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MBR bei Abbau von Überstunden?

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Akolon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hab mal ne Frage. Es geht um den Abbau von Überstunden. Einige MA in unserer Firma haben sich jetzt bei uns (BR) beschwert, weil sie nicht damit einverstanden sind, wie dass unser Chef handhabt, sprich, er ihnen diese Möglichkeit nicht einräumt (ich sollte an dieser Stelle noch erwähnen, dass Überstunden aber am Monatsende ausgezahlt werden). Er begründet dies mit mit einer zur Zeit sehr hohen Auftragslage, was auch stimmt. Wir ersticken an Arbeit. Die MA (vor allem bestehend aus ehem. BRM) sind der Meinung, dass der BR in diesem Fall mitbestimmungspflichtig sei. Wir haben dass geprüft und selbst im BetrVG Fitting steht, dass der Abbau von Ü-Stunden nicht mitbestimmungspflichtig ist. Die MA beharren aber trotzdem darauf. Haben wir was falsch interpretiert bzw. in die falsche Richtung recherchiert? Also, sind wir mitbestimmungspflichtig beim Abbau von Überstunden oder nicht? Vielen Dank schonmal im Vorraus für Eure Antworten!

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Community-Antworten (7)

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ridgeback

28.07.2010 um 17:45 Uhr

Akolon, wie sieht die Regelung lt. TV, AV, BV aus?

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Akolon

28.07.2010 um 18:04 Uhr

In unserer BV steht, dass beim Abbau von Überstunden die betrieblichen Belange (und diese sind derzeit wirklich gerechtfertigt) zu berücksichtigen sind. Darauf haben wir uns bereits berufen. Aber selbst diese Tatsache bringt die MA (speziell die ehem. BRM) nicht von ihrer Meinung ab.

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pfeilenbogen

28.07.2010 um 19:32 Uhr

Wenn hie rvom AG so gegen die Interessen der AN beim Thema Abbau von Mehrarbeit gehandelt wird, auch wenn es lt. BV ok ist, solltet ihr als BR euch überlegen ob ihr weiterhin der mehrarbeit zustimmt. Der AG könnte und sollte hier Personaleoinstellen, ggf. auch übergangsweise durch Leiharbeiter.

Auf alle Fälle habt ihr darauf zu auchen, dass das ArbZG vollumfänglich beachtet wird.

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DonJohnson

28.07.2010 um 19:36 Uhr

Auf alle Fälle habt ihr darauf zu auchen, dass das ArbZG vollumfänglich beachtet wird.

Ich wage zu bezweifeln, dass das dort gemacht wird ;-)))

P
pfeilenbogen

28.07.2010 um 19:47 Uhr

Hi DonJohnson,

dass vermut ich leider auch, auch, dass dort das Thema MB bei Mehrrabeit recht freizügig gehandhabt wird. Da wundern einen dann Klagen der AN nicht.

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Immie

28.07.2010 um 19:51 Uhr

@Akolon ...In unserer BV steht, dass beim Abbau von Überstunden die betrieblichen Belange (und diese sind derzeit wirklich gerechtfertigt) zu berücksichtigen sind. ...

...dass Überstunden aber am Monatsende ausgezahlt werden)....

Wenn das so in eurer BV steht, würde ich mich als MA auch beim BR bedanken. Kein TV?

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rainerw

28.07.2010 um 20:06 Uhr

Und der AG hat bestimmt viel Phantasie bei den betriebl. Belangen. Ich denke ihr solltet mal darüber nachdenken die BV zum nächst möglichen Zeitpunkt zu kündigen und eine neue auszuhandeln.

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