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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BEM vom AG Verweigert; BR hat noch keine BV mit den AG über das BEM - was tun?

SOA
Speichern oder Abbrechen
Jan 2018 bearbeitet

BEM wird vom AG Verweigert.!

Hallo, ich bin aktuell noch im Krank und mein Arzt meinte ich solle mal BEM machen, weil das besser ist.Nun war ich beium AG mit dem BEM vom Arzt. Und da sagte der AG SO nicht....!

  1. Ich als AG will abschiessend auf dem BEM schein sehen das sie wieder voll einsatzbereit sind.
  2. Wenn das BEM vom Arzt nicht angepsasst wird, könne ich weiter dem Unternehmen fern bleiben.

BEmerkung: Der BR hat noch keine BV mit den AG über das BEM, er ist noch am Verhandeln. Weis jemannd wie und was ich machen sollte ?

11.34008

Community-Antworten (8)

M
Matze24

23.11.2008 um 12:36 Uhr

@Speichern oder Abbrechen,

wofür steht BEM??

R
ridgeback

23.11.2008 um 12:40 Uhr

@ Matze24, denke, betriebliches Eingliederungsmanagment.

P
pirat

23.11.2008 um 12:42 Uhr

@Matze24, (B)etriebliches (E)ingliederungs (M)anagement....

@@Speichern oder Abbrechen, IMHO...muss der AG dir einen Grund nennen, warum...so einfach mit "So nicht" geht das auf keinen Fall...wende dich an deinen BR ..

hier was zum Lesen... http://bem.sozialnetz.de/ca/j/hsa/

M
Matze24

23.11.2008 um 19:40 Uhr

@ridgeback, pirat schon wieder 'n Tick schlauer danke ;-)

W
Waschbär

23.11.2008 um 23:21 Uhr

@ll, Welche gründe sollte der AG für eine Ablehnung haben ??? Mir fällt da kein gewichtiger ein ??

1.Der Ag zahlt ja nichts 2. Die Koll. schafft aber denoch Arbeit 3. der AG sieht die Entwicklung und kann ggf noch agiern für den Fall das der JOB nicht mehr SO möglich ist (ggf Versetzung/änderung Arbeit) . Müsste ja besser sein als "Plötzlich" wieder jemanndem zu haben der "umfält" weil er sich selber über schätzt hat ??

Habe ich euch schon mal Erzählt, das Waschbären so zu sagen die Erfinder der Spühlmaschiene sind ? BzW der Erfindungs-muse zu gearbeitet haben ? Das auch der Grund warum Hausfrauen unter anderem voll auf W.B abfahren

B
barevi

24.11.2008 um 08:08 Uhr

Guten Morgen rundum, Ihr dürft hier zwei Dinge nicht miteinander vermischen.

  1. Wiedereingliederung, mit dem Arzt abgesprochen läuft über die Krankenkasse - AN ist weiterhin "krank" und bekommt Krankengeld

  2. Betriebliches Eingliederungsmanagement - AG zahlt nur, wenn das "abgesprochen" ist zw. AG und AN bzw. in einer BV oder DV vereinbart ist. Ansonsten weiter Krankengeld - Arbeit ist "Arbeitsversuch".

In jedem Fall ist eine Wiedereingliederung über Arzt/ KrkK die bessere Lösung, da der AN auch bei misslungenem Arbeitsversuch weiter Krankengeld bekommt.

L
Lotte

24.11.2008 um 09:33 Uhr

barevi, aber eigentlich ist es doch so, dass der AG der ärztlich "verordneten" Wiedereingliederung zustimmen muss? Oder dies zumindest begründet ablehnen kann. Und BEM ist gesetzlich fixiert und nicht automatisch mit Kosten verbunden.

B
barevi

24.11.2008 um 10:29 Uhr

@Lotte

Ja, die Zustimmung des AG zu einer Wiedereingliederung über Arzt/ KrkK ist erforderlich. Wenn der AN entsprechend lange krank war und tatsächlich wieder einen Arbeitsversuch startet, dann wird dieser Zustimmung wohl nichts im Wege stehen.

Das BEM greift ja dann, wenn die 6- Wochen- Frist z.B. mit mehreren Unterbrechungen (also z.B. mal 2 Wo., mal 1 Wo. mal 3 Wo.) innerhalb eines Kalenderzeitraumes von 1 Jahr überschritten wird. Dann wird (muss) der AG ein BEM einleiten, dem der AN zustimmen kann (oder auch nicht). Im Rahmen des BEM ist durchaus eine Teil- Beschäftigung möglich. In der Regel wird dies aber auch mit geringerer Lohn-/ Gehaltszahlung erfolgen. - Hier kann man auch versuchen Gleitzeiten und Urlaubstage einzubringen wenn die Krankengeldzahlungen vermieden werden sollen. (Gleiche Krankheit = Anrechnung bei KrkK)

VG barevi

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