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Mitbestimmung Dienstplan

K
karen
Jan 2018 bearbeitet

Ist der Dienstplan vom Betriebsrat mitbestimmungpflichtig bzw. muss jede Änderung aufgrund Krankheit oder Überstunden im laufenden Dienstplan vom Betriebsrat mitbestimmt werden ?? Unsere Personalchefin, die den Dienstplan schreibt ändert pausenlos etwas im Dienstplan ohne vorher den Betriebsrat zu informieren. Sie ist der Meinung, das muß sie nicht tun, das sie selber im Betriebsrat ist. Die Mitbestimmungsplicht betrifft doch den gesamten Betriebsrat; außerdem hat sie doch in dem Moment eine Doppelfunktion, nämlich gleichzeitig als Personalchefin und Betriebsratsmitglied. Vielen Dank und frohe Weihnachten.

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Community-Antworten (3)

U
Ulrik

23.12.2010 um 11:07 Uhr

Hi,

Grundlage für Dich ist der §87 (1) Nr 2. Der BR ist klar in der Mitbestimmung beim Dienstplan. Jede Änderung bedarf der zustimmung durch den BR. Wie penibel ihr das nachhaltet, ist eure Sache, aber in eurem Fall sehe ich deutlichen Handlungsbedarf.

Und, wie Du richtig sagst, die Mitbestimming betrifft das Gremium, nicht den Einzelnen!

R
rtjum

23.12.2010 um 11:08 Uhr

find ich etwas unglücklich wenn Personalchefin auch BR ist aber wenn sie keine leitende Angestellt ist ... ansonsten siehe Ulrik.

P
pfeilenbogen

23.12.2010 um 11:12 Uhr

Überstunden/ Mehrarbeit unterliegen der Mitbestimmung sollte die Personalchefin besonders wenn sie auch BR ist wissen. Ihr droht also Ungemach, wenn sie diese MB nicht beachtet. Im Zusammengang mit der MB für Überstunden/ Mehrarbeit kann man dann auch die Änderungen im DP regeln, bzw. wenn der BR Überstunden/ Mehrarbeit für Koll zustimmt genehmigt er damit auch für diesen AN/Fall die Änderung des DP weil beides zwingend miteinander verbunden.

Also der Personalchefin und dem AG nochmal mittteilen die MB zu beachten, da sonst zukünftig für JEDEN EINZELFALL der Missachtung ein Beschlussverfahren eingeleitet wird, was nicht nur Kosten verursacht.

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