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Nachtschicht soll für ein Tag wegfallen

S
Schlanki19
Dez 2024 bearbeitet

Guten Morgen,

Arbeitszeit: Früh von 6:00 bis 14:12Uhr Spät von 14:00Uhr bis 22:12Uhr Nacht von 22:00 bis 6:12Uhr

der Fall:

Nächste Woche soll die Nachtschicht Wegfallen für ein Tag.

Am Donnerstag soll die Nachtschicht von 18:00Uhr bis 2:12Uhr arbeiten und am Freitag sollen die Nachtschichtmitarbeiter von 14:00Uhr bis 22:12Uhr arbeiten.

Das BR-Gremium wurde gestern erst informiert über diesen Plan. Wir haben heute BR-Sitzung und möchten nicht zustimmen. Mit den Nachtschichtmitarbeiter wurde gestern noch gesprochen, die möchten auch normal Nachtschicht arbeiten.

Hat der AG eine Chance sein Plan umzusetzen? also gibt es ein Schlupfloch für den AG ?

Wir arbeiten im Stahllager. Zwar gibt es ab Freitag keine Verladung mehr aber es gibt genügend andere Themen die abgearbeitet werden könne z.B. Einlagern in Hochregallägern oder Inventur. Also Arbeit wäre für die Nachtschicht vorhanden.

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Community-Antworten (2)

T
Terrikus

12.12.2024 um 13:14 Uhr

Der Arbeitgeber kann ohne Zustimmung des Betriebsrats die Schichtzeiten nicht einfach kurzfristig ändern. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist der Betriebsrat bei Änderungen der Arbeitszeiten zwingend zu beteiligen. Auch wenn ab Freitag keine Verladung stattfindet, ist laut eurer Schilderung weiterhin genug Arbeit in der Nacht vorhanden (Einlagerungen, Inventur). Ohne eine bestehende Betriebsvereinbarung oder Tarifregelung, die solche Änderungen erlaubt, hat der Arbeitgeber kein „Schlupfloch“. Der BR kann der Änderung also widersprechen. Versucht er dennoch, die Änderung durchzudrücken, verletzt er das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

C
Catweazle

12.12.2024 um 13:14 Uhr

Wenn der BR nichts dagegen unternimmt hat er eine Chance. Sonst wohl kaum.

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