Betriebsratsvorsitzender macht was er will
Hallo ich benötige euer Fachwissen. Bei uns werden Ü-Std abgebaut, das verläuft sehr gut, Kollegen die ihre Ü-Std für bestimmte Vorhaben gemacht haben, gehen zum AG und sprechen den Abbau mit ihm ab. Der AG geht individuell auf die Belange der AN ein, was ja wünschenswert ist. Nun ist unser BRV einer der mit Abstand die meisten Ü-Std. hat und weigert sich nächste Woche zu Hause zu bleiben und wollte deshalb den Dienstplan nicht genehmigen, da er auf Urlaub steht und diesen Urlaub in der Jahresplanung nicht beantragt hat. Meine Erklärung das Urlaub und Abbau zwei verschiedene Dinge sind wollte er nicht hören, sei beides Freizeit und daher für ihn gleich, ich hätte keine Ahnung. Des Weiteren habe ich ihm dann gesagt das wir im Moment nicht in der Mitbestimmung sind beim Abbau da wir keine BV haben. Dieses hat er vehement bestritten und kam mit §78, worauf ich ihm erklärte das Verkürzung der Arbeitszeit etwas anderes ist als Ü-Std. Abbau, aber er argumentierte wieder nur mit "ich solle kein Unwissen in den Raum werfen. Nun wollte er einen Beschluss fassen zur Ablehnung des Dienstplanes, bei der Abstimmung haben wir eine Patt Situation gehabt, worauf ich ihm erklärte damit sei sein Antrag abgelehnt. Auch dieses wollte er nicht wahr haben, worauf ein anders BRM ihm den §33 vorlas. Er sagte nur das sei so nicht, da würde morgen oder übermorgen eine außerordentliche Sitzung einberufen wo die Beschlussfassung nochmal als Tagespunkt dann sei. Ich habe ihm gesagt er könne doch jetzt nicht jeden Tag eine Sitzung einberufen mit dem Tagespunkt bis er ein Ergebnis hätte was ihm passt. Da hat er mich angeschrien ich solle den Mund und mich daraus halten,ich hätte keine Ahnung.
Jetzt hat er uns heute mitgeteilt er würde "um den Betriebsfrieden zu wahren" nächste Woche zu Hause bleiben und die nächste Sitzen wäre am 26.04. weil da der Gewerkschaftssekretär nur den Termin hätte. Meine Frage: Darf er diesen, ohne uns zu fragen, einfach so einladen?
Community-Antworten (41)
10.04.2024 um 23:59 Uhr
https://www.aas-seminare.de/betrvg-kommentare/teilnahme-der-gewerkschaften/
Einen BRV kann man aber auch jederzeit abwählen und einen neuen wählen.
Ein BRV ist Gleicher unter Gleichen und nicht euer Chef.
11.04.2024 um 00:02 Uhr
@Dummerhund
ja das weiß ich, wir hatten ja vor kurzem das Thema Laptop und email, ich weiß nicht ob du dich erinnerst.
Bisher gibt es keine Mehrheit dafür den BRV abzuwählen, mir fehlt eine Stimme und zwingen kann man ja niemanden.
In dem link den du mir gesendet hast steht das ein Viertel des Gremiums reicht. Einer folgt ihm blind, wir sind ein 5er Gremium, reicht der eine?, denn der wird zu ihm halten.
11.04.2024 um 00:06 Uhr
Wo du es erwähnst, da Dämmert was. Aber lasst den GEW Sekretär doch ruhig mal kommen und dann bringst du zur Sprache was er vom Stapel lässt und wie er sich auf führt.
11.04.2024 um 00:22 Uhr
Das könnte ich versuchen, man wird mich dann aber wieder das Wort entziehen, das darf er ja als BRV. Am liebsten möchte ich den ganzen Mist hinwerfen...ich komme mir vor wie Don Quichotte
11.04.2024 um 00:23 Uhr
Das kann ich versuchen, aber da wird man mir wieder das Wort entziehen, das darf er ja als BRV.
Am liebsten möchte ich den ganzen Mist hinwerfen....ich komme mir vor wie Don Quichotte
11.04.2024 um 00:44 Uhr
Zitat: Ein BRV ist Gleicher unter Gleichen und nicht euer Chef
das hatte ich ihm auch in der Sitzung gesagt, u.a. wünsche ich nicht das er irgendwelche Emails an den AG sendet ohne diese mit uns (Gremium) zu besprechen bzw eben zu zeigen ob wir mit dem Wortlaut einverstanden sind... da ist er auch ziemlich außer sich gewesen, er hätte schon 3 Seminare BRV besucht und er hätte einiges an Rechte, da sollte ich mal das BetrVG lesen (Standartspruch)
11.04.2024 um 00:49 Uhr
Es ist doch ab zu warten ob er sich auch traut dir das Wort zu entziehen wenn einer von der GEW dabei ist. Welcher Schade könnte entstehen wenn einer von der GEW mal dabei ist? Wenn er entsprechende Seminare besucht hat, dann kann er dir auch schriftlich im Wortlaut zeigen welche Rechte er hat. Genau das Thema auf den Punkt anschneiden wenn der von der GEW dabei ist.. Damit Sensibilisierst du auch den Wackler der dir noch fehlt.
11.04.2024 um 01:08 Uhr
Das mal jemand eingeladen wird von der GEW, da habe ich nichts dagegen, es stört mich einfach nur das er wieder einfach macht, weil er meint er darf das.
Da ist was Wahres dran, mal schauen, das wird er wahrscheinlich nicht machen, da könntest du Recht haben.
11.04.2024 um 02:15 Uhr
"Nun wollte er einen Beschluss fassen zur Ablehnung des Dienstplanes, bei der Abstimmung haben wir eine Patt Situation gehabt, worauf ich ihm erklärte damit sei sein Antrag abgelehnt. Auch dieses wollte er nicht wahr haben, worauf ein anders BRM ihm den §33 vorlas. Er sagte nur das sei so nicht,"
1.) Natürlich hast Du recht ... bei Patt ist der Antrag abgelehnt.
2.) Woher kommt dieses Patt überhaupt? Ein BR besteht ja aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern, damit normalerweise kein Patt zustande kommt.
"Ich habe ihm gesagt er könne doch jetzt nicht jeden Tag eine Sitzung einberufen mit dem Tagespunkt bis er ein Ergebnis hätte was ihm passt. Da hat er mich angeschrien ich solle den Mund und mich daraus halten,ich hätte keine Ahnung."
1.) Anschreien geht natürlich überhaupt nicht.
2.) Es braucht einen Beschluss zum Dienstplan ... sehe es sogar als die Pflicht des BRV, hier einen solchen herbeizuführen. Und dabei spricht (erst einmal) rein gar nichts gegen eine außerordentliche Sitzung 1-2 Tage später.
3.) Der BRV hätte mMn innerhalb der Sitzung aber noch weitere Versuche unternehmen müssen, einen Beschluss herbeizuführen. Da der Beschluss zur Ablehnung des Dienstplanes keine Mehrheit fand, hätte der BRV zum Beispiel folgendes zur Abstimmung stellen können:
"Wer ist dafür, den Dienstplan zu genehmigen?" ;-)
"Nun ist unser BRV einer der mit Abstand die meisten Ü-Std. hat und weigert sich nächste Woche zu Hause zu bleiben und wollte deshalb den Dienstplan nicht genehmigen, da er auf Urlaub steht und diesen Urlaub in der Jahresplanung nicht beantragt hat."
Wenn ich BRV wäre und im DP würde Urlaub stehen, wo ich keinen beantragt habe, würde ich den auch ablehnen wollen und es mich ziemlich irritieren, wenn meine BRM dem nicht folgen.
11.04.2024 um 02:53 Uhr
@celestro "Woher kommt dieses Patt überhaupt? Ein BR besteht ja aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern, damit normalerweise kein Patt zustande kommt." -> 2 dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltung
"Es braucht einen Beschluss zum Dienstplan ... sehe es sogar als die Pflicht des BRV, hier einen solchen herbeizuführen. Und dabei spricht (erst einmal) rein gar nichts gegen eine außerordentliche Sitzung 1-2 Tage später." -> verstehe ich jetzt nicht so ganz, wir haben eine BV für den Dienstplan, eine Woche im Voraus bekommen wir den Plan der Folgewoche um zu prüfen. Er wollte den Dienstplan aus dem Grund ablehnen weil er seine Ü-Std Abbauen soll, nicht weil er fehlerhaft war oder die BV nicht eingehalten wurde
"Wenn ich BRV wäre und im DP würde Urlaub stehen, wo ich keinen beantragt habe, würde ich den auch ablehnen wollen und es mich ziemlich irritieren, wenn meine BRM dem nicht folgen." ->unter dem Dienstplan steht eine Rubrik URLAUB und eine Rubrik KRANK (nur in der Fassung für den BR). Dort unter Urlaub stehen auch die Kollegen die Ü-Std Abbau haben.
11.04.2024 um 08:46 Uhr
2 dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltung das heißt ihr habt 3x Nein und 2 Ja Stimmen. Enthaltungen zählen beim BR als Nein!
11.04.2024 um 09:38 Uhr
Genau, Enthaltungen zählen als Nein. Ich dachte euer BRV war auf Schulungen, dann sollte er das wissen.
11.04.2024 um 09:52 Uhr
@brisca09 ... Somit war dem BRV klar, daß es um Überstundenabbau geht, wenn es ersichtlich war, wie Du schreibst, nur hat er keine Lust darauf. Er möchte seine persönlichen Interessen durchboxen, sehr übel.
Selbst wenn der Dienstplan abgelehnt würde, gäbe es eine Ungleichbehandlung zwischen den Mitarbeitern, so einfach geht das auch nicht, zudem Gründe genannt werden müssen.
11.04.2024 um 10:12 Uhr
@fried
Wo ist da eine Ungleichbehandlung?
Er ist nicht der Einzige der die Ü-Std abbauen muss. In einer Sitzung im Jan/Feb haben wir den Disponenten eingeladen und mit ihm besprochen wie der ÜStd Abbau am besten laufen soll, dort haben wir uns geeinigt das diejenigen die die meisten Stunden (alle über 170 Std) haben als erstes anfangen abzubauen. Diese 5 AN sollen jetzt alle abbauen und unser BRV ist einer davon. Wo ist da eine Ungleichheit?
Ich denke wenn nur er als Einziger nicht abbauen braucht (weil es ihm grad nicht passt) ist das eine Ungleichheit. Dann könnte man „Vorteilnahme“ vorgeworfen bekommen, oder?
11.04.2024 um 10:19 Uhr
Genau das habe ich gemeint, wenn er als einziger Dienstpläne ablehnt, in denen er Ü-Stunden abbauen soll und andere Dienstpläne genehmigt, in denen andere Mitarbeiter Ü-Stunden abbauen sollen, wäre das eine Ungleichbehandlung.
Somit hätte dann der BR ein Problem, man kann ja nicht willkürlich handeln.
11.04.2024 um 10:37 Uhr
@Fried
Oh sorry, dann habe ich das völlig falsch gelesen bzw das Wichtige überlesen :D
11.04.2024 um 11:33 Uhr
"In einer Sitzung im Jan/Feb haben wir den Disponenten eingeladen und mit ihm besprochen wie der ÜStd Abbau am besten laufen soll, dort haben wir uns geeinigt das diejenigen die die meisten Stunden (alle über 170 Std) haben als erstes anfangen abzubauen. Diese 5 AN sollen jetzt alle abbauen und unser BRV ist einer davon. Wo ist da eine Ungleichheit?"
5 AN sollen ALLE Überstunden abbauen und die anderen MA bis dahin gar keine? Das wäre eine ziemlich krasse Ungleichbehandlung.
Hinzu kommt ... 170 Überstunden sind krass. Einem Gremium, dass das zulässt, gehört mMn gehörig der Kopf gewaschen. BV für AZ-Konto verhandeln ... maximal 100 Ü-Std. (was auch schon viel wäre) und ab geht´s.
"verstehe ich jetzt nicht so ganz, wir haben eine BV für den Dienstplan, eine Woche im Voraus bekommen wir den Plan der Folgewoche um zu prüfen."
Wie gesagt ... der BRV steht hier in der Pflicht, einen gültigen Beschluss zum Dienstplan herbeizuführen. Das Thema zu vertagen, nur weil ihm das Ergebnis nicht gefällt, ist natürlich nicht in Ordnung. Es ging mir nur darum aufzuzeigen, dass der BRV durchaus auch für einen Tag später eine außerordentliche Sitzung ansetzen dürfte.
"Er wollte den Dienstplan aus dem Grund ablehnen weil er seine Ü-Std Abbauen soll, nicht weil er fehlerhaft war oder die BV nicht eingehalten wurde"
Das ging aus dem Startpost nicht genau hervor, weil da nur von Urlaub die Rede war. Leider stimmen BRM nicht immer nur logisch ab und sofern der Beschluss rechtlich sauber ist, könnte der BR eben auch aus unsinnigen Gründen einen Dienstplan ablehnen.
11.04.2024 um 11:52 Uhr
@ celestro Ja die Überstunden sind krass, das sehen wir alle genauso, daher sind wir dran gegangen das jetzt Abbau stattfinden soll.. Aufgebaut wurden Sie wegen Personalknappheit, hohe Krankenstände, neu eingestellte Kollegen mussten erst eingearbeitet werden etc.pp. Zu der Zeit ist selbst die Verwaltung und der Chef mitgefahren (bei uns handelt es sich um ein Verkehrsbetrieb mit Bussen) trotzdem waren auch Linien ausgefallen.
Abbau von Überstunden machen auch andere AN die weniger haben, mal hier ein Tag, mal dort zwei
Einige AN bauen Überstunden auf weil sie sich diese auszahlen lassen, möchten den Lohn dadurch aufbessern
Dann haben wir viele AN mit Migrationshintergrund, die bauen Stunden auf um in die Heimat zu fahren…sie sind dann meist bis zu 6 Wochen weg..
Das man jederzeit, auch einen Tag nach der Sitzung, eine außerordentliche Sitzung einberufen kann ist soweit klar, den Grund dafür fand ich aber nicht in Ordnung
11.04.2024 um 11:52 Uhr
Du verstehst da was völlig verkehrt, die Mitarbeiter mit >170h sollen beginnen, diese Ü-Stunden abzubauen und dies betrifft aktuell 5 Personen. Das ist keine Ungleichbehandlung, sondern ein logischer Schritt. Anschließend werden andere Mitarbeiter folgen, so lese ich das heraus.
11.04.2024 um 11:54 Uhr
Ich würde hier auch die BV versuchen neu zu verhandeln. Max 100 Überstunden nach dem Ampelprinzip. Bis 70 Std. Grün. 70-90 Std Gelb. Wer die 90 erreicht muss dann abbauen....automatisch und ohne das man sich mit der Dispo noch mal zusammen setzen muss. Ihr müsst dann halt nur schauen wie ihr das kommuniziert das jeder MA zu jeder Zeit weiß wie viele Ü-Std er hat. So weiß er jederzeit worauf er sich einstellen kann und muss.
11.04.2024 um 12:02 Uhr
"Du verstehst da was völlig verkehrt, die Mitarbeiter mit >170h sollen beginnen, diese Ü-Stunden abzubauen und dies betrifft aktuell 5 Personen. Das ist keine Ungleichbehandlung, sondern ein logischer Schritt. Anschließend werden andere Mitarbeiter folgen, so lese ich das heraus."
Ist trotzdem eine Ungleichbehandlung. Man mag den Grund sachlich für gerechtfertigt halten ... ich tue es nicht. Das "die mit sehr viel mehr Überstunden" in einem gewissen Zeitfenster mehr abbauen müssen, ja. Würde ich sofort unterschreiben. Aber das einige MA anfangen und die anderen später folgen wäre für mich nicht in Ordnung.
11.04.2024 um 12:04 Uhr
"Ich würde hier auch die BV versuchen neu zu verhandeln."
Es gibt bislang keine BV.
Davon abgesehen ... wenn es ausländischen MAern bisher möglich war, viele Stunden anzusammeln und dann für viele Wochen in die Heimat zu fahren, ist das natürlich ein netter Zug vom AG. Da möchte man natürlich nicht unbedingt reingrätschen.
11.04.2024 um 12:07 Uhr
Aber das einige MA anfangen und die anderen später folgen wäre für mich nicht in Ordnung.
Es können ja nicht alle MA gleichzeitig Üstd. abfeiern und das diejenigen mit den meisten Üstd. anfangen ist für mich logisch.
11.04.2024 um 12:10 Uhr
Aber auch das kann man in einer BV regeln. Wir haben auch eine Ampelregelung bei den Überstunden. Im Grünen Bereich liegt es beim Arbeitnehmer, im gelben Bereich stimmen sich Arbeitnehmer und Vorgesetzter ab und erstellen gemeinsam einen Plan, wie man wieder in den grünen Bereich kommt. Erst im roten Bereich ist bei uns die Personalabteilung mit im Spiel. Abbau wird möglichst nicht angeordnet, es wird immer nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. Hintergrund ist unsere Grundeinstellung, wenn der Arbeitgeber die Überstunden vorgibt, sollte der Arbeitnehmer zumindest die Lage des Abbaus bestimmen. Ausgezahlt wird bei uns nur in Ausnahmefällen.
11.04.2024 um 12:14 Uhr
@celestro "Es gibt bislang keine BV."
Sorry dann hatte ich wohl was falsch gelesen..
Dann aber hinsetzen und eine BV ausarbeiten.
11.04.2024 um 12:17 Uhr
Das die Mitarbeiter mit den meisten Stunden zuerst beginnen, ist logisch, da diese ja direkt Wochenweise ausfallen, der Betrieb muss ja trotzdem weiterlaufen. Für diese Mitarbeiter muss der AG eine höhere Rückstellung bilden.
Das Mitarbeiter soviele Ü-Stunden ansammeln können, muss der AG hinterfragen, klingt für mich nicht zielführend. Da solltet Ihr Euch unbedingt mit dem AG zusammensetzen und eine einheitliche Vorgehensweise beschließen.
11.04.2024 um 12:20 Uhr
Als AG oder Disponent würde ich bekloppt werden bei so viel Planungsunsicherheit.
11.04.2024 um 13:01 Uhr
Naja ... scheint ja keine generelle Vorgehensweise zu sein, sondern ein "ist durch eine bestimmte Situation so gekommen". Muss man jetzt durch!
"Das die Mitarbeiter mit den meisten Stunden zuerst beginnen, ist logisch, da diese ja direkt Wochenweise ausfallen, der Betrieb muss ja trotzdem weiterlaufen. Für diese Mitarbeiter muss der AG eine höhere Rückstellung bilden."
Halte da gar nichts für "logisch" ... ob ein MA direkt eine Woche ausfällt, oder 5 MA je einen Tag ist doch überhaupt kein Unterschied.
11.04.2024 um 13:54 Uhr
geht es hierbei um seinen persönlichen Plan oder der Abteilung? wenn es sein Persönlicher wäre, wäre er betroffen und dürfte nicht mit abstimmen!?
11.04.2024 um 14:20 Uhr
Bei uns ist das klar durch eine BV geregelt. Ab 100 Plusstunden wird ausbezahlt ab 80 Minusstunden wird abgezogen und einmal innerhalb 12 Monaten muss man zwischen +10und -10 Std liegen. Funktioniert einwandfrei. Die MA können am Zeiterfassungssystem jederzeit nachschauen wieviel Std sie haben.
11.04.2024 um 15:16 Uhr
Ist euer BRV komplett freigestellt?
11.04.2024 um 17:34 Uhr
@Andi 67 Nein ist er nicht.
@Damai81 Was für einen persönlichen Plan? Es geht um den kompletten Dienstplan der 16. Kalenderwoche. Kann es sein das wir in einem BR tätig sind ? Deine Fragen decken sich haargenau mit den Aussagen unseres BRV, in dem anderen Post (Jan-Philipp) auch genau gleich…
11.04.2024 um 18:04 Uhr
ab 80 Minusstunden wird abgezogen.... Zitat Jutti was wird abgezogen?
11.04.2024 um 18:21 Uhr
kann ja eigentlich nur "vom Lohn abgezogen werden" gemeint sein.
12.04.2024 um 08:52 Uhr
Guten Morgen ihr Lieben,
nochmal zum Verständnis: -> der Überstunden Aufbau stammt noch aus der Zeit als wir viele Krankenstände hatten, neue Kollegen noch in der Einarbeitung usw. Es ist in der Zeit so gewesen das selbst AG und Verwaltung in den Fahrdienst gegangen sind, und trotzdem sind auch Linien ausgefallen
-> die 5 AN die anfangen abzubauen, müssen natürlich nicht bis auf 0 abbauen, aber doch möglichst Wochenweise. Parallel dazu bauen auch AN ab die weniger Ü-Std haben weil sie es vllt. möchten oder Tageweise.
-> eine BV haben wir vor zu erstellen, allerdings möchten wir den AN die Situation nicht verschlechtern, gerade den AN mit Migrationshintergrund nicht. Im Moment ist es so, dass es gut läuft mit den Ü-Std. (wer möchte baut auf, ArbZG vorausgesetzt, angeordnet wird bei uns nicht) und da wollen drei aus dem Gremium nicht unbedingt reingrätschen, wir möchten das alles gerecht zu geht.
Weil ich das so vertrete, dieses auch vehement oder das ich sage im Moment haben wir kein MBR beim Abbau der Stunden usw. wird mir, vom BRV, vorgeworfen ich wäre das Sprachrohr des AG. Es wird mir dauernd gesagt ich hätte keine Ahnung, solle das BetrVG lesen.
Nun ist es ja so, das der BRV uns mitgeteilt hat das er "um den Betriebsfrieden zu wahren" die nächsten 2 Wochen zu Hause bleibt, in Wirklichkeit hat er aber mit dem Disponenten telefoniert und dem wohl gesagt Zitat: Ich bleibe die nächsten 2 Wochen zu Hause wenn ich dann und dann meinen Jahresurlaub verlängert bekomme. Er hat sich dort eintragen lassen, an Zeitpunkten, wo anderen AN der Jahresurlaub verschoben wurde oder abgesagt weil da schon zu viele im Urlaub sind. In der Sitzung hat der BRV gesagt das er ja seine Ü-Std bereit ist abzubauen, wenn er doch nur früh genug bescheid wüsste, damit er planen kann. Nun habe ich gestern erfahren, das er schon seit Jan/Feb von der Disposition gesagt bekommen hat das er im April abbauen soll (deckt sich auch mit der Sitzung im Feb., wo wir alle im Gremium das mit dem Disponenten besprochen hatten). All das verschweigt er uns allerdings, da frage ich mich doch, was werden da für Spielchen gespielt.
12.04.2024 um 09:16 Uhr
Das hört sich danach an, dass der BRV Euch komplett vorführt.
Hast Du mit dem Disponenten gesprochen? Bitte ihm klar machen, er möge keine solche "Deals" eingehen, da Ungleichbehandlung zu den anderen Mitarbeitern.
Der BRV hat seine 2 Freizeitwochen zu nehmen, dass muss der Disponent ihm nochmals klar rüberbringen, gerne auch zusammen mit dem Chef. Kreuzt er dann trotzdem auf Arbeit auf, heim schicken. Der BRV kann ja gerne dagegen klagen.
12.04.2024 um 09:49 Uhr
@Fried ja ich habe gestern mit beiden Disponenten gesprochen, weil ich mich auf den aktuellen Stand bringen wollte. Ich habe der Disposition gesagt das der BRV gerne etwas Vorlaufzeit haben möchte beim Abbau, worauf beide mich entgeistert anschauten und mir mitgeteilt haben das er schon seid Jan/Feb bescheid weiß. Ich versuche das Beste für jeden AN rauszuholen (auch für einen BRV) da mach ich keinen Unterschied, aber wenn ich dann sowas höre, sträuben sich mir die Nackenhaare.
Wie kann ich dich anschreiben Fried, ohne das es hier öffentlich ist?
12.04.2024 um 10:06 Uhr
So gesehen wurde von seitens des AG rechtzeitig informiert. Daher wundert es mich, weshalb man "Deals" eingeht.
Ist der Einsatzplan eigentlich nun genehmigt oder abgelehnt? Wenn er genehmigt ist, hat er seine Freizeit zu nehmen, ist er nicht genehmigt, aus welchem Grund, was wurde bemängelt?
Ich schreibe nur öffentlich brisca, sollen ja alle User von profitieren.
12.04.2024 um 11:25 Uhr
@Fried das hat mich auch gewundert, da verstehe ich den Disponenten allerdings auch nicht.
Der Dienstplan wurde genehmigt und er geht in die Freizeit
Ok, verstehe das, ich hatte nur eine Frage zu der ich einen Rat benötige, die kann ich leider öffentlich nicht stellen, da "mitgelesen" wird
12.04.2024 um 11:36 Uhr
@brisca09 Nicht öffentlich geht nur wenn man auf der Frage eines TE Antworten will und bei dem abschicken der Antwort das Häckchen bei nicht öffentlich setzt. Kannst du dir ja spaßeshalber mal irgendwo anschauen indem du einen anderen Thread öffnest uns so tust als wolltest du da was zu schreiben. Ganz unten steht dann " Diese Antwort nicht öffentlich anzeigen"
12.04.2024 um 11:52 Uhr
@Dummerhund aah, ok dankeschön....ja dann geht es wohl nicht
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