Hallo, ich habe mal eine Frage aus dem Individual-Arbeitsrecht.
Der Vater eine Mitarbeiterin ist am 15.6. gestorben. Vom 15.6.-26.6.15 ist diese Mitarbeiterin nun krankgeschrieben. Am 26.6.15 ist die Beerdigung. Laut unserer Betriebsvereinbarung, Originaltext:
D. Arbeitsbefreiung

Für die nachfolgend aufgelisteten Ereignisse gewährt der Arbeitgeber Arbeitsbefreiung nach folgender Maßgabe:

...
c) Tod des leiblichen Kindes oder eines Elternteils (2 Arbeitstage)
...

Diese Regelung ist abschließend.

Würden ihr nach meiner Auffassung 2 arbeitsfreie Tage zustehen. Eine Tarifbindung gibt es nicht. Der Arbeitgeber verwehrt ihr diese beiden Tage, da er sagt, dass kein kausaler Zusammenhang mehr mit dem Ereignis besteht. Sprich, am Tag des Todes und der Beerdigung war sei krankgeschrieben, dass sie für ihn die Ereignistage.
Wie seht ihr das. Ich sehe das so, dass sie die Tage nehmen kann wann sie will. Ich gehe sogar noch weiter, hier gelten sogar die Verjährungsfristen, da keine Frist zum nehmen der Tage genannt ist.
Ich warte gespannt auf eure Meinungen