Hallo zusammen,

wir sind gerade dabei eine BV über Allgemeine Urlaubsgrundsätze zu vereinbaren. Jetzt ist noch eine Frage offen vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ein Beispiel: Der Arbeitnehmer hat 4 Wochen Urlaub beantragt und dieser wurde ihm dann auch genehmigt. Der Kollege fliegt mit der gesamten Familie (Frau und 2 Kinder) in den Süden. Er bekommt vom Arbeitgeber einen Anruf, er solle doch bitte schnellstmöglich zurück kommen aus dringenden betriebliche Gründen. Der Kollege packt seine Sachen und fliegt mir der Familie wieder zurück in die Heimat. Jetzt meine Frage, muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten für die Rückreise übernehmen d.h. auch die Kosten für Frau und Kinder? Habe ihm Tarifvertrag Urlaubsabkommen (Metall- und Elektroindustrie BaWü) nichts gefunden und im Gesetzt steht es so auch nicht drin.
Ich würde mich über eine rasche Antwort freuen!!!

Mit kollegialen Grüßen

Sascha