Hallo,
bin mir nicht 100% sicher, daher frage ich lieber nach:

Welche Mitbestimmungsrechte oder nur Beratungsrechte hat ein BR bei folgenden Themen die der Arbeitgeber kurzfristig umsetzen möchte, da die Auftragslage sehr schlecht im Januar/Februar sein wird:
Es gibt eine BV für Gleitzeitkonten, dieses Konto dient dem Ausgleich von Auftragsschwankungen

1. Abbau der Gleitzeitkonten auf Null
2. Gleitzeitkonten im vereinbarten Rahmen in den Minusbereich fahren
3. Abbau Resturlaub 2009

Bei 1 und 2 beruft sich der AG auf sein Direktionsrecht, dies ist aber doch nur einzelnen AN's gegenüber so wirksam. Wenn er es auf alle AN's gleichermaßen bezieht => Mitbestimmungspflichtig?

Bei 3 denke ich ist die Regel klar (Tarif sagt ja 31.03), welche Möglichkeit gäbe es dennoch hier eine Regel zu finden die einen Abbau bis Mitte Februar vorsieht, wenn der BR hier zustimmen würde?

Der BR sieht die extrem schwache Auftragslage in dieser Zeit auch.