Rufbereitschaft bei der Haustechnik
Hallo liebe BR- Kollegen,
ich habe eine Anfrage von unseren vier Haustechnikern erhalten: Aktuell teilen sich die vier Haustechniker eine Rufbereitschaft für den gesamten Monat. Dieser startet am Tag um 17 Uhr und endet um 7 Uhr. (14 Std. pro Tag / 98 Std. die Woche).
Für 98 Std. bekommen Sie eine Gesamtgutschrift pro Monat von 75,- Euro. Dies scheint mir ein absoluter Witz zu sein.
Leider kennen ich mich mit Rufbereitschaftszuschlägen nicht so aus, deshalb hatte ich mal Gedacht, ich probiere es in dem Forum einmal.
Über seriöse Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruß Hansen
Community-Antworten (30)
03.01.2025 um 09:21 Uhr
Gilt bei euch ein Tarif? Darin sollte eigentlich die Rufbereitschaft geregelt sein.
Bei meinem früheren AG bekam ich 60 Euro pauschale für das doppelte an Stunden, da wir nur zu zweit waren. Beim jetzigen gibt es eine BV die regelt, das wir 12,5% als Freizeitausgleich bekommen, wobei das WE mit 48 Std. gerechnet wird. Ich bekomme dann alle 6 Wochen eine Zeitgutschrift von 14,75 Std., da die Rufbereitschaft auf 6 Haustechniker aufgeteilt wird.
Vielleicht wäre so eine BV was für euch. Mir persönlich ist Freizeit wichtiger als Geld.
03.01.2025 um 09:49 Uhr
Hallo,
bei uns gibt es keinen Tarifvertrag.
Gruß Hansen
03.01.2025 um 10:45 Uhr
Dann kann der AG eigentlich machen was er will. Schlagt ihm doch eine BV vor, die aus dem Tarif eurer Branche ist.
03.01.2025 um 16:10 Uhr
Hallo,
ich bin BR und wir haben über die Regelung keine BV.
Gruß Hansen
03.01.2025 um 16:35 Uhr
Wie oft kommt die Bereitschaft zum Tragen, wie oft kommt es zum Einsatz?
03.01.2025 um 16:45 Uhr
Dadurch, dass der Mitarbeiter Geld dafür erhält, wird es wohl einen Zusatz zum AV geben, ist doch total fein.
03.01.2025 um 17:38 Uhr
Nö, der Zusatz ist auch ohne BV gültig.
03.01.2025 um 18:23 Uhr
Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 BetrVG hat der Betriebsrat u.a. mitzubestimmen bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Zwar ist die Rufbereitschaft Ruhezeit und nicht Ar- beitszeit (vgl. Ziff. 2). Da es innerhalb der Rufbereitschaft aber zur Arbeitsaufnahme kommen kann, besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach Auffassung der Rechtsprechung auch für die Anordnung von Rufbereitschaft.
03.01.2025 um 18:48 Uhr
Es bedarf trotzdem keiner BV! Der Zusatz ist ohne BV gültig, Damei81 hat das Gegenteil behauptet.
03.01.2025 um 18:56 Uhr
für Rufbereitschaft ist der BR in der Mitbestimmung! Ob es im AV steht oder nicht. Also muss der BR zustimmen und das geht am besten in einer BV, die ist für alle zwingend. Selbst der AG-Anwalt hat das gesagt!
03.01.2025 um 19:54 Uhr
Eine BV ist trotzdem keine Voraussetzung und genau darum ging es gerade. Damei81 setzt Falschbehauptungen in die Welt.
03.01.2025 um 19:57 Uhr
wenn Iawtpl behauptet er weiss es besser und meint ich verbreite unwahrheiten, dann ziehen ich meine Anworten zurück!
03.01.2025 um 20:33 Uhr
Ich weiß nichts besser, ich kann nur Gesetze interpretieren. BV's abzuschließen sind keine Pflicht, also kann es nicht sein, dass BV's Voraussetzung für irgendwas sind.
04.01.2025 um 10:22 Uhr
Guten Morgen,
vielen Dank für Eure ganzen Antworten. Wie ich jetzt auch gelesen habe, bedarf es einer BV, laut BAG.
Trotzdem habe ich bis jetzt noch nicht herausgefunden, was man für Rufbereitschaft als AN finanziell verlangen kann.
Vielleicht habt Ihr da noch 1-2 Tipps für mich.
Schönes Wochenende und bis bald.
Gruß Hansen
04.01.2025 um 10:39 Uhr
BV's sind nicht verpflichtend! Die Absprache ist selbstverständlich gültig. Wie oft kommt es denn nun zum Einsatz der Bereitschaft?
04.01.2025 um 11:24 Uhr
Werde mich nächste Woche dazu einmal melden. Bekomme die betreffenden Haustechniker jetzt nicht zu fassen.
Gruß Hansen
06.01.2025 um 11:53 Uhr
"Trotzdem habe ich bis jetzt noch nicht herausgefunden, was man für Rufbereitschaft als AN finanziell verlangen kann."
unsere Techniker und die IT bekommen dafür € 250,00 pro Monat und sind im Schnitt so alle 6Wochen dran.
06.01.2025 um 11:55 Uhr
bei uns 30 bis 70€ am Tag, gestaffelt. Feiertag, Sontag, arbeitsfreier Tag oder Abends nach dem Feuerabend
06.01.2025 um 11:58 Uhr
Mal ein Auszug aus einem Entgelttarifvertrag:
"Für die Zeit der Anordnung der Rufbereitschaft werden für jede angefangene Stunde 12,5 von Hundert des individuellen Stundenentgelts nach § X des XXX-TV gezahlt. Hinsichtlich der Arbeitsleistung wird jede einzelne Inanspruchnahme innerhalb der Rufbereitschaft einschließlich der erforderlichen Wegezeiten auf eine volle Stunde gerundet. Für die Inanspruchnahme werden das Überstundenentgelt sowie etwaige Zeitzuschläge bezahlt."
06.01.2025 um 12:24 Uhr
Hallo,
wie wäre es bei folgenden Fallbespiel:
Haustechniker X hat eine Woche Dienst im Monat, z.B. März`25. Mo- Fr. von jeweils 17 Uhr - 7 Uhr (Rufbereitschaft: 70 Std.) Sa- Mo. (Rufbereitschaft: 38 Std.) Gesamtrufbereitschaft: 108 Std. in einer Woche.
Normaler Durchschnittslohn: 17,- Euro pro Stunde (Außerhalb der Rufbereitschaft)
Haustechniker X hat in dieser Woche einen Einsatz in seiner Rufbereitschaft, am Mittwoch um 3 Uhr Nachts ,für 3 Std.
Was würde nun dieser Mitarbeiter, nach Eurer Meinung, für diesen Monat zusätzlich an Lohn bekommen?
Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen. Danke.
Gruß Hansen
06.01.2025 um 12:33 Uhr
wenn er zum Einsatz kommt, zählt ab dem Anruf Arbeitszeit.
Der Rest ist verhandlungssache, ihr habt es als BR in der Hand das zu genehmigen oder nicht und da setzt einen Preis auf und der AG wird sagen was er denkt!
06.01.2025 um 12:41 Uhr
Hallo Schlaumeier,
was würdest Du für Fair empfinden?
Gruß Hansen
06.01.2025 um 12:46 Uhr
"Was würde nun dieser Mitarbeiter, nach Eurer Meinung, für diesen Monat zusätzlich an Lohn bekommen?"-> Hansen- es gibt dafür keine Masterantwort. Das kann von TV zu TV, von BV zu BV anders sein.
Mal angenommen: "Für die Inanspruchnahme werden das Überstundenentgelt sowie etwaige Zeitzuschläge bezahlt."
17€x 3 Stunden= 51€
Überstundenentgelt 30v.H. 30% von 17€= 5,10€ x 3 Std.=15,30€
Zeitzuschlag Nachtarbeit – in der Zeit von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr und 04:00 Uhr bis 06:00 Uhr-> 25 v.H. – in der Zeit von 0:00 Uhr bis 04:00 Uhr-> 40 v.H. 03:00 Uhr bis 04:00 Uhr = 6,80€ 04:00 Uhr bis 06:00 Uhr = 4,25€/ Std.= 9,00€
Zusammengerechnet: 51,00€+ 15,30€+ 6,80€+ 9,00€= 82,10€ zusätzliches Entgelt für den Einsatz im Rufdienst.
06.01.2025 um 12:56 Uhr
bei uns sind es ca. 250€ die Woche und Einsatz fast ausgeschlossen.
06.01.2025 um 13:02 Uhr
Was bedeutet:"...und Einsatz fast ausgeschlossen."???
06.01.2025 um 13:06 Uhr
sie werden fast nie angerufen, Glaub in 2Jahren, wurden sie insgeamt 4x angerufen.
Sind 4 Leute und jeder eine Woche, wenn er Kollege krank ist, kann ein andere die Bereitschaft übernehmen, bekommt das Geld, aber muss es nicht.
09.01.2025 um 09:43 Uhr
bei uns würde dein Beispiel wie folgt vergütet:
5 x pauschal 2-facher Stundensatz für Mo-Fr. = 170€ 2x pauschal 4-facher Stundensatz für Sa-So = 136€
für die 3 Stunden Einsatz:
3 Stunden = 51€
- Zeit ab Anruf 1 Stunde = 17€ (wenn es mehr als eine Stunde ist, dann entspr.. mehr) Zuschlag für Nachtarbeit = 13,60€ (20 % auf 68€)
Macht zusammen:
Pauschale für eine Woche RD: 306€
- 3 Std Einsatz: 81,60€
Zusammen 387,60€
11.01.2025 um 07:29 Uhr
Hallo,
habe leider erst jetzt herausgefunden, wie viel Einsätze (RB) die Haustechnik hat. Ca. 2-3 mal pro Woche werden Sie entweder nur angerufen oder müssen zur Firma fahren . Gruß Hansen
11.01.2025 um 14:53 Uhr
Wie läuft so ein Anruf ab? Wie lange dauert dieser? 2 Minuten? 5 Minuten?
Wie oft ist es "echter" Einsatz, also sprich, der Mitarbeiter muss in die Firma fahren?
Ganz ehrlich, ich werde täglich privat angerufen, weil jemand eine Frage hat. Und jetzt? Ich breche mir da keinen ab, einfach nur eine Antwort zu geben.
11.01.2025 um 15:09 Uhr
wenn du aber verpflichtet bist, stehts und ständig erreichbar zu sein und das 1x eine ganze Woche im Monat und ggf. noch hinfahren musst, ist deine Freizeit sehr eingeschränkt.
Wenn du es machst weil du gerade Zeit und Lust hast und es freiwillig machst, ist das ein anderes Ding.
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