Erstellt am 23.11.2008 um 11:36 Uhr von Matze24
@Speichern oder Abbrechen,
wofür steht BEM??
Erstellt am 23.11.2008 um 11:40 Uhr von ridgeback
@ Matze24,
denke, betriebliches Eingliederungsmanagment.
Erstellt am 23.11.2008 um 11:42 Uhr von pirat
@Matze24,
(B)etriebliches (E)ingliederungs (M)anagement....
@@Speichern oder Abbrechen,
IMHO...muss der AG dir einen Grund nennen, warum...so einfach mit "So nicht" geht das auf keinen Fall...wende dich an deinen BR ..
hier was zum Lesen...
http://bem.sozialnetz.de/ca/j/hsa/
Erstellt am 23.11.2008 um 18:40 Uhr von Matze24
@ridgeback, pirat
schon wieder 'n Tick schlauer
danke ;-)
Erstellt am 23.11.2008 um 22:21 Uhr von waschbär
@ll,
Welche gründe sollte der AG für eine Ablehnung haben ??? Mir fällt da kein gewichtiger ein ??
1.Der Ag zahlt ja nichts
2. Die Koll. schafft aber denoch Arbeit
3. der AG sieht die Entwicklung und kann ggf noch agiern für den Fall das der JOB nicht mehr SO möglich ist (ggf Versetzung/änderung Arbeit) . Müsste ja besser sein als "Plötzlich" wieder jemanndem zu haben der "umfält" weil er sich selber über schätzt hat ??
Habe ich euch schon mal Erzählt, das Waschbären so zu sagen die Erfinder der Spühlmaschiene sind ? BzW der Erfindungs-muse zu gearbeitet haben ? Das auch der Grund warum Hausfrauen unter anderem voll auf W.B abfahren
Erstellt am 24.11.2008 um 07:08 Uhr von barevi
Guten Morgen rundum, Ihr dürft hier zwei Dinge nicht miteinander vermischen.
1. Wiedereingliederung, mit dem Arzt abgesprochen läuft über die Krankenkasse - AN ist weiterhin "krank" und bekommt Krankengeld
2. Betriebliches Eingliederungsmanagement - AG zahlt nur, wenn das "abgesprochen" ist zw. AG und AN bzw. in einer BV oder DV vereinbart ist. Ansonsten weiter Krankengeld - Arbeit ist "Arbeitsversuch".
In jedem Fall ist eine Wiedereingliederung über Arzt/ KrkK die bessere Lösung, da der AN auch bei misslungenem Arbeitsversuch weiter Krankengeld bekommt.
Erstellt am 24.11.2008 um 08:33 Uhr von Lotte
barevi,
aber eigentlich ist es doch so, dass der AG der ärztlich "verordneten" Wiedereingliederung zustimmen muss? Oder dies zumindest begründet ablehnen kann.
Und BEM ist gesetzlich fixiert und nicht automatisch mit Kosten verbunden.
Erstellt am 24.11.2008 um 09:29 Uhr von barevi
@Lotte
Ja, die Zustimmung des AG zu einer Wiedereingliederung über Arzt/ KrkK ist erforderlich. Wenn der AN entsprechend lange krank war und tatsächlich wieder einen Arbeitsversuch startet, dann wird dieser Zustimmung wohl nichts im Wege stehen.
Das BEM greift ja dann, wenn die 6- Wochen- Frist z.B. mit mehreren Unterbrechungen (also z.B. mal 2 Wo., mal 1 Wo. mal 3 Wo.) innerhalb eines Kalenderzeitraumes von 1 Jahr überschritten wird. Dann wird (muss) der AG ein BEM einleiten, dem der AN zustimmen kann (oder auch nicht). Im Rahmen des BEM ist durchaus eine Teil- Beschäftigung möglich. In der Regel wird dies aber auch mit geringerer Lohn-/ Gehaltszahlung erfolgen. - Hier kann man auch versuchen Gleitzeiten und Urlaubstage einzubringen wenn die Krankengeldzahlungen vermieden werden sollen. (Gleiche Krankheit = Anrechnung bei KrkK)
VG
barevi