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Dienstplan

O
olegfd
Dez 2024 bearbeitet

Ich hab eine Frage an euch: Ich bin BR im Pflegeheim und möchte jetzt ein schreiben an die Einrichtungsleitung machen, wo ich darum bitte um Einsicht und die Nutzung des Dienstplan beantrage. Kann mir da jemand bei der Formulierung helfen?

Danke im Voraus

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Community-Antworten (6)

C
celestro

13.12.2024 um 21:43 Uhr

Verstehe ich nicht! Der Dienstplan muss dem BR vorgelegt werden und das Gremium muss den "absegnen". Dafür gibt es dann entsprechende Stellen (entweder einen speziellen Ausschuss oder das ganze Gremium). Wenn Du nicht zu diesen Stellen gehörst (warum auch immer), dann ist das so und dann sehe ich ehrlich gesagt nicht, wieso Du ein Recht auf Einsicht haben solltest.

Oder verstehe ich da etwas falsch? Sollte der AG den Dienstplan NICHT über den BR laufen lassen, dann wäre hier aber der BRV dasjenige Mitglied, was mal einen sehr deutlichen "Brief" schreiben sollte.

O
olegfd

13.12.2024 um 21:51 Uhr

Ich bin der BRV und erst seit einem Monat im Amt, vorher gab es noch keinen.

D
DummerHund

14.12.2024 um 02:15 Uhr

Hier gibt es keine Formvorschrift. Den AG darauf hinweisen dasder Dienstplan nach §87 Abs. 1 Nr 1 der Mitbestimmung unterliegt.

K
Kehler

16.12.2024 um 08:26 Uhr

Nur so am Rande, du solltest dringend Seminare besuchen.

D
DummerHund

16.12.2024 um 11:30 Uhr

Da Olegfd noch am Anfang steht versuche ich das mal für die Praxis zu erklären. Begin und Ende der Arbeitszeit sowie die zeitliche Festlegung der Pausen unterliegt nach §87 Abs. 1 Nr 1 der Mitbestimmung. Das heißt der AG erstellt einen Dienstplan und muss diesen dem BR mit der Bitte um Zustimmung vorlegen. Der BR setzt den Punkt Beschlussfassung Dienstplan mit auf die Tagesordnung. Und teilt diesen gefassten Beschluss den AG mit. Und nur wenn der Betriebsrat zustimmt ist der Dienstplan verbindlich. Eigenständige Änderungen kann der AG dann nicht mehr vornehmen.

G
GabrielBischoff

17.12.2024 um 10:22 Uhr

Was Dummerhund sagt. Gerade wenn der Betrieb noch nicht gewohnt ist mit Betriebsratsarbeit muss nicht alles sofort klappen, man macht ja Grundlagenarbeit. Viele der Rechten und Pflichten lassen sich oft auch im Monatsgespräch klären, bevor man sich offizielle Schriftstücke um die Ohren haut.

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