Arbeitsbefreiung
Hallo, ich habe mal eine Frage aus dem Individual-Arbeitsrecht. Der Vater eine Mitarbeiterin ist am 15.6. gestorben. Vom 15.6.-26.6.15 ist diese Mitarbeiterin nun krankgeschrieben. Am 26.6.15 ist die Beerdigung. Laut unserer Betriebsvereinbarung, Originaltext: D. Arbeitsbefreiung
Für die nachfolgend aufgelisteten Ereignisse gewährt der Arbeitgeber Arbeitsbefreiung nach folgender Maßgabe:
... c) Tod des leiblichen Kindes oder eines Elternteils (2 Arbeitstage) ...
Diese Regelung ist abschließend.
Würden ihr nach meiner Auffassung 2 arbeitsfreie Tage zustehen. Eine Tarifbindung gibt es nicht. Der Arbeitgeber verwehrt ihr diese beiden Tage, da er sagt, dass kein kausaler Zusammenhang mehr mit dem Ereignis besteht. Sprich, am Tag des Todes und der Beerdigung war sei krankgeschrieben, dass sie für ihn die Ereignistage. Wie seht ihr das. Ich sehe das so, dass sie die Tage nehmen kann wann sie will. Ich gehe sogar noch weiter, hier gelten sogar die Verjährungsfristen, da keine Frist zum nehmen der Tage genannt ist. Ich warte gespannt auf eure Meinungen
Community-Antworten (4)
26.06.2015 um 13:16 Uhr
Bei solchen Freistellungen handelt es sich ja nicht (wie einige zu vermuten scheinen) um eine Belohnung für außergewöhnliche Leistungen, sondern um eine Ausgestaltung des § 616 BGB. Im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Angehörigen fallen verschiedene Gänge an, wie z.B. Bestattung, Behördengänge, Bank, Haushaltsauflösung usw. Hierfür gewährt der Arbeitgeber pauschal zwei Tage und fertig. Von daher versteht es sich fast von selbst, dass ein enger zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang bestehen muss. Diesen aber pauschal auf den Todestag und den Tag der Beisetzung zu beschränken geht sicherlich nicht.
26.06.2015 um 13:24 Uhr
Gerade der Punkt Haushaltsauflösung ist dabei nicht von der Hand zu weisen, das kann auch Tage nach der Beisetzung sein. Allerdings nicht Jahre. ;))
26.06.2015 um 15:06 Uhr
Unser AG war auch der Meinung, dass nur der Todestag und der Beerdigungstag frei zu stellen sind, in einem Gespräch konnten wir klären, dass diese Regel nicht praktikabel ist. So könnte es ja sein das der Ehepartner erst nach der Arbeit stirbt, so etwas weiss man ja im Regelfall nicht vorher. Es konnte dann mit dem AG geklärt werden, dass die Arbeitsbefreiung im engen zeitlichen Rahmen frei zu wählen ist, d.h. nach dem Tod des Angehörigen bis zur Beerdigung bzw. innerhalb einer Woche nach der Beerdigung.
27.06.2015 um 11:13 Uhr
Dieses Urteil könnte interessant sein... LAG Köln Urteil vom 28.04.2011 zu Az. 6 Sa 91/11
Geht zwar um eine Geburt, aber es geht ja um die Interpretation des §616 BGB
Verwandte Themen
Wie lange muss ich nach BR-Sitzung arbeiten?
ÄlterSachverhalt: Vormittags BR-Sitzung, um 16 Uhr Arbeitsbeginn. Wie ist der folgende Absatz zu verstehen? Ich meine, dass ich bezahlte Arbeitsbefreiung bekommen müsste wenn nach BR-Sitzung und Arbeits
Arbeitsbefreiung für Tod des Bruders?
ÄlterHallo, eine Kollegin möchte gerne 1 oder 2 Tage Arbeitsbefreiung (unter Weiterzahlung des Gehaltes) beantragen, da ihr Bruder verstorben ist. Im Arbeitsvertrag der Kollegin steht hierüber nichts
Arbeitsbefreiung
ÄlterMoin. Muss ich für jede Handlung als BR beim AG eine Arbeitsbefreiung beantragen, bzw. wie? Betriebsart: Ingenieurbüro, 25 MA Wir haben als BR keine festen Sprechzeiten; wenn Bedarf besteht, kommen
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
ÄlterHallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu
Arbeitsbefreiung nach BAT
ÄlterGuten Abend, gibt es Sonderregelungen nach BAT um bei priv. Umzug einen Tag Arbeitsbefreiung zu bekommen? Gruß Lotus