Arbeitsbefreiung
Moin.
Muss ich für jede Handlung als BR beim AG eine Arbeitsbefreiung beantragen, bzw. wie?
Betriebsart: Ingenieurbüro, 25 MA
Wir haben als BR keine festen Sprechzeiten; wenn Bedarf besteht, kommen die MA zu uns, und wir reden (Arbeitsplatz des BR-Mitgl.). Protokolle u.ä. werden geschrieben, wenn sie anfallen. Einzig die Monatssitzungen mit dem AG finden regelmäßig statt. Feste Sprechzeiten u.ä. hatten wir bisher nicht, weil der Arbeitsanfall im Ing.-Büro recht variabel ist und man u.U. kurzfristig reagieren muss.
Fitting, Absatz 49, § 37 "Soweit zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem BR gestellten Aufgaben eine Arbeitsbefreiung erforderlich ist, ist das BR-Mitgl. in entspr. Umfang von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit. Einer Zustimmung des AG zur Arbeitsbefreiung bedarf es nicht."
Vielen Dank!
Community-Antworten (7)
12.10.2021 um 12:08 Uhr
"Muss ich für jede Handlung als BR beim AG eine Arbeitsbefreiung beantragen, bzw. wie?"
Wenn die Arbeitsunterbrechung dazu führt, dass ein Kollege für Dich einspringen muss etc., dann musst Du dem AG (oder jemanden aus seiner Sphäre, also z.B. Deinen Vorgesetzten) darüber informieren und ihm bei dieser Gelegenheit mitteilen, wie lange diese Unterbrechung voraussichtlich dauern wird.
Beim "wie" ist es so wie immer ... "kommt darauf an". Ein im Gesetz festgelegtes Prozedere gibt es nicht. Wenn Du ins Büro Deines Vorgesetzen gehst und ihm sagst: "ich muss mal eben BR-Arbeit machen, dauert ca. 30 Minuten ... es muss niemand für mich einspringen", dann reicht das.
12.10.2021 um 12:22 Uhr
Ja, für notwendige BR Arbeit hast du dich auf "betriebsüblichem" Wege abzumelden. Wie celestro schon schrieb, soll dem AG oder dessen Vertreter (Vorgesetzter) Gelegenheit gegeben werden für Ersatz zu sorgen. Es arbeiten ja nicht alle BR im Büro, sondern auch in der Produktion / am Band / im Laden etc.
Betriebsüblich heisst halt, so wie andere sich auch abmelden - Extra Vorschriften (z.B. x Stunden vorher / nur schriftlich/ beim Vorgesetzten und dem GF und der HR Abteilung) nur für BR darf es nicht geben (wäre Behinderung der BR Arbeit)
Soweit die Theorie - in der Praxis kann man mit Einverständnis des AG natürlich so handhaben ( wenn das BRM ein eigenes Büro hat, das dieses offen steht auch für "kurze BR Arbeit, wenn mal ein Kollege eine Frage hat. DA ist unpraktisch jedes Mal den AG anzurufen und zu sagen, Ich mach mal 15 Min BR Arbeit. (Ja theoretisch müsstet du das machen, wenn der AG darauf besteht) Da muss man mit seinem AG reden, wenn der meint das müsste so sein - richtet man halt 2 x in der Woche Sprechzeiten (oder mehr je nach Betriebsgröße) und meldet sich 2 - 3 Stunden ab (egal ob jemand kommt oder nicht. Dann hat der Ag seine Abmeldung
12.10.2021 um 13:13 Uhr
"DA ist unpraktisch jedes Mal den AG anzurufen und zu sagen, Ich mach mal 15 Min BR Arbeit. (Ja theoretisch müsstet du das machen, wenn der AG darauf besteht)"
Das ist so nicht ganz korrekt:
"Daher besteht keine vorherige Meldepflicht, wenn eine vorübergehende Umorganisation der Arbeitseinteilung "nicht ernsthaft in Betracht kommt", d.h. bei sehr kurzen Arbeitsunterbrechungen. Ob Betriebsräte nun zur Abmeldung verpflichtet sind oder nicht, hängt damit von den Umständen des Einzelfalls ab.
es wäre also zu prüfen, ob eine solche 15 minütige Arbeitsunterbrechung für BR-Arbeit noch unter den oben genannten Absatz fällt. Wenn es beispielsweise üblich ist, dass die Mitarbeiter mal eben eine Rauchen gehen und bis zu 15 Minuten brauchen, bis sie wieder kommen. Dann wäre es nicht akzeptabel, dass sich die Raucher nicht abmelden müssen, ein BRM zu BR-Arbeit aber schon.
12.10.2021 um 13:30 Uhr
Das Grundsätzliche haben meine Vorredner schon gesagt. Nur um ganz konkret auf deine Frag ein zu gehen. Du musst es nicht beantragen, sondern du teilst mit. Für alles weitere, einschließlich Vertretungspersonal wenn erforderlich ist dann dein AG zuständig.
12.10.2021 um 16:09 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Da jeder MA hier seine eigenen Projekte und Aufgaben hat wird es keine Arbeitsplatzvertretung geben bzw. ist eine solche nicht möglich. Wir haben das bisher so gehandhabt, dass wir unsere BR-Arbeit gemacht haben, wie sie anfiel. Mitteilung an den AG gab es quasi über die tägliche Zeiterfassung, in der wir die aufgewandte Zeit als BR-Arbeit kontieren (sozusagen nachträglich). Stillschweigend berufen haben wir uns da auf das o.g. Zitat aus dem Fitting zusammen mit der Aussage "Das Gesetz räumt der Erfüllung der BR-Aufgaben den Vorrang ein." (Fitting, Abs 16, § 37).
Der Unterschied zwischen Zustimmung des AG und einer nötigen Abmeldung war uns nicht so bewusst...
12.10.2021 um 16:26 Uhr
Solche Fragen würde ich ganz offen mit meinem Arbeitgeber besprechen. "Hey Chef, wie willst du es haben? Soll ich mich jedesmal bei dir ab und anmelden und wenn ja wie? Persönlich? per Mail?" Mein Chef würde mir den Vogel zeigen, wenn ich dauernd zu ihm komme und mich ab und anmelde.
13.10.2021 um 10:03 Uhr
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Ich habe es mit meiner Vorgesetzten ähnlich wie stehipp geklärt:
Feststehende Termine stehen im Outlook. Kurzfristige, außerordentliche Sitzungen teile ich ihr schnellstmöglich mit. Ansonsten organisiere ich meine Arbeit selbst und bin per Telefon erreichbar.
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