beschreiben.
Bei 1 und 2 ist es so, dass es eine BV mit einem Gleitzeitrahmen gibt. Die Mitarbeiter aber eigentlich keine Minusstunden dort haben wollen. Daher will der AG jetzt anweisen, dass hier bis zum unteren Limit (-100 Stunden) die Leute nicht zur Arbeit kommen sollen.
Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht, oder kann der AG dies einfach anweisen?
Bei 3 ist es so, dass der Tarif regelt, dass Urlaub zum 31.03 des Folgejahres verfällt. Die Arbeitnehmer wollen diesen Urlaub i.d.R. Ende Februar (Fasching) oder im März nehmen. Der AG möchte aber, dass die Arbeitnehmer diesen schon im Januar komplett nehmen sollen.
Erstellt am 29.12.2009 um 12:01 Uhr von VIONÄR
OK, ich versuchs klarer zu beantworten!
Ihr habt eine Gleitzeit BV erarbeitet und abgeschlossen, somit habt ihr mitbestimmt! Wenn die MA keine 100 Minusstunden haben wollen, warum habt ihr sie dann als Rahmen in die BV gemalt!
Urlaub verfällt auch nicht mehr automatisch zum 31.03., wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen!
Außerdem wäre man doch gut beraten, wenn man in der derzeitigen Situation gemeinsam gestaltet, um die Arbeitsplätze zu erhalten. Fasching ist jedes Jahr, scheinbar haben bei euch noch nicht alle mitbekommen, was draussen so los ist!
Wem nützt es am Ende, wenn die Bude dichtmacht!
Erstellt am 29.12.2009 um 12:04 Uhr von Kölner
@Geploeg
Bei einer BV, die nichts anderes regelt und zum Inhalt hat, als das man das Gleitzeitkonto bis zu 100 Stunden ins Minus fahren kann, ist der AG im Recht.
Ich begreife allerdings auch nicht so ganz, warum man solch einseitige BV's abschließt.
Erstellt am 29.12.2009 um 12:18 Uhr von waschbär
@Kölner,
das mit der "gleit BV.." bekommt nur hin wer Klösch mit 7411 verwechselt und glaubt das es hinterher auf "cotail" übertragbar ist.
Ist es aber nicht ! Cotail ist kein Platzhalter für Ausreden und Schlechte BV Arbeit.
@Visionär,
Vielleicht verursacht der überkonsum von 7411 , zu Visonen, welche dem AN vorgaukelen das ein AN der im Minus ist NICHT entlassen werden kann, weil er cem AG ja as Schuldet ?
p.s hier ist aktuell Nebel.... sicht unter na sagen wir mal 55 Standard Waschbären mit Streckschwanz.
Wusste das dich das Intressiert.
Erstellt am 29.12.2009 um 13:02 Uhr von VIONÄR
@waschbär
Bei dir scheint es echt nebelig zu sein, oder hat dir einer was in deinen Tümpel gekippt?
Erstellt am 29.12.2009 um 13:39 Uhr von waschbär
@VIONÄR,
Natürlich ist hier ECHT echter Nebel ! Was denkst Du den ? Haste gedacht das Carmen Nebel gemeint war ?
Tümpel ? Hallo ICh bin ein Waschbär und KEIN Lurch !
Ich bin schon am Nick Googel..
Erstellt am 30.12.2009 um 09:38 Uhr von Geploeg
Soweit schon mal danke.
Also die BV ist natürlich nicht einseitig. Der Rahmen geht von +200 bis -100.
Somit ist also klar, dass der AG anordnen kann, dass die Mitarbeiter bis -100 Stunden zuhause bleiben müssen.
ABER: Eine Frage ist jetzt mir noch nicht klar beantwortet:
Kann der AG jetzt auch die sofortige Urlaubsinanspruchnahme des Resturlaubs anweisen?
Ich interpretiere das jetzt mal so, dass er darf.
Wo steht denn so etwas im Gesetz?
Erstellt am 30.12.2009 um 13:00 Uhr von DonJohnson
@all
Ich kann mir nciht vorstellen, dass es sich hier wirklich um eine Gleitzeit BV handelt. Das Wesen der Gleitzeit ist doch wohl, dass der AN selber entscheiden kann wann er kommt und wann er geht (außerhalb der Kernzeit und innerhalb der Gleitzeit). Hier wäre es dann widersinnig, wenn dem AG eine Eingriffsmöglichkeit gegeben würde.
Aus diesem Grund denke ich, dass es sich hier einfach um eine Flexarbeitszeit BV handelt, in der unter der Beachtung der Mitbestimmung die Arbeitzzeit verkürzt oder verlängert werden kann. Dafür spricht auch die Zahl von +200 -100 (was ich dennoch für zu hoch empfinde).
Wenn ich mit meiner Vermutung Recht haben sollte, würde mich der Passus zur Verkürzung der Arbeitszeit oder wie auch immer das da heißt interessieren. Und selbstverständlich ob der BR aufgepaßt hat bei der allgemeinen Formulierung/en.
Zum Urlaub steht hier nur geschrieben was der TV hergibt. Das MBR des Gremiums wird hier aber nciht tangiert. Die Frage ist allerdings wirklich, ob man da mit der Brechstange vorgehen sollte oder nicht. Dazu sollte man wissen wie gut / schlecht es der Firma wirklich geht...
Alles noch einen guten Rutsch ins neue Jahr ;-)))
Gruß
DJ
Erstellt am 30.12.2009 um 13:08 Uhr von Kölner
@Chefinspektor DonJohnson
Das mag ja sein, dass der Titel der BV falsch gewählt wurde oder überhaupt nicht zutreffend ist. Allerdings habe ich mindestens 100 BV's rund um Regelungen zur Arbeitszeit lesen müssen, die mehr als nur den Beginn und das Ende der AZ regelten.
Erstellt am 30.12.2009 um 13:32 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Hmmm, das kann ich gut und gerne glauben. Und bestimmt waren auch sehr viele dabei wo das MBR des Gremiums "übergangen" wurde oder umgangen oder wie auch immer. Gerade in der hier beschriebenen Situation würde ich gerne was über eine Insolvenzsicherung lesen wollen... Das allerdings ist hier nciht die Frage oder eine mögliche Antwort.
Mit den hier getätigten Auskünften eine richtige oder gute Antwort zu geben ist fast unmöglich. Das ist wie das Messer werfen mit verbundenen Augen wo zuvor der Werfer mehrfach im Kreis gedreht wurde.
Wir können nciht wissen was genau dazu in "Kriesenzeiten" eventuell geregelt ist oder auch nciht geregelt ist. Bei einer BV Gleitzeit, wäre es aber so unmöglich, ich hoffe da gehst du konform mit mir... Aus diesem Grund halte ich es also für sehr wichtig zu wissen ob wir über Äpfel oder Birnen oder vielleicht Kirschen sprechen ;-)))
Dennoch frohe Weihnacht gehabt zu haben ;-)))