Hallo,

eine Kollegin möchte gerne 1 oder 2 Tage Arbeitsbefreiung (unter Weiterzahlung des Gehaltes) beantragen, da ihr Bruder verstorben ist.

Im Arbeitsvertrag der Kollegin steht hierüber nichts.

Die Geschäftsleitung beruft sich nun auf den TVöD Tarif, mit der Begründung, dass wir ja IN ANLEHNUNG daran bezahlt werden. Das ist jedoch nicht ganz so... aber bei den Gehaltsanpassungen werden meist die Erhöhungen aus dem ÖD übernommen. Wir sind eine kleine Stiftung (des bürgerlichen Rechts). In den Regelungen des TVöD sei eine Arbeitsbefreiung für den Tod eines Geschwisterteils nicht vorgesehen.

Da wir aber offiziell diesem Tarifvertrag gar nicht unterliegen, kann ich diese Entscheidung so nicht akzeptieren...

Bei meinen Recherchen habe ich Hinweise auf die Paragraphen
"§ 326 I 1 BGB § 275 I bis III BGB § 616 S.1 BGB" gefunden, die dies offenbar regeln.

Leider ist es in einigen Beschreibungen schwammig ausgedrückt. Manchmal steht dort, dass es bei Familienangehörigen 1. Grades (auch Geschwister) sogar 2 Tage Arbeitsbefreiung gibt... manchmal steht aber auch nichts über Geschwister in den Berichten.

Was ist denn nun richtig und wo genau finde ich die Nachweise dafür, die ich ja als Nachweis/Beweis für unsere Geschäftsleitung benötige.

Danke und Gruss,
jaypar