2. Firma gegründet - Rechte von MA mit Vertrag von 1. Firma
Hallo!
Wir haben mal eine dringende Frage: wir stellen div. Druckerzeugnisse her. Vor 1 oder 2 Jahren hat der Firmeninhaber eine 2. Firma gegründet, um ein spezielles Druckerzeugnis zu vertreiben. Obwohl diese Firma eine separate eigenständige Firma ist (lt. HR), sind dort noch keine Leute angestellt. Vetrieb, Auftragsbearbeitung, Produktion und Versand laufen immer noch über Firma 1 (es wird auch keine "Dienstleistung" hierfür der 2. Firma in Rechnung gestellt).
Nun hat der GF 2 Mitarbeitern, die überwiegend das Druckerzeugnis betreuen, welches später mal über Firma Nr. 2 laufen soll, für eine Spezialmesse angemeldet. Hier sollen sie unter dem Namen der 2. Firma auftreten. Sie sollen neue Visitenkarten mit dem Namen/Logo der 2. Firma bekommen; Messestand, Hotelzimmer, etc. soll alles über diese 2. Firma gebucht werden.
Nun fragen die beiden uns: ist das okay? Sie sind bei Firma Nr. 1 angestellt; es gibt keine Zusatzabsprachen oder Verträge, dass sie jetzt auch einen Teil der Arbeit für Firma 2 machen sollen/müssen.
Was können wir den Kollegen raten? Unser erstes Ansinnen war: stellt Euch doch mal doof und fragt den GF ganz treudoof "ist das okay" oder "wie soll das jetzt zukünftig laufen"? Antwort war natürlich "Alles okay, machen sie sich keine Sorgen!"
Aber wie ist das z.B. versicherungstechnisch? Ist man versichert, wenn man bei Firma 1 angestellt ist, aber für Firma 2 (mit Firma 2-Visitenkarten und Firma2-Dienstklamotten) unterwegsist?
Wir sind erst 1 Jahr im Amt (alle neu) und trotzt BR 1-3 wissen wir auch nicht wirklich, was wir den Kollegen sagen sollen...
Hat jemand von Euch alten Hasen einen Gedankenanstoß/Tipp für uns?
Community-Antworten (1)
08.07.2015 um 00:04 Uhr
Das kommt schon darauf an, wie die 2 Betriebe tatsächlich verwoben sind. Das können wir hier kaum sagen. Rate den Kollegen eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt aufzusuchen (der BR ist eben keine Rechtsberatung)
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