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Wegfall der Nachtschicht

B
butterflytuga
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein 11-köpfiges Gremium in einem Logistikbetrieb in NRW.

In einem unserer Lagerbereiche plant die Geschäftsleitung den Wegfall der Nachtschicht. In diesem Bereich wird seit Jahren die Lagerhaltung für unsere Kunden (Kommissionierung) durchgeführt.

Wir haben eine eher formlose Information seitens der Geschäftsleitung erhalten, dass die Nachtschicht zum 1. April kundenbedingt (Kundenverluste) wegfallen wird. Dem haben wir nicht zugestimmt, da die Informationen uns so nicht ausgereicht haben und wir haben gefordert, dass wir mit der Geschäftsleitung in Verhandlungen treten möchte.

Hat jemand von Euch Ideen, wie wir die Kollegen in diesem Bereich unterstützen können? In Bezug auf die Vergütung? Inwieweit können wir unsere Mitbestimmung in Bezug auf den Wegfall der Nachtschicht ausüben? Unter welchen Voraussetzungen können wir den Wegfall der Nachtschicht konkret ablehnen?

Danke vorab für Eure Unterstützung.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

05.05.2014 um 15:41 Uhr

Durch den Wegfall der Nachtschicht ergibt sich ja eine andere Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Und da seit Ihr ja voll in der Mitbestimmung.

Wie stellt sich der AG denn vor, dass die Schichten neu verteilt werden? Da muss er sich der AG auf eine neue BV Arbeitszeit/Schichtplangestaltung mit Euch verständigen.

Fordert den AG auf, mit Euch umgehend in Verhandlungen zu treten und fordert ihn auch auf, nicht einseitig andere Arbeiszeitmodelle einzuführen.

Natürlich solltet Ihr - wenn der AG quer liegt - die bestehende BV kündigen. Natürlich solltet Ihr auch klare Vorstellungen haben, wie eine neue BV aussehen sollte.

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