Vollzeit auf Teilzeitbeschäftigung
Hallo, momentan in Elternzeit, vor Elternzeit bzgl. Beschäftigungsverbot noch 20Tage Resturlaub. Aufgrund 100km weiten Wohnortwechsel habe ich einen Filialwechsel angefragt wegen Betreuung meines Kindes.
Neue Filiale weigert sich von alten Filiale , den resturlaub zu verplanen, weil ich dann fehlen würde.... und möchte dass ich es abgelte.
Darf mein AG das von mir verlangen als Kompromiss oder ist es mein recht, meinen resturlaubauch in der neuen Filiale zu verplanen?
Community-Antworten (3)
19.12.2024 um 01:05 Uhr
Warum machst Du ein neues Thema auf? Bleib doch bitte in dem anderen.
Zum Urlaub ... im BUrlG steht:
"Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."
da das Arbeitsverhältniss nicht endet, ist der Urlaub zu gewähren. Wenn die Filiale das aber nicht macht, müsstest Du den Rechtsweg beschreiten.
19.12.2024 um 12:52 Uhr
Vielleicht weil der Beitrag vom 13.12.2024 schon eine Weile her ist und die Fragestellerin die Befürchtung hat, das in diesen "alten" Beitrag nicht mehr reingeschaut wird?
19.12.2024 um 16:51 Uhr
Ich glaube tatsächlich, dass Themen nach 3-4 Tagen hier durch sind. Wie sieht's mal mit neuer Forensoftware aus? XD
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