Lohnumwandlung geht in die nächste Runde ++ Tei 2 ++ Darf der Chef einen Angestellten einfach von Gehalt auf Stundenlohn setzen?
Beitrag vom 6.11.2007 Hallo zusammen, follgendes Problem haben wir. Ein Kolege ist an uns herangetreten, unser Chef will das er anstatt wie bisher Gehalt, nun nach Stundenlohn bezahlt werden soll. Er macht trotz der Gehaltszahlung schon jetzt jeden Tag unendgeldlich Überstunden. Wir haben sein Gehalt mal auf Stunden (inkl. Überstunden) umgerechnet und sind auf einen wesendlich höheren Stundenlohn gekommen als ihm unser Chef nun geben will. Nun meine Fragen: Darf der Chef einen Angestellten einfach von Gehalt auf Stundenlohn setzen? Wenn ja welche Stunden sind dann zu berücksichtigen die wirklich geleisteten Stunden oder nur 8 Std. pro Tag? Darf der Stundenlohn dann einfach tiefer sein wie der jetzige Durchschnitt? Vielen Dank für eure Mühe.
Gruß idref2001
Beitrag heute 17.01.2008
Hallo zusammen, leider geht es jetzt in dieser Angelegenheit weiter, wir haben damals der Änderungskündigung nur zugestimmt wenn sich beide Parteien einigen. Der Mitarbeiter wäre auch bereit gewesen für einen vergleichbaren Std.-Lohn die Umstellung vorzunehmen.Leider ist sich damals (Dezember) nicht geeinigt worden. Gestern bekam unser Kolege volgenden Brief: Änderungskündigung Sehr geehrter Herr ... das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigen wir betriebsbedingt und fristgerecht zum ... und bieten Ihnen gleichzeitig, es zu geänderten Bedingungen ab dem ... fortzusetzen. Dann wird unter anderem das neue Betätigungsfeld und der neue Std.-Lohn (deutlich tiefer als das vergl. Gehalt) dargestellt. Der Schlußsatz lautet: Der Betriebsrat wurde zu der beabsichtigten Änderungskündigung angehört.
Für mich ist das eine Kündigung und keine Änderungskündigung. Wir wurden aber nur zu einer Änderungskündigung angehört. Sollen oder müssen wir jetzt noch darauf reagieren und wie am besten?? Gruß idref2001
Community-Antworten (2)
18.01.2008 um 12:47 Uhr
@idref2001, zur Anhörung des Betriebsrats gehört meines Erachtens auch die Nennung des Gehalts bzw. Std.Lohns und die Nennung der Gesamtarbeitszeit. Sollte es da Unterschiede zu den bisherigen Verhandlungen geben, ist dies m.E. eine neue Anhörung (§99 BetrVG). Vielleicht greift auch §2 in Verbindung mit §8 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)?
18.01.2008 um 13:07 Uhr
Hallo Idref2001,
der Ablauf bei einer Änderungskündigung die der AN nicht annehmen will ist folgender: § 2 KSchG Änderungskündigung unter Vorbehalt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen ungerechtfertigt ist, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären.
Dann § 4 KSchG Innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder oder anderen Gründen rechtsunwirksam ist.
Wenn er nicht unterschreibt, wird aus dieser Änderungskündigung eine Kündigung.
Die Arbeitsgerichte reagieren bei solchen Versuchen des Arbeitgebers Lohnkürzungen vorzunehmen meistens sehr empfindlich. Dann tritt § 8 KSchG ein. "Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam."
Unbedingt die Fristen beachten.
MfG Angi1
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