Hallo, hab mal ne Frage. Es geht um den Abbau von Überstunden. Einige MA in unserer Firma haben sich jetzt bei uns (BR) beschwert, weil sie nicht damit einverstanden sind, wie dass unser Chef handhabt, sprich, er ihnen diese Möglichkeit nicht einräumt (ich sollte an dieser Stelle noch erwähnen, dass Überstunden aber am Monatsende ausgezahlt werden). Er begründet dies mit mit einer zur Zeit sehr hohen Auftragslage, was auch stimmt. Wir ersticken an Arbeit. Die MA (vor allem bestehend aus ehem. BRM) sind der Meinung, dass der BR in diesem Fall mitbestimmungspflichtig sei. Wir haben dass geprüft und selbst im BetrVG Fitting steht, dass der Abbau von Ü-Stunden nicht mitbestimmungspflichtig ist. Die MA beharren aber trotzdem darauf. Haben wir was falsch interpretiert bzw. in die falsche Richtung recherchiert? Also, sind wir mitbestimmungspflichtig beim Abbau von Überstunden oder nicht? Vielen Dank schonmal im Vorraus für Eure Antworten!