Unser Betriebsrat hat Nachtschicht für 4 Wochen genehmigt. Danach wurde ohne einen neuen Antrag zu stellen, einfach weiter Nachtschicht gemacht.Nun stellte ich fest, daß sogar am Sonntag um 22 Uhr die Nachtschicht beginnt und das geht die ganze Woche so, daß die Arbeitnehmer praktisch 7 Tage arbeiten.
Nun liegt wieder ein Antrag auf Verlängerung der Nachtschicht beim BR vor. Ich gehe davon aus, daß wenn die Nachtschicht am Sonntag beginnt, eine Genehmigung des Regierungspräsidenten in Darmstadt vorliegen muss. Ist es möglich, daß wir nur den Antrag genehmigen, daß die Nachtschicht erst am Montag beginnt und am Samstag endet.