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Ist BEM-Beauftragung mitbestimmungspflichtig?

A
anjoMau
Nov 2024 bearbeitet

Hallo, wir wollen eine BV abschließen zum BEM. Ist diese Beauftragung mitbestimmungspflichtig und können wir z.B. MA mit Leitungsfunktion ausschließen?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

25.11.2024 um 12:18 Uhr

Wann ein BEM stattfinden "muss" ist doch gesetzlich vorgeschrieben. Was will man da mitbestimmen?

Unter die BV werden nur Arbeitnehmer fallen ... also keine "leitenden Angestellten". Aber sofern es keine LA sind, könnt ihr niemanden ausschließen.

A
anjoMau

25.11.2024 um 15:40 Uhr

Nein, das mein ich nicht, vielleicht hab ich mich blöd ausgedrückt. Es geht darum, einen BEM Beauftragten aus der Belegschaft auszuwählen, der dann das BEM mit den BEM berechtigten Mitarbeitern durchführt. Kann der BR bei der Auswahl mitbestimmen bzw. diese einschränken?

M
Moreno

25.11.2024 um 17:02 Uhr

Nein das ist Sache des AG

A
anjoMau

25.11.2024 um 20:12 Uhr

Danke für eure Antworten

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