Ist BEM-Beauftragung mitbestimmungspflichtig?
Hallo, wir wollen eine BV abschließen zum BEM. Ist diese Beauftragung mitbestimmungspflichtig und können wir z.B. MA mit Leitungsfunktion ausschließen?
Community-Antworten (4)
25.11.2024 um 12:18 Uhr
Wann ein BEM stattfinden "muss" ist doch gesetzlich vorgeschrieben. Was will man da mitbestimmen?
Unter die BV werden nur Arbeitnehmer fallen ... also keine "leitenden Angestellten". Aber sofern es keine LA sind, könnt ihr niemanden ausschließen.
25.11.2024 um 15:40 Uhr
Nein, das mein ich nicht, vielleicht hab ich mich blöd ausgedrückt. Es geht darum, einen BEM Beauftragten aus der Belegschaft auszuwählen, der dann das BEM mit den BEM berechtigten Mitarbeitern durchführt. Kann der BR bei der Auswahl mitbestimmen bzw. diese einschränken?
25.11.2024 um 17:02 Uhr
Nein das ist Sache des AG
25.11.2024 um 20:12 Uhr
Danke für eure Antworten
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