Lohnfortzahlung auch bei Bereitschaftsdienst?
Hallo Leute,in unserem Unternehmen wird 24/7 gearbeitet.Je 8,5std.Wir arbeiten mit Dienstplänen die zu anfang des Monats den MA`s ausgehändigt werden.Es passiert durchaus mal dass im Dienstplan zwar eine Schicht steht,aber zu beginn des Monats an diesem Tag noch kein Arbeitsplatz frei war.Falls kein Arbeitsplatz frei werden sollte hat der Mitarbeiter an dem Tag unbezahlt frei.Im unserem Tarifvertrag steht dass Lohnfortzahlung so erfolgt wie der Mitarbeiter laut Dienstplan hätte arbeiten müssen.Ich hatte heute in meinem Dienstplan eben so eine Schicht ohne Arbeitsplatz.Gestern hat man mir telefonisch mitgeteilt dass ich heute doch einen Arbeitsplatz hätte.Leider mußte ich mich heute morgen Krankmelden.Als ich heute dann in unserem Personalbüro anrief und nachfragte ob ich für den heutigen Tag Lohnfortzahlung bekommen würde,hieß es Nein,da in meinem Dienstplan für heute kein Arbeitsplatz drin stehn würde und es gilt nur der ausgehändigte Dienstplan und nicht dass man mir gestern mitteilte dass ich doch einen Arbeitsplatz hätte. Ich bin am überlegen ob ich mal zu einem Anwalt gehe,irgendwie hab ich das Gefühl dass das nicht rechtens ist.Ich hoffe das ihr mir vielleicht auch ein paar antworten geben könnt ob mir denn Lohnfortzahlung für den Tag zusteht oder nicht?
Community-Antworten (11)
23.01.2012 um 23:02 Uhr
Raumschiff, gehe ich recht in der Annahme, dass Du Leiharbeitnehmer bist?
24.01.2012 um 05:40 Uhr
Nein bin ich nicht Nicoline
24.01.2012 um 08:25 Uhr
Na gut, dann mal los: Wir arbeiten mit Dienstplänen die zu anfang des Monats den MA`s ausgehändigt werden. Das ist ja schon mal was und mehr als viele Andere haben ;-))
Es passiert durchaus mal dass im Dienstplan zwar eine Schicht steht,aber zu beginn des Monats an diesem Tag noch kein Arbeitsplatz frei war. Diesen Satz hab ich wohl 10 x gelesen, versteh ihn aber trotzdem nicht. Was bedeutet "Schicht eingetragen" Was genau steht dann im Dienstplan?
Falls kein Arbeitsplatz frei werden sollte hat der Mitarbeiter an dem Tag unbezahlt frei Bist Du irgendwie Springer, oder hast Du Arbeit auf Abruf vereinbart, wieso unbezahlt frei?
Gestern hat man mir telefonisch mitgeteilt dass ich heute doch einen Arbeitsplatz hätte. In dem Augenblick, wo man Dich benachrichtigt, dass Du arbeiten musst (wobei ich, ohne näheres zu wissen, mal behaupten würde, dass die Ankündigungsfrist zu kurz ist, aber, das ist noch eine andere Baustelle), hätte das auch in den Dienstplan eingetragen werden und somit dann auch die Lohnfortzahlung greifen müssen.
Als ich heute dann in unserem Personalbüro anrief und nachfragte ob ich für den heutigen Tag Lohnfortzahlung bekommen würde,hieß es Nein,da in meinem Dienstplan für heute kein Arbeitsplatz drin stehn würde und es gilt nur der ausgehändigte Dienstplan und nicht dass man mir gestern mitteilte dass ich doch einen Arbeitsplatz hätte. Na klar, ist doch für den AG die billigste Lösung, glänzt aber, nach meiner Auffassung, durch ziemliches Unwissen!
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)
Vielleicht antwortest Du noch mal auf meine Fragen, dann können wir mal weiter sehen.
Ich bin am überlegen ob ich mal zu einem Anwalt gehe, Auch keine schlechte Idee, oder zur Gewerkschaft und evtl. Mitglied werden?
24.01.2012 um 09:10 Uhr
@Raumschiff
auf welcher Grundlage basiert dein Arbeitsverhältnis. Und falls du einen hast, was steht in deinem Arbeitsvertrag drin.
24.01.2012 um 09:49 Uhr
Dann ist der Dienstplan also reine Makulatur. Die Arbeit wird im Grunde nach Zuruf vergeben.
Ich empfehle Dir einen Fachanwalt oder die Rechtsvertretung der Gewerkschaften aufzusuchen.
Ich nehme an, es gibt bei Euch keinen Betriebsrat. Vielleicht solltet Ihr Euch in diesem Fall überlegen einen zu wählen.
24.01.2012 um 22:56 Uhr
Hallo nicoline, zu deiner 1.Frage:Da steht z.b.Frühschicht drin.Wenn ein Arbeitsplatz frei wird dann kann man mich an dem Tag nur in der Frhschicht einsetzen.Das kommt daher weil wir manchmal mehr Personal haben als Arbeitsplätze da wir eine hohe Krankheitsquote haben und immer wieder Kollegen in Urlaub sind. Zu Frage 2:Bin weder Springer noch Arbeiter auf Abruf.
24.01.2012 um 23:16 Uhr
Na wenn du weder springer noch Arbeit auf Abruf leistest gehst du also jeden Tag zur Arbeit und machst deinen Job. Ist doch prima, wo ist dein Problem?
24.01.2012 um 23:26 Uhr
Durch die Veröffentlichung des Dienstplanes hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausgeübt und wenn er die Arbeit dann doch nicht abruft, dann besteht Annahmeverzug und die Arbeit ist dennoch zu vergüten.
Wir der Dienstplan kurzfristig um zusätzliche Dienste ergänzt, so sind diese in der Regel mindestens vier Tage vorher anzukündigen.
Falls der Arbeitgeber mehr AN im Dinestplan verplanen will als er evtl. braucht (um eine Peronalreserve vorzuhalten), so wäre dafür wohl eine Bereitschaftsregelung notwendig.
25.01.2012 um 08:51 Uhr
Hallo Raumschiff, wenn in Deinem Dienstplan Frühschicht steht, dann hat der AG Dir im Krankheitsfall diese Frühschicht zu vergüten. Es hat hier den Anschein, als ob der AG sein Betriebsrisiko auf die AN abwälzt, was nicht statthaft ist. Er befindet sich, wie mein Vorredner schon geschrieben hat, im Annahmeverzug. Der AG hat Dich mindestens durchschnittlich mit der Anzahl der Stunden zu beschäftigen, die in Deinem AV bzw. im TV vereinbart sind. Das bedeutet, sofern im AV oder TV eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit vereinbart ist, kann der AG Dich mal mit weniger und mal mit mehr Stunden verplanen, es muss aber auch eine Aussage dazu geben, in welchem Zeitraum der Durchschnitt der wöchentlichen AZ erreicht werden muss. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du ein Monatsgehalt bekommst, oder arbeitest Du auf Stundenbasis? Und ich gehe weiterhin davon aus, dass es bei Euch keinen Betriebsrat gibt. Geh schleunigst zum Anwalt oder zur Gewerkschaft und hol Dir Hilfe.
28.01.2012 um 09:52 Uhr
Hallo nicoline,was bedeutet eigentlich Annahmeverzug?also zu meinem Vertrag gibt es soviel zu sagen dass es ein Vollzeit Vertrag ist,indem steht dass ich zu 174 Stunden im Monat verpflichtet bin zu arbeiten.Aber auch der AG verpflichtet ist mir die zu bezahlen sollte er nicht in der Lage sein mir die dementsprechende Arbeit zu geben, es sei denn der Monat hat nicht genügend Arbeitstage um die 174 zu erreichen.Meine Arbeitszeit ist von Mo-Fr. Klar würde ich zu einem Anwalt gehn,vielleicht kann ich aber mit deiner/eurer Hilfe Argumentativ ihn davon überzeugen dass er mir den 1 Tag Lohnfortzahlung bezahlen muß.
01.02.2012 um 20:00 Uhr
Hallo Raumschiff, sorry, hatte Dich ganz vergessen.
Zum Thema Annahmeverzug schau mal hier => Link kopieren und einfügen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html
- es sei denn der Monat hat nicht genügend Arbeitstage um die 174 zu erreichen* Steht das wirklich so im Arbeitsvertrag?
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