Erstellt am 23.12.2010 um 10:07 Uhr von Ulrik
Hi,
Grundlage für Dich ist der §87 (1) Nr 2.
Der BR ist klar in der Mitbestimmung beim Dienstplan.
Jede Änderung bedarf der zustimmung durch den BR.
Wie penibel ihr das nachhaltet, ist eure Sache, aber in eurem Fall sehe ich deutlichen Handlungsbedarf.
Und, wie Du richtig sagst, die Mitbestimming betrifft das Gremium, nicht den Einzelnen!
Erstellt am 23.12.2010 um 10:08 Uhr von rtjum
find ich etwas unglücklich wenn Personalchefin auch BR ist aber wenn sie keine leitende Angestellt ist ...
ansonsten siehe Ulrik.
Erstellt am 23.12.2010 um 10:12 Uhr von pfeilenbogen
Überstunden/ Mehrarbeit unterliegen der Mitbestimmung sollte die Personalchefin besonders wenn sie auch BR ist wissen. Ihr droht also Ungemach, wenn sie diese MB nicht beachtet. Im Zusammengang mit der MB für Überstunden/ Mehrarbeit kann man dann auch die Änderungen im DP regeln, bzw. wenn der BR Überstunden/ Mehrarbeit für Koll zustimmt genehmigt er damit auch für diesen AN/Fall die Änderung des DP weil beides zwingend miteinander verbunden.
Also der Personalchefin und dem AG nochmal mittteilen die MB zu beachten, da sonst zukünftig für JEDEN EINZELFALL der Missachtung ein Beschlussverfahren eingeleitet wird, was nicht nur Kosten verursacht.