Ist der Dienstplan vom Betriebsrat mitbestimmungpflichtig bzw. muss jede Änderung aufgrund Krankheit oder Überstunden im laufenden Dienstplan vom Betriebsrat mitbestimmt werden ?? Unsere Personalchefin, die den Dienstplan schreibt ändert pausenlos etwas im Dienstplan ohne vorher den Betriebsrat zu informieren. Sie ist der Meinung, das muß sie nicht tun, das sie selber im Betriebsrat ist. Die Mitbestimmungsplicht betrifft doch den gesamten Betriebsrat; außerdem hat sie doch in dem Moment eine Doppelfunktion, nämlich gleichzeitig als Personalchefin und Betriebsratsmitglied. Vielen Dank und frohe Weihnachten.