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Telefondienst für die ganze Firma

BL
Betriebsrat LM
Jan 2025 bearbeitet

Hallo , eine Frage hätte ich zum Telefondienst. Wir haben in den letzten 2 Jahren jeder 1 Woche Telefondienst machen müssen, wei der Arbeitgeber keine Person in zentrale einstellen will. Jeder hat mal eine Woche alle 13 Wochen, nun ist auf tageweise umgestellt worden und man hat nun an unterschiedlichen Tagen Dienst. Das steht nicht im Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer. Kan der Arbeitgeber das einfach delegieren ohne den BR?

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Community-Antworten (5)

S
Schlaumeier38

13.01.2025 um 19:30 Uhr

also ihr habt einen BR?

wer entscheidet das? Also alle 13 Tage?

kannst du dann deine reguläre Arbeit noch nebenbei machen oder bist da dann befreit?

BL
Betriebsrat LM

13.01.2025 um 19:42 Uhr

BR vorhanden. Telefondienst zusätzlich zu normalen Arbeit. Arbeitgeber hat das bestimmt.

S
Schlaumeier38

13.01.2025 um 19:57 Uhr

was meint BR? ist nicht in der Mitbestimmung?

wieviel Arbeit mehr ist der Telefondienst? ist die normale Arbeit machbar!

W
WiederDa

14.01.2025 um 09:09 Uhr

Es sieht so aus, dass der BR sehr wahrscheinlich in der MB sein könnte. Gib bitte noch ein paar Zusatzinfos:

  • Bist Du im BR oder "normaler" Mitarbeiter?
  • Wie positioniert sich der BR zu der Sache?
  • Gab es zur "alten" Regelung eine BV?

und dann noch:

  • macht Ihr den Telefondienst parallel zur normalen Arbeit oder ist dass dann eine "andere" Arbeit die Ihr in der Zeit erledigt?
  • Ist da eine Telefonbereitschaft nach Feierabend inbegriffen?
  • Wieviele MA hat Euer Unternehmen/Standort?
L
lolium

14.01.2025 um 09:30 Uhr

ich würde sagen, das ist durch das Weisungsrecht des AG gedeckt. Punkte dazu:

  • Was genau steht im Arbeitsvertrag. Anscheinend ist Telefondienst nicht ausdrücklich erwähnt, aber kann es sinngemäß abgeleitet werden? -sollten sich dadurch auch Arbeitszeiten ändern, dann auf jeden Fall auch volle Mitbestimmung.
  • ist es zumutbar und hat er sein Weisungsrecht nach "billigem Ermessen" ausgeübt. (Qualifikation, Belastung) -der BR hat auf jeden Fall Unterrichtung- und Beratungsrechte.

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