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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie lange muss ich nach BR-Sitzung arbeiten?

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Catweazle
Jan 2018 bearbeitet

Sachverhalt: Vormittags BR-Sitzung, um 16 Uhr Arbeitsbeginn.

Wie ist der folgende Absatz zu verstehen? Ich meine, dass ich bezahlte Arbeitsbefreiung bekommen müsste wenn nach BR-Sitzung und Arbeitszeit 10 Stunden erreicht sind. Zusätzlich eine Zeitgutschrift für die BR-Tätigkeit.

Däubler, § 37, Rndnr 15 Das BR-Mitglied hat einen Rechtsanspruch auf Arbeitsbefreiung, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind: Zum einen muss es sich um die Durchführung von BR-Aufgaben (vgl. Rn. 16 ff.) handeln, zum anderen muss die Arbeitsbefreiung zur ordnungsgemäßen Durchführung dieser Aufgaben erforderlich (vgl. Rn. 26 ff.; DKKF-Wedde, § 37 Rn. 28.) sein. Damit ist allerdings nicht gesagt, dass sich die BR-Tätigkeit und die Arbeitsbefreiung zeitlich überschneiden müssen: Ist für ein BR-Mitglied, das außerhalb seiner Arbeitszeit an einer BR-Sitzung teilgenommen hat, die Einhaltung der vor oder nach der Sitzung liegenden Arbeitszeiten (etwa in Schichtbetrieben) unzumutbar oder unmöglich, dann besteht auch für diese Zeiten ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach Abs. 2 und nicht nur ein Ausgleichsanspruch nach Abs. 3 (BAG 7. 6. 89, NZA 90, 531). Entsprechendes gilt, wenn durch die Arbeitsleistung im Anschluss an BR-Tätigkeit die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit überschritten würde.

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Community-Antworten (4)

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Fayence

25.08.2006 um 00:00 Uhr

Catweazle,

ich persönlich glaube, dass Du zu kompliziert denkst!

Dass die 4 Stunden BR-Sitzung als Arbeitszeit anzurechnen sind ist zweifelsfrei! Die Fahrzeit lasse ich jetzt mal aussen vor.

Zur Debatte steht jetzt folglich, ob Du Deine Schicht um 20.00 Uhr beenden kannst oder nicht! Aber was meinst Du denn jetzt mit "zusätzlicher Zeitgutschrift für die BR-Tätigkeit"???

P.S. Grüss mir meine alte Heimat! ;-))

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Catweazle

25.08.2006 um 00:32 Uhr

Fayence,

die Zauberwörter sind Arbeitsbefreiung und Ausgleichsanspruch.

Die Frage ist, ober die Arbeitsbefreiung nach 20 Uhr mit der BR-Tätigkeit verrechnet werden kann. Ich würde die Stunden nach 20 Uhr geschenkt bekommen weil die 10 Stunden (BRZ + ArbZ) erreicht sind. Ich kann ja schließlich nichts dafür, dass ich nicht mehr als 10 Stunden arbeiten darf. Zudem dürfte eine Tätigkeit von 9.30 bis 24 Uhr unzumutbar sein. Das BRZ + ArbZ für die Tagesarbeitszeit addiert werden vermute ich aus dem letzten Satz der Randnummer. Die BRZ müsste folglich zusätzlich in Freizeit vergütet werden.

Ich werde wohl daneben liegen. Das wäre m.M. ein Vorteil. Aber eine 1:1-Rechnung würde ich als Nachteil empfinden.

Unser Verdi-Sekretär empfiehlt eine Betriebsvereinbarung. Vorschläge zur Regelung kann er aber auch nicht machen.

Das Lösung liegt m.E. in den letzten beiden Sätzen der Rndnr.

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Fayence

25.08.2006 um 00:46 Uhr

Wenn ich Dich also richtig verstehe, willst Du darauf hinaus, dass Dir die Stunden bis 24 Uhr zusätzlich bezahlt werden!?

Kann nur den Nachteil nicht erkennen, wenn Dir unter Anrechnung der BR-Zeit Deine reguläre Arbeitszeit bezahlt wird! Oder ich stehe jetzt völlig auf der Leitung...

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Catweazle

25.08.2006 um 01:45 Uhr

Es geht nicht ums Geld sonder nur um Freizeit. Netto bekomme ich eh weniger als meine Kollegen weil die Zuschläge voll versteuert werden wenn sie nur als Ausgleichzahlungen erfolgen. Das ist aber kein Nachteil. Die Stunden bis 24 Uhr müssen sowieso bezahlt werden, schon wegen der Zuschläge. Aber nicht zusätzlich. Bezahlt wird nur die ArbZ nach Plan. Eine Anrechnung der BRZ wäre eine Arbeitszeitverschiebung. Ich habe irgendwann mal gelesen, dass das ein Nachteil gegenüber Nicht-BRM sein soll. Weil sie ihre ArbZ einhalten können. Allein durch die überlange Mittagspause sehe ich einen Nachteil gegenüber anderen MA. Auch ein früherer Arbeitsbeginn um die Pause verkürzen soll ein Vorteil gegenüber anderen MA sein. Kann ich aber nicht erkennen. Aber die "steuerfreien" Stunden würden dadurch verringert. Ich erwarte ja keine Gutschrift von mehreren Stunden, das könnte ich auch nicht gut meinen Kollegen verkaufen.

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