Erstellt am 26.09.2013 um 07:39 Uhr von Watschenbaum
ich weiß jetzt nicht, ob ich dich richtig verstehe ?
einem Antrag unter Bedingungen zuzustimmen, geht formal nicht,
die Zustimmung gilt dann als erteilt
wollt ihr nur unter Bedingungen zustimmen (z.b. daß der Sonntag schichtfrei bleibt)
dann müsstet ihr den ursprünglichen Antrag ablehnen,
und der AG müsste eine neue Anhörung starten, zu der ihr dann konkret "ja" oder "nein" sagen könnt
Erstellt am 26.09.2013 um 09:37 Uhr von gironimo
Ihr müsst nicht alles unterschreiben, was der AG Euch vorlegt. Mitbestimmung enthält das Wort mit - etwas gemeinsam bestimmen - also könnt Ihr gegenüber dem AG alles fordern, was aus Eurer Sicht sinnvoll ist. Also auch wann welche Schichten beginnen und enden. Bevor Ihr hier keine Einigung erzielt, stimmt Ihr auch nicht zu und fordert den AG unmissverständlich auf, vor einer Einigung mit Euch keine Nachtschichten mehr anzuordnen und durchzuführen.
Erstellt am 26.09.2013 um 10:56 Uhr von Kulum
Gut möglich, dass die AN, obwohl der Schichtbeginn Sonntag 22.00 Uhr ist, gar nicht am Sonntag arbeiten. §9 Abs.2 ArbZG
Das Ganze passt allerdings nicht zu den von dir beschriebenen "praktisch 7 Tage arbeiten"
Grundsätzlich muss die 24 stündige Ruhezeit des Betriebes eingehalten werden + die 11 stündige persönliche Ruhezeit nach §5 ArbZG
Also 35h muss der AN mindestens Wochenende haben.
Evtl findest du ja in §7 ArbZG zutreffende Abweichende Regelungsmöglichkeiten.
Falls nicht, dürft ihr eigentlich gar nicht zustimmen, da ihr gar nicht schlechter regeln dürft, als es das Gesetz hergibt.
Grundsätzlich bleibt es bei dem von Watschenbaum gesagten, eine Zustimmung bei Einhaltung bestimmter Bedingungen gibt es in der Form nicht.