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Rufbereitschaft bei der Haustechnik

H
Hansen
Jan 2025 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen,

ich habe eine Anfrage von unseren vier Haustechnikern erhalten: Aktuell teilen sich die vier Haustechniker eine Rufbereitschaft für den gesamten Monat. Dieser startet am Tag um 17 Uhr und endet um 7 Uhr. (14 Std. pro Tag / 98 Std. die Woche).

Für 98 Std. bekommen Sie eine Gesamtgutschrift pro Monat von 75,- Euro. Dies scheint mir ein absoluter Witz zu sein.

Leider kennen ich mich mit Rufbereitschaftszuschlägen nicht so aus, deshalb hatte ich mal Gedacht, ich probiere es in dem Forum einmal.

Über seriöse Antworten würde ich mich sehr freuen.

Gruß Hansen

530030

Community-Antworten (30)

K
Kehler

03.01.2025 um 09:21 Uhr

Gilt bei euch ein Tarif? Darin sollte eigentlich die Rufbereitschaft geregelt sein.

Bei meinem früheren AG bekam ich 60 Euro pauschale für das doppelte an Stunden, da wir nur zu zweit waren. Beim jetzigen gibt es eine BV die regelt, das wir 12,5% als Freizeitausgleich bekommen, wobei das WE mit 48 Std. gerechnet wird. Ich bekomme dann alle 6 Wochen eine Zeitgutschrift von 14,75 Std., da die Rufbereitschaft auf 6 Haustechniker aufgeteilt wird.

Vielleicht wäre so eine BV was für euch. Mir persönlich ist Freizeit wichtiger als Geld.

H
Hansen

03.01.2025 um 09:49 Uhr

Hallo,

bei uns gibt es keinen Tarifvertrag.

Gruß Hansen

K
Kehler

03.01.2025 um 10:45 Uhr

Dann kann der AG eigentlich machen was er will. Schlagt ihm doch eine BV vor, die aus dem Tarif eurer Branche ist.

H
Hansen

03.01.2025 um 16:10 Uhr

Hallo,

ich bin BR und wir haben über die Regelung keine BV.

Gruß Hansen

I
Iawtpl

03.01.2025 um 16:35 Uhr

Wie oft kommt die Bereitschaft zum Tragen, wie oft kommt es zum Einsatz?

I
Iawtpl

03.01.2025 um 16:45 Uhr

Dadurch, dass der Mitarbeiter Geld dafür erhält, wird es wohl einen Zusatz zum AV geben, ist doch total fein.

I
Iawtpl

03.01.2025 um 17:38 Uhr

Nö, der Zusatz ist auch ohne BV gültig.

S
Schlaumeier38

03.01.2025 um 18:23 Uhr

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 BetrVG hat der Betriebsrat u.a. mitzubestimmen bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Zwar ist die Rufbereitschaft Ruhezeit und nicht Ar- beitszeit (vgl. Ziff. 2). Da es innerhalb der Rufbereitschaft aber zur Arbeitsaufnahme kommen kann, besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach Auffassung der Rechtsprechung auch für die Anordnung von Rufbereitschaft.

I
Iawtpl

03.01.2025 um 18:48 Uhr

Es bedarf trotzdem keiner BV! Der Zusatz ist ohne BV gültig, Damei81 hat das Gegenteil behauptet.

S
Schlaumeier38

03.01.2025 um 18:56 Uhr

für Rufbereitschaft ist der BR in der Mitbestimmung! Ob es im AV steht oder nicht. Also muss der BR zustimmen und das geht am besten in einer BV, die ist für alle zwingend. Selbst der AG-Anwalt hat das gesagt!

I
Iawtpl

03.01.2025 um 19:54 Uhr

Eine BV ist trotzdem keine Voraussetzung und genau darum ging es gerade. Damei81 setzt Falschbehauptungen in die Welt.

D
Damei81

03.01.2025 um 19:57 Uhr

wenn Iawtpl behauptet er weiss es besser und meint ich verbreite unwahrheiten, dann ziehen ich meine Anworten zurück!

I
Iawtpl

03.01.2025 um 20:33 Uhr

Ich weiß nichts besser, ich kann nur Gesetze interpretieren. BV's abzuschließen sind keine Pflicht, also kann es nicht sein, dass BV's Voraussetzung für irgendwas sind.

H
Hansen

04.01.2025 um 10:22 Uhr

Guten Morgen,

vielen Dank für Eure ganzen Antworten. Wie ich jetzt auch gelesen habe, bedarf es einer BV, laut BAG.

Trotzdem habe ich bis jetzt noch nicht herausgefunden, was man für Rufbereitschaft als AN finanziell verlangen kann.

Vielleicht habt Ihr da noch 1-2 Tipps für mich.

Schönes Wochenende und bis bald.

Gruß Hansen

I
Iawtpl

04.01.2025 um 10:39 Uhr

BV's sind nicht verpflichtend! Die Absprache ist selbstverständlich gültig. Wie oft kommt es denn nun zum Einsatz der Bereitschaft?

H
Hansen

04.01.2025 um 11:24 Uhr

Werde mich nächste Woche dazu einmal melden. Bekomme die betreffenden Haustechniker jetzt nicht zu fassen.

Gruß Hansen

R
rtjum

06.01.2025 um 11:53 Uhr

"Trotzdem habe ich bis jetzt noch nicht herausgefunden, was man für Rufbereitschaft als AN finanziell verlangen kann."

unsere Techniker und die IT bekommen dafür € 250,00 pro Monat und sind im Schnitt so alle 6Wochen dran.

D
Damei81

06.01.2025 um 11:55 Uhr

bei uns 30 bis 70€ am Tag, gestaffelt. Feiertag, Sontag, arbeitsfreier Tag oder Abends nach dem Feuerabend

T
takkus

06.01.2025 um 11:58 Uhr

Mal ein Auszug aus einem Entgelttarifvertrag:

"Für die Zeit der Anordnung der Rufbereitschaft werden für jede angefangene Stunde 12,5 von Hundert des individuellen Stundenentgelts nach § X des XXX-TV gezahlt. Hinsichtlich der Arbeitsleistung wird jede einzelne Inanspruchnahme innerhalb der Rufbereitschaft einschließlich der erforderlichen Wegezeiten auf eine volle Stunde gerundet. Für die Inanspruchnahme werden das Überstundenentgelt sowie etwaige Zeitzuschläge bezahlt."

H
Hansen

06.01.2025 um 12:24 Uhr

Hallo,

wie wäre es bei folgenden Fallbespiel:

Haustechniker X hat eine Woche Dienst im Monat, z.B. März`25. Mo- Fr. von jeweils 17 Uhr - 7 Uhr (Rufbereitschaft: 70 Std.) Sa- Mo. (Rufbereitschaft: 38 Std.) Gesamtrufbereitschaft: 108 Std. in einer Woche.

Normaler Durchschnittslohn: 17,- Euro pro Stunde (Außerhalb der Rufbereitschaft)

Haustechniker X hat in dieser Woche einen Einsatz in seiner Rufbereitschaft, am Mittwoch um 3 Uhr Nachts ,für 3 Std.

Was würde nun dieser Mitarbeiter, nach Eurer Meinung, für diesen Monat zusätzlich an Lohn bekommen?

Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen. Danke.

Gruß Hansen

S
Schlaumeier38

06.01.2025 um 12:33 Uhr

wenn er zum Einsatz kommt, zählt ab dem Anruf Arbeitszeit.

Der Rest ist verhandlungssache, ihr habt es als BR in der Hand das zu genehmigen oder nicht und da setzt einen Preis auf und der AG wird sagen was er denkt!

H
Hansen

06.01.2025 um 12:41 Uhr

Hallo Schlaumeier,

was würdest Du für Fair empfinden?

Gruß Hansen

T
takkus

06.01.2025 um 12:46 Uhr

"Was würde nun dieser Mitarbeiter, nach Eurer Meinung, für diesen Monat zusätzlich an Lohn bekommen?"-> Hansen- es gibt dafür keine Masterantwort. Das kann von TV zu TV, von BV zu BV anders sein.

Mal angenommen: "Für die Inanspruchnahme werden das Überstundenentgelt sowie etwaige Zeitzuschläge bezahlt."

17€x 3 Stunden= 51€

Überstundenentgelt 30v.H. 30% von 17€= 5,10€ x 3 Std.=15,30€

Zeitzuschlag Nachtarbeit – in der Zeit von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr und 04:00 Uhr bis 06:00 Uhr-> 25 v.H. – in der Zeit von 0:00 Uhr bis 04:00 Uhr-> 40 v.H. 03:00 Uhr bis 04:00 Uhr = 6,80€ 04:00 Uhr bis 06:00 Uhr = 4,25€/ Std.= 9,00€

Zusammengerechnet: 51,00€+ 15,30€+ 6,80€+ 9,00€= 82,10€ zusätzliches Entgelt für den Einsatz im Rufdienst.

D
Damei81

06.01.2025 um 12:56 Uhr

bei uns sind es ca. 250€ die Woche und Einsatz fast ausgeschlossen.

H
Hansen

06.01.2025 um 13:02 Uhr

Was bedeutet:"...und Einsatz fast ausgeschlossen."???

D
Damei81

06.01.2025 um 13:06 Uhr

sie werden fast nie angerufen, Glaub in 2Jahren, wurden sie insgeamt 4x angerufen.

Sind 4 Leute und jeder eine Woche, wenn er Kollege krank ist, kann ein andere die Bereitschaft übernehmen, bekommt das Geld, aber muss es nicht.

L
lolium

09.01.2025 um 09:43 Uhr

bei uns würde dein Beispiel wie folgt vergütet:

5 x pauschal 2-facher Stundensatz für Mo-Fr. = 170€ 2x pauschal 4-facher Stundensatz für Sa-So = 136€

für die 3 Stunden Einsatz:

                        3 Stunden = 51€
  • Zeit ab Anruf 1 Stunde = 17€ (wenn es mehr als eine Stunde ist, dann entspr.. mehr) Zuschlag für Nachtarbeit = 13,60€ (20 % auf 68€)

Macht zusammen:

Pauschale für eine Woche RD: 306€

  • 3 Std Einsatz: 81,60€

Zusammen 387,60€

H
Hansen

11.01.2025 um 07:29 Uhr

Hallo,

habe leider erst jetzt herausgefunden, wie viel Einsätze (RB) die Haustechnik hat. Ca. 2-3 mal pro Woche werden Sie entweder nur angerufen oder müssen zur Firma fahren . Gruß Hansen

T
Tom95

11.01.2025 um 14:53 Uhr

Wie läuft so ein Anruf ab? Wie lange dauert dieser? 2 Minuten? 5 Minuten?

Wie oft ist es "echter" Einsatz, also sprich, der Mitarbeiter muss in die Firma fahren?

Ganz ehrlich, ich werde täglich privat angerufen, weil jemand eine Frage hat. Und jetzt? Ich breche mir da keinen ab, einfach nur eine Antwort zu geben.

S
Schlaumeier38

11.01.2025 um 15:09 Uhr

wenn du aber verpflichtet bist, stehts und ständig erreichbar zu sein und das 1x eine ganze Woche im Monat und ggf. noch hinfahren musst, ist deine Freizeit sehr eingeschränkt.

Wenn du es machst weil du gerade Zeit und Lust hast und es freiwillig machst, ist das ein anderes Ding.

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