Krankmeldung im Laufe eines Arbeitstags
Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter im Schichtdienst wird im Laufe des Arbeitstages krank und meldet sich nach ca. 4 Stunden als krank beim Vorgesetzten ab. Es ist ein Freitag gegen 18 Uhr, es ist dem Mitarbeiter nicht mehr möglich seinen Hausarzt aufzusuchen, etwa auch um sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Der Mitarbeiter kuriert sich über das Wochenende aus und erscheint am Montag wieder ganz normal zum Dienst. Wie verhält es sich hier mit der Lohnfortzahlung, bzw. mit den am Freitag 4 ausgefallenen Arbeitsstunden?
In dem Betrieb ist es ansonsten so, dass der Arbeitgeber schon am 1. Tag der Krankheit die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt, was dem Arbeitnehmer im geschilderten Fall ja nicht möglich war und er seine Krankheit am Montag ja auch schon wieder auskuriert hatte und es so nicht zu einer weiteren Krankmeldung/Krankschreibung kam, kommen musste. Aber auch wenn es zu einer Folgekrankschreibung kommen würde, ohne das der Arzt den Freitag "rückwirkend" mit einbezieht, wäre es aus rechtlicher Sicht für mich sehr interessant, weil ich dazu keine für mich zu 100% klare Aussage zu finde und in der Diskussion im Betrieb bilden sich hier schnell 2 Lager, aber letztlich weiß niemand was genaues.
Community-Antworten (10)
09.01.2025 um 21:19 Uhr
der Tag zählt als voll gearbeitet ohne Krankenschein
§ 611 BGB
09.01.2025 um 21:49 Uhr
Paragraph 611 BGB greift überhaupt nicht! Für den Fall gibt es Notdienste oder man wollte nur abgreifen ...
09.01.2025 um 21:53 Uhr
Ist das Erfahrung oder kann man das dem Gesetz auch so entnehmen?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 611a Arbeitsvertrag (1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.
(2) Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Ist der AG denn nach Absatz 2 auch zur Zahlung verpflichtet, wenn der AN die geforderte Arbeitszeit/Arbeitsleistung gar nicht erbringt?
In unserem Unternehmen, über 20.000 Mitarbeiter wird das so nicht gelebt, liegt die Rechtsabteilung damit wirklich so falsch?
09.01.2025 um 21:57 Uhr
@Pfried, na ja, Notdienste, soll ich wirklich den ohnehin überlaufenen Notdienst eines Krankenhauses aufsuchen, weil ich mir evtl. einen Magen Darm Infekt eingehandelt habe und ich mich auf Arbeit plötzlich 1-2x übergeben habe?? Die wollen mich doch da gar nicht haben und werden mir doch auch kaum eine AU für diesen Tag am Freitag Abend ausstellen.
09.01.2025 um 22:04 Uhr
Deshalb greift der 611er ja auch nicht, da keine Arbeitsleistung.
Dafür gibt es nunmal die Notfalldienste und die stellen eine Bescheinigung aus, dass man vor Ort war.
Ohne Arzt kein Gehalt oder eben Minusstunden.
09.01.2025 um 22:18 Uhr
@Pfried evtl. solltest du mal zum Notdienste
09.01.2025 um 22:40 Uhr
Angefangene Arbeitstage die krank abgebrochen werden müssen zählen wie voll gearbeitet das Thema hatten wir schon öfters hier!
*vom Administrator angepasst
10.01.2025 um 08:17 Uhr
Ich würde eher den §616BGB anwenden, wenn er nicht abgedungen ist.
10.01.2025 um 08:37 Uhr
CROSSPOSTING: Die Frage wurde in einem anderen Forum ausführlich beantwortet.
10.01.2025 um 09:36 Uhr
Schaut einfach mal hier rein, da ist alles erklärt.
https://www.informationsportal.de/krankmeldung-im-laufe-eines-arbeitstags/
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