Definition Betriebsratsaufgaben und zunehmende Aufweichung von Arbeitnehmerrechten durch
Als von Kündigungbetroffener schwerbehinderter Arbeitnehmer möchte ich sehr gerne eine Frage stellen, die nach Kontakten zum Beaufragtenfür Schwerbehinderte, Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Landesregierung vestärkt in den Fokus rückt:
Nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit bei einer Lackfabrik im Rheinland (zu einem Konzern gehörend) wurde mir nach 3-monatiger behinderungsbedingter Erkrankung seitens des Arbeitgebers die Zustimmung zur Kündigung aus "betriebsbedingten Gründen"zugestellt. Im Ermittlungsverfahren der sog. "Fürsorge"stelle wurde bereits zu Anfang eine Zustimmungsbereitschaft sigalisiert, da es sich ja um eine betriebsbedingte Kündigung handle.
Der Betriebsrat der Fa. formulierte in seiner Stellungnahme zwar, dass aufgrund meiner Erkrankung umorganisiert werden musste, um dringende Aufgaben zu erledigen, formulierte aber weiter, dass die "Ausführungen der Geschäftsleitung plausibel" seien. Widersprüchlichkeiten in der Argumentation des Arbeitgebers wurden bei Seite gewischt, der LVR stimmte der Kündigung großmütig zu.
Bei mehreren Beschwerden bezogensich die "Fürsorge"stelle wie auch der LVR immer wieder auf die Stellungnahme des Betriebsrates. Versuche, meinen Arbeitsplatz zu erhalten bzw. innerhalb des Firmenverbundes etwas zufinden, wurden übergangen. Einmal abgesehen davon, dass mir die "Fürsorge"stelle wie auch der LVR angesichts dieser Zustimmungsfreude sehr entbehrlich erscheinen, möchte ich die Frage formulieren, inwieweit auch Betriebsräte arg schnell die Ausführungen der Geshäftsleitungen für "plausibel" halten - angesichts guter wirtschaftlicher Lage.
Die Frage, die an mehreren Stellen mittlerweile offenkundig wird : Inwieweit sollten Betriebsräte für Arbeitnehmerrechte stehen und inwieweit sind mehr oder weniger ausgeprägte Einvernehmlichkeiten mit kündigungsfreudigen Arbeitgebern üblich ?
Community-Antworten (10)
31.01.2011 um 15:04 Uhr
@AndreasT, allgemein gesehen werden BR nicht leichtfertig einer Kündigung zustimmen. Da es sich hier um eine "betriebsbedingte Kündigung" handelt, stellt sich dir Frage, ob ein "Sozialplan" mit "Namesliste"erstellt worden ist? Ohne "Namensliste" bleibt noch die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.
31.01.2011 um 15:07 Uhr
Bei betriebsbedingten Kündigungen hat das Integrationsamt nicht viele bis fats keine Möglichkeiten. Betriebsbedungte Kündigungen verlangen zwingend eine sozialauswahl. Nur wenn dem IA bekannt wäre, dass diese nicht erfolgt ist, könnte es ggf. handeln. Aber auch dieses wäre eher ein Fall für eine Kündigungsschutzklage.
Das IA hat eigentlich nur zu prüfen, erfolgt die Kündigung aus Gründen der Behinderung, denn das ist der besondersgeschütze Kündigungsschutz lt. SGB IX. Dieses trifft besonders bei betriebsbedingten Kündigungen eben nicht zu. Es kommt hier dann auch nicht darauf an, ob ein Betrieb wirtschaftlich gut darstehet, es geht um Wegfall von Arbeits-/ Beschäftigungsplätzen.
Die Frage hier wäre, hat der AG ein BEM angeboten § 84 Abs. 2 SGB IX, dieses wäre wegen der langen AU zwingend.
Wenn dem nicht so ist oder sonstige Gründe für eine Rechtswidrigkeit der Kündigung sprechen, dann sofort zum Anwahl un innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben.
31.01.2011 um 15:10 Uhr
Wofür Betriebsräte stehen sollten und wofür sie tatsächlich stehen, sind in der Tat manchmal zweierlei. In der Praxis findet man zwischen den Extremen "Schmusekurs mit dem Arbeitgeber" bis "Konfrontationskurs in allen Belangen" so ziemlich alles.
Hier ist jede Belegschaft selber gefordert, denn sie muss mit dem BR leben, den sie gewählt hat. Oft werden von der Mehrheit leider diejenigen gewählt, die sich gut verkaufen können, und nicht die, die die Interessen der Wähler am besten vertreten (fast wie in der "großen Politik"). Aber das ist eben so in der Demokratie...
31.01.2011 um 15:24 Uhr
Da mein Arbeitgeber keine Initiativen unternommen hatte, bemühte ich mich gem. § 84 SGB IX um Hilfen beim IFD und Fürsorgestelle, da meine Erkrankung zu Schlechtleistungen führte.
Ich führte regelmäßig Gespräche mit dem IFD, da sich Juli 2010 mein Zustand besserte wurde dann ein Eingliederungsgespräch terminiert.
Anschließend erreichte mich das Kündigungsbegehren über den LVR.
Dieses und auch andere Indizien sollten eigentlich den Eindruck erhärten, dass die "unternehmerische Entscheidung" und die "betriebsbedingten Gründe" eigentlich nur formuliert wurden, um den Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer auszuhebeln.
Dies ist nach vertraulichen Gesprächen mit einem Betriebsratsmitglied diesem auch eigentlich klar. Ein Grund mehr, dass es schade ist, wenn in der Stellungnahme geschrieben wird, die Argumente der Geschäftsleitung seien "plausibel". Darauf stützen sich dann auch alle anderen Stellen wie z.B. der LVR.
Den Gütetermin beim Arbeitsgericht schlug ich ein Abfindungsangebot aus. Auch der LVR argumentierte ja, dass die Sozialauswahl nur das Arbeitsgericht prüfen kann. Die "Prüfung" wirkte aber auf mich als eine Insistierung auf einen "Vergleich", um das Arbeitsverhältnis zubeenden mit dem Hinweis "ja wenn der Arbeitgeber nicht will".
Ich habe das Widerspruchsverfahren beim LVR laufen und in Kürze ist der Kammertermin. Ich wmöchte durch die Instanzen, und keinen "Vergleich". Genau diese Vergleichskultur hat m.E. hierzulande dazu geführt, dass der Kündigungsschutz nicht mehr ernst genommen wird.
31.01.2011 um 15:31 Uhr
@andreast
wieviel Grad der Behinderung?
31.01.2011 um 15:37 Uhr
@Petrus : Ich denke, Du hast das Problem, wie Arbeitnehmerrechte aufgeweicht werden können, beim Namen genannt : Schmusekurs mit dem Arbeitgeber. In Österreich sagt man dazu "gelbe Betriebsräte".
Und in ein paar Jahren wundern wir uns dann über Arbeitslosigkeit, Lohndumping, befristete Verträge, Defizite in den Sozialkassen, Steuerdefizite u.v.a.m. Die Frage, wo dann wieder "Sparpakete" gechnürt werden, um "Deutschland zukunftsfähiger zu machen", kann man dann leicht beantworten.
Auch deswegen möchte ich u.a. an dieser Stelle die öffentliche Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken, damit Betriebsräte hierzulande sich umfassend als Arbeitnehmervertreter positionieren, genauo wie die Fürsorgestellen Kündigungen von Schwerbehinderten verhindern helfen sollten.
Der Arbeitgeber hat übrigens die übliche Kündigungsschutzverhandlung lapidar tel. abgelehnt. Ich hatte auch dazu mit Hilfe der IGBCE insistiert, weil die Fürsorgestelle da m.E. auch kein übergroßes Engagement an den Tag legte.
31.01.2011 um 15:39 Uhr
@DocPille : 50% unbefristet anerkannt seit 2003.
31.01.2011 um 18:36 Uhr
@andreas: nur nützt gegen Schmuse-BR leider kein Jammern - das ist der Preis der Demokratie. Solange es Betriebe gibt, in denen die MA mehrheitlich Team- und Abteilungsleiter in den BR wählen (ich kenne persönlich ein Beispiel)... Oder BR wiederwählen, die die Betriebsversammlungen zugunsten von Selbstlobveranstaltungen des ArbGeb ausfallen lassen (auf denen dem BR dann 15 min Redezeit zugebilligt wird)...
Du darfst Dich also nicht nur bei Deinem BR (oder zumindest dessen Mehrheit) bedanken - sondern auch bei Deinen Kollegen, die diese Leute gewählt haben...
Kannst Du die 7-Antworten-Grenze rausnehmen? Einfach bei Deiner Ursprungsfrage auf "Beitrag bearbeiten" klicken und dann das Häkchen bei "nur 7 Antworten" rausnehmen...
31.01.2011 um 18:42 Uhr
@AndreasT Du bist Dir aber schon im Klaren darüber, dass eine Beschwerde zu einem Bescheid dieser Art im Sinne des VerwVerfG anders aussieht...
01.02.2011 um 15:02 Uhr
@Petrus :
"Kannst Du die 7-Antworten-Grenze rausnehmen?"
Hab ich soeben.
"sondern auch bei Deinen Kollegen, die diese Leute gewählt haben... "
Ich kann Dir da leider nur zustimmen.
@Kölner : Widerspruchsverfahren ist fristgerecht (1 Monat) eingeleitet (DGB-Rechtsschutz). Der arbeitsgerichtliche Kammertermin folgt in Kürze genauso wie Pressemitteilungen nach Abschluß aller Verfahren. Aufgrund der schwebenden Verahren schreibe ich zunächst noch Anonym, um meine Rechtsgüter nicht zu belasten. Später werde ich Roß und Reiter nennen, wenn Gerichtsurteile rechtskräftig und veröffentlicht sind.
Ich strebe ein konzertiertes Maßnahmenpaket an, weil ich möchte, dass die ganzen "Fürsorge"stellen und Schwerbehindertenvertretungen wie auch LVR künftig das tun, wofür sie eingerichtet wurden, nämlich um etwas FÜR Schwerbehinderte zu tun und nicht gegen sie. Nicht nur ich habe den Eindruck, dass hier die ganzen "Schutz"stellen lediglich mit dem Nachweis ihrer eigenen Existenzberechtigung beschäftigt sind.
Ich habe weitere Maßnahmen geplant wie die Kontaktaufnahme zu Angeordneten, die in der Landschaftsversammlung Mtglied sind. Ich will das Thema öffentlich machen so gut wie es geht, damit sich künftig um die Belange der Schwerbehinderten, nicht der Arbeitgeber, gekümmert wird. Das Problem ist, dass manchen Arbeitgebern gerade ältere Mitarbeiter zu teuer werden, damit die "Erfolgs"vergütungen von Leuten steigen, die den Hals wieder nicht voll genug bekommen.
Die Mitverwaltung der Bürgerinnen und Bürger des LVR vollzieht sich in der Landschaftsversammlung und ihren Ausschüssen. Das steht als Nächstes auf meiner Agenda.
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