Hallo liebes Forum,

ich bräuchte Euren Rat!

Wir sind ein Unternehmen mit bund gemischt Voll- und Teilzeitmitarbeitern mit Arbeitsverträgen mit dem Pasus flexible Arbeitszeiten. Die monatliche Arbeitzeit Vollzeit beträgt 167h, die der Teilzeitmitarbeiter variiert von 140h bis 50h. Wir arbeiten im Schichtdienst, 7 Tage die Woche, ca. 5 - 22h. Die Mitarbeiter können von 4 bis 10h Diensten eingeteilt werden, es wird aber meist so gehandhabt, dass Vollzeit wie auch Teilzeit Mitarbeiter für im Durchschnitt 8h Dienst eingeteilt werden. Jede Abteilung schreibt seinen eigenen Dienstplan und ist selber verantwortlich für die Dienst-Einteilung.

Zuschlagszahlungen für Nachtarbeits, Sonn- und Feiertagsarbeit erhalten wir nach geleisterter Arbeit.

Da mal wieder Sparen angesagt ist, hat unser BR und die GF in Betriebsvereinbarung neben einer höheren Jahresarbeitszeit für alle ( Teilzeitmitarbeiter anteilig) festgelegt, dass die zu leistende Arbeitszeit in einer Abteilung auf ALLE Mitarbeiter gleichmäßig zu verteilen ist ( das ist ja noch okay ) und dass ALLE Mitarbeiter, egal ob Voll- oder Teilzeit, nicht mehr wie 5 Feiertage und 26 Sonntage pro Kalenderjahr zum Dienst eingeteilt werden dürfen. Hier zählt jedoch nicht die tägliche durchschnittliche Arbeitszeit pro Arbeitsvertrag, sondern wirklich einfach die Anzahl der Dienste an diesen Tagen.

Das bedeutet nun eindeutig einen Nachteil für die Vollzeit-Mitarbeiter, denn damit haben Teilzeit-Mitarbeiter mehr Möglichkeiten, Schichtzulage zu erarbeiten, und der Durchschnittsverdienst inkl. Schichtzulagen der Teilzeitmitarbeiter ist zum großen Teil höher
wie bei Vollzeit-Mitarbeitern.

Beispiel: Vollzeit 7,7h tägliche Arbeitszeit pro Arbeitstag versus Teilzeit 50h = tägliche durchschnittliche Arbeitszeit 2,31h werden beide zu Diensten z.B. Sonntag 13-21,30h eingeteilt, beide dürfen solche Dienst machen, jedoch ALLE BEIDE von der Anzahl her nicht mehr wie 26 mal im Jahr.

Das ist doch nicht fair, oder??? Fair und normal wäre, wenn dies , wie in allen anderen Regelungen in unseren Bertriebsvereinbarungen, " für Teilzeit MA anteilig Ihres Arbeitswertes " gelten würde.

Unseren BR haben wir schon angesprochen, dass das nicht fair ist, aber die sagen halt, dass wurde so vereinbart und so weiter.

Ich denke mal, dass der ganze Hintergrund der ist, dass die meisten Vollzeit-Mitarbeiter durch Betriebsübergänge, alte eingefrorene TV etc. ein im Durchschnitt höheres Gehalt haben und die GF die Sparmassnahmen mal wieder da ansetzt... .

Weiß jemand, ob irgend ein Gesetz dagegen spricht, und weiß einen Paragraphen ( AGG oder ArbG ) ????

Vielen lieben Dank und einen schönen Wochenbeginn!