"weich" formulierte Urlaubsgrundsätze
Hallo zusammen, in unserem Betrieb geht eine Email einer Abteilungsleitung um: Hallo zusammen, da viele von euch gerade an der Urlaubsplanung für 2025 arbeiten, möchte ich euch Zeiträume nennen, wo euer Aufenthalt essentiell ist:
Es folgen 3 Zeiträume, die zusammengerechnet 5 Monate in 2025 entsprechen.
Wir fragen uns, ob das eine Art der Einführung von Urlaubsgrundsätzen nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG und ob wir dagegen vorgehen sollen, oder ob diese Formulierung so nicht reicht.
Meine persönliche, eigene Meinung ist, dass mit dieser Formulierung eigentlich schon ein Grundsatz geschaffen wird, denn die essentielle Anwesenheit produziert einen Druck auf die Belegschaft zu diesen Zeiten keinen Urlaub zu nehmen, aber das ist nur meine Meinung.
Ich habe versucht in der Rechtssprechung etwas vergleichbares zu finden, aber Dr. Google spukt mir kaum was aus.
Wie seht ihr das? Ist jemanden von euch evtl. ein vergleichbarer Fall schon einmal untergekommen? Hat jemand einen Link oder Argumentation gegen oder für meine Sichtweise?
Es fühlt sich für mich an, dass mit dieser Formulierung § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ausgehebelt werden soll, aber essentiell entspricht schon einer Aufforderung wenn nicht gar Anweisung.
Viele Grüße
Community-Antworten (3)
10.12.2024 um 20:15 Uhr
Fragt den Arbeitgeber, doch einfach, ob das eine Urlaubssperre ist. Wenn er ja sagt, bittet ihn um Verhandlungen.
Wenn er nein sagt, und ihr ihm nicht glaubt, sagt ihm, dass ihr die Mitarbeiter darüber informiert, dass das keine Urlaubssperre ist und jeder seinen Urlaub frei nach den bisherigen Grundsätzen nehmen kann.
Wenn er euch ganz doof kommt, könnt ihr darauf hinweisen, dass ohne beidseitig akzeptierte Grundsätze, der Urlaub jedes einzelnen Mitarbeiters mitbestimmungspflichtig ist (sofern sich MA und AG uneins sind). Mal schauen ob er wegen jedem abgelehnten Urlaubsantrag wirklich zur Einigungsstelle will.
10.12.2024 um 20:31 Uhr
Mir scheint es das hier evtl. eine Abteilungsleitung eigenständig handelt. da du schreibst eine Abteilungsleitung. Bei Urlaubsgrundsätzen seit ihr mit im Boot. Wenn jetzt schon bekannt ist das zu bestimmten Zeitpunkten Engpässe entstehen könnt ihr ihn zusätzlich auf § 92 BetVG verweisen.
12.12.2024 um 09:51 Uhr
Ich sehe das ähnlich wie die Vorredner, ihr seid hier definitiv in der Mitbestimmung.
Ich würde nachfragen, wie genau sich diese Zeiträume ergeben und um mehr Informationen bitten. Dann würde ich ankündigen, dass das nicht so ganz zu den Vorstellungen der Belegschaft passt und Verhandlungen über eine BV ankündigen.
Verwandte Themen
Urlaubsgrundsätze/Sperren - sind Urlaubssperren für alle MA ohne Zustimmung des BR möglich?
ÄlterBV Urlaubsgrundsätze § 5 : Urlaubssperren verweis auf § 87 Abs.1 Nr.5 Betr.VG Zusatz:Für den Zeitraum des Jahresabschl.(vom 15.12.-15.01 jeden Jahres)kann den betroffenen Kräften grundsätzlich kein U
Definition Betriebsratsaufgaben und zunehmende Aufweichung von Arbeitnehmerrechten durch
ÄlterAls von Kündigungbetroffener schwerbehinderter Arbeitnehmer möchte ich sehr gerne eine Frage stellen, die nach Kontakten zum Beaufragtenfür Schwerbehinderte, Antidiskriminierungsstelle des Bundes und
Jahresurlaub - wieviel Tage habt Ihr denn oder BV über Urlaubsgrundsätze?
ÄlterHALLO Ich möchte mit unserer Geschäftsleitung über mehr Urlaubstage sprechen. zurzeit bekommen wir 29 Tage Urlaub. Meine Forderung ist + 1 Tag Und damit Ich mir gute Argumente zurechtlegen kann wü
BV Allgemeine Urlaubsgrundsätze
ÄlterHallo zusammen, wir sind gerade dabei eine BV über Allgemeine Urlaubsgrundsätze zu vereinbaren. Jetzt ist noch eine Frage offen vielleicht könnt ihr mir helfen. Ein Beispiel: Der Arbeitnehmer ha
Urlaubsgrundsätze/betriebliche Notwendigkeit
ÄlterGuten Tag! Wir verhandeln gerade eine BV zum Thema "Urlaubsgrundsätze". Darin haben wir unter "Änderung eines genehmigten Urlaubsantrages" den Satz "Ein Personalmangel bzw. eine Personalfehlplanung