Bei Fusion interne Kandiaten bevorzugt deren Stelle definitiv wegfallen
Hallo, Vielleicht kann jemand helfen. Wir haben zurzeit das Problem das bei der Fusion zweier Unternehmen zu einem neuen Unternehmen neue Stellen ausgeschrieben sind und einige Positionen wegfallen in Deutschland. Alle Mitarbeiter haben deutsche Arbeitsverträge. Am Stichtag 01.01.20 wurde das Unternehmen zusammengelegt und alle Positionen und Strukturen festgelegt. Ausnahme sind zwei Abteilungen die seit einem Jahr über die Zentrale in den USA gesteuert wird, diese beiden Abteilungen werden erst ein halbes Jahr später von den Strukturen festgelegt und auch dann ist erst bekannt welche Stellen gestrichen werden. Das alle Mitarbeiter übernommen werden ist derzeit höchst unwahrscheinlich und es ist mit einer Stellenstreichung von 50% zu rechnen. Damit bei den Mitarbeitern bei denen die Jobs wegfallen diese doch noch weiterbeschäftigt werden können, werden sie bei den am 01.01.20 neu ausgeschriebenen Stellen bevorzugt eingestellt gegenüber Mitarbeitern die sich ebenfalls auf ein und dieselbe Position bewerben, aber ihre Jobs derzeit als gesichert gelten. Wie verhält es sich nun wenn aber zwei Abteilungen durch die Zentrale in den USA erst ein halbes Jahr später erfährt welche Jobs wegfallen. Bis dahin sind alle Bewerbungsgespräche fertig und die Mitarbeiter die dann erfahren dass ihre Stellen wegfallen haben dann keine Möglichkeit mehr sich zu bewerben bzw selbst wenn sie sich bewerben werden sie nachrangig berücksichtigt. Ist dies eine Benachteiligung? Müssten die Mitarbeiter deren Stellen noch nicht sicher sind dass sie wegfallen ebenso berücksichtigt werden in Bewerbungsprozess wie Mitarbeiter deren Position bereits wegfallen wird?
Community-Antworten (4)
13.01.2020 um 20:12 Uhr
"Ist dies eine Benachteiligung?"
Es ist nachteilig für die MA, aber was wollen Sie dagegen tun?
"Müssten die Mitarbeiter deren Stellen noch nicht sicher sind dass sie wegfallen ebenso berücksichtigt werden in Bewerbungsprozess wie Mitarbeiter deren Position bereits wegfallen wird?"
Wie soll das gehen, wenn noch nicht einmal klar ist, was in den Abteilungen passiert?
"es ist mit einer Stellenstreichung von 50% zu rechnen."
Nichts gegen Synergieeffekte, aber 50% halte ich für ziemlich absurd.
13.01.2020 um 20:25 Uhr
Gibt es denn keinen Interessenausgleich und Sozialplan?
Ansonsten: Wenn es auf Tatsachen begründete Besorgnis gibt, dass durch eine personelle Maßnahme im Betrieb Beschäftigte AN gekündigt werden, solltet ihr Einstellungen oder Versetzungen nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG die Zustimmung verweigern.
13.01.2020 um 21:09 Uhr
Ich meinte dass in den beiden Abteilungen die zusammengelegt werden bis zu 50% wegfallen könnten. Die Abteilung besteht aus je 4 Mitarbeitern und da gewisse Bereiche anderen Abteilungen zugeordnet wurden, werden sicherlich nict alle 8 Mitarbeiter übernommen nachdem die Struktur in dieser einebnen abteilung irgendwann feststeht.
Es gibt einen Sozialplan und auch einen Interessenausgleich für jeden. Nur zusätzlich auch die Benachteiligung dieser beiden Abteilungen weil diese zuletzt und unabhängig vom Rest des Unternehmens zusammengelegt wird.
14.01.2020 um 10:51 Uhr
Zitat (Sunshine2020): "Damit bei den Mitarbeitern bei denen die Jobs wegfallen diese doch noch weiterbeschäftigt werden können, werden sie bei den am 01.01.20 neu ausgeschriebenen Stellen bevorzugt eingestellt gegenüber Mitarbeitern die sich ebenfalls auf ein und dieselbe Position bewerben, aber ihre Jobs derzeit als gesichert gelten."
Habt Ihr einen Betriebsrat? Falls nicht, dann ist hier der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Falls Ihr einen Betriebsrat habt, dann wendet Euch an diesen um zu erfahren was hier genau zwischen BR und Arbeitgeber vereinbart wurde.
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