W.A.F. LogoSeminare

Lohn und Gehalt

T
t.rehfeld
Dez 2024 bearbeitet

Hallo der Arbeitgeber ,hat zum Beispiel am Jahresende den Kollegen eine Lohnerhöhung gegeben . Den Betriebsratsvorsitzenden und sein Gremium bezieht er nicht mit ein . Ab wann spielt hier die Gleichbehandlung eine Rolle oder kann der der Arbeitgeber den Kollegen immer mehr Lohn geben aber den Betriebsrat außen vor lassen ?

40507

Community-Antworten (7)

C
celestro

13.12.2024 um 14:49 Uhr

er darf die BRM nicht deshalb immer außen vor lassen, nur weil es BRM sind. Stellt sich nur die Frage ... wie will man beweisen, das der Grund "ist im BR" ist?

T
titapropper

13.12.2024 um 15:13 Uhr

t.rehfeld alias Tom22: frag doch mal die Schnarchnasen von ver.di. ?

M
Melfice

13.12.2024 um 15:56 Uhr

Wer sagt denn, das der BR hier was beweisen muss? Bei einer Benachteiligung muss der BR lediglich schlüssige Indizien vorliegen. Hätte der AG nur die Hälfte aller Leute berücksichtigt und der BR gehört zufällig zur Hälfte die nichts abgkriegt, das wäre schwierig gewesen.

Wenn aber Indizien vorliegen, muss der AG beweisen, dass es keine Benachteiligung des BR ist.

Z
Zorrro

13.12.2024 um 16:34 Uhr

Vielleicht erhöht der AG ja aufgrund Leistung die Gehälter, dann wäre es plausibel.

M
Meph1977

13.12.2024 um 17:13 Uhr

ne damit geht er garantiert baden

Ö
Özgür

13.12.2024 um 18:20 Uhr

Macht auf jeden Fall Sinn, da BR = keine Leistung haha geil

D
DummerHund

13.12.2024 um 18:22 Uhr

Dann müsstest du ja noch Geld mit bringen in den Betrieb. HaHa

Ihre Antwort