Moin.

Muss ich für jede Handlung als BR beim AG eine Arbeitsbefreiung beantragen, bzw. wie?

Betriebsart: Ingenieurbüro, 25 MA

Wir haben als BR keine festen Sprechzeiten; wenn Bedarf besteht, kommen die MA zu uns, und wir reden (Arbeitsplatz des BR-Mitgl.). Protokolle u.ä. werden geschrieben, wenn sie anfallen. Einzig die Monatssitzungen mit dem AG finden regelmäßig statt. Feste Sprechzeiten u.ä. hatten wir bisher nicht, weil der Arbeitsanfall im Ing.-Büro recht variabel ist und man u.U. kurzfristig reagieren muss.

Fitting, Absatz 49, § 37
"Soweit zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem BR gestellten Aufgaben eine Arbeitsbefreiung erforderlich ist, ist das BR-Mitgl. in entspr. Umfang von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit. Einer Zustimmung des AG zur Arbeitsbefreiung bedarf es nicht."

Vielen Dank!