400E Job oder Vollzeit - wenn Firma in Kurzarbeit?
hallo,
bei uns in der Firma ist eine Mitarbeiterin die Vollzeit gearbeitet hat. Sie ist ab 01.04.2006 in Mutterschutz gegangen. Sie hat aber in dieser zeit auf 400€ Basis gearbeitet. Sie hätte am 01.04.2009 wieder Vollzeit arbeiten müssen, konnte aber aus kulanz bis 30.09.2009 auf 400€ wieterarbeiten, da sie noch keinen Kindergartenplatz hatte. Sie hat am 01.10.2009 wieder voll angefangen da man ihr sagte, dass sie das könne. Gestern kam ihre Cheffin und sagte ihr, was sie hier wolle, sie hätte doch nur einen 400€ job. Unsere Firma ist in Kurzarbeit und sie könne dann keine Mitarbeiterin in Vollzeit einstellen. Sie hat doch einen Vertrag vorher schon gehabt für Vollzeit, und für den 400€ Job hat sie keine Änderungskündigung gekriegt, sondern nur etwas unterschrieben, dass sie den 400E Job ausübt während dem Mutterschutz. Geht das einfach so? Ich denke nicht, da sie ja schon fast den ganzen Monat in Vollzeit gearbeitet hat. Ich brüchte bitte schnellstmöglich eine Antwort, da unsere Mitarbeiterin heute Nachmittag um 14.00 Uhr ein Gespräch mit der GL hat.
Danke
Bullet
Community-Antworten (3)
28.10.2009 um 11:02 Uhr
.... aus kulanz bis 30.09.2009 auf 400€ wieterarbeiten...
Es wäre hier zu prüfen, was sie hier genau unterschrieben hat? Welche rechtliche Wirkung dieses Schreiben ausgelöst hat? War es eine >> befristete
28.10.2009 um 11:36 Uhr
@ erwin
Einen Vertrag für den 400€ job war das nicht, sondern ich glaube es war nur eine Bestätigung für die Krankenkasse, dass sie im Mutterschutz auf 400€ arbeitet.
28.10.2009 um 14:01 Uhr
@bullet
wenn ein AN auf 400 € Basis arbeitet muss dieser bei der Knappschaft angemeldet werden. Der AG für die entsprechenden Pauschalen Abgaben ab.
Ein ArbV bedarf nicht zwingend der Schriftform, kann also auch mündlich geschlossen werden. Es ist nur das Nachweisgesetz und § 105 GewO zu beachten.
Daher gehe ich davon aus, dass hier in welcher Form auch immer ein ArbV vorliegt
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