Bereitschaftsdienst - Fehlende Festlegung der "erlaubten" Tätigkeiten
Mit Bitte um Unterstützung:
In unserem Krankenhauslabor wurde aufgrund erhöhten Bedarfs vor Kurzem (01.07.2024) die Rufbereitschaft bei Nacht in einen Bereitschaftsdienst der Stufe II vor Ort umgewandelt. Die Betriebsparteien haben sich darauf nach Auswertungen der bisherigen Zeiten in der Rufbereitschaft geinigt.
Folgende Arbeitszeiten gelten nun im neuen "Nachtdienst" (1 MA) 16.30 Uhr bis 22.00 Uhr Dienst 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr Bereitschaftszeit 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr Dienst
Die MA führen diesen Dienst im Wechsel aus. Alles wurde in einer BV festgelegt, auch, dass die MA des Labors nur in "dringenden" Fällen aus dem Bereitschaftsraum zur Arbeit gerufen werden sollen.
Die Tatsache, dass sich in der Nacht immer eine Person aus dem Laborbetrieb im Hause aufhält, hat sich natürlich im Laufe der Zeit herumgesprochen und plötzlich ist alles "dringend". In immer mehr Nächten werden die MA nun im Halbstundentakt aus dem Bett geklingelt, Ärzte melden trotz vorhandener und früher (bei Rufbereitschaft) mehr genutzter POCT-Lösungen Parameter und Untersuchungen direkt in der Nacht nach. Teilweise müssen die MA für die Nachmeldung und Messung eines einzigen Parameters aufstehen. Selbst die Pflege ruft fleißig an und gibt nun fleißig Untersuchungsmaterialien in der Nacht ab, die früher dem Routinebetrieb am Tag vorbehalten waren.
Ein Teil der Labor-MA ist nun nach den ersten 4 Monaten mehr als nur verärgert. Laut Laborleitung würde seit dem Wechsel stufenweise nun weit mehr als 50% der Bereitschaftszeit tatsächlich gearbeitet. Die Hausleitung wiegelt aber ab. Man habe die MA im Haus instruiert und alles sei so in Ordnung. Was "dringend" ist, sei ja so nicht explizit festgelegt und obliegt von der Einschätzung her auch nicht dem Laborpersonal. Die Labor-MA möchten nun am liebsten die Vereinbarung unter Einhaltung der üblichen Fristen kündigen, was aber auch vor dem 31.03.2025 nicht möglich ist.
Wir haben dieses Thema auch in der aktuellen Betriebsversammlung angesprochen, das scheint aber leider auch nicht gefruchtet zu haben.
Jetzt suchen wir natürlich nach Möglichkeiten, eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Leider fehlt uns hierbei die rechtliche Expertise, ob der Bereitschaftsdienst wirklich unter dem Deckmantel des "Dringenden" / "Bedarfsfall" zu einer neuen "Nachtroutine" im Hause werden kann. Evtl. kann ja hier jemand weiter helfen
Community-Antworten (6)
21.11.2024 um 09:11 Uhr
Was wichtig und dringend für die Patientenversorgung ist legt zuerstmal der Arzt fest. Man kann sicher mit der Pflegedirektion und den Chefärzten festlegen, was dringend notwendig ist. In den meisten Fällen werden sich aber weder Chafärzte noch Pflegedirektoren darauf einlassen.
Was könnt ihr als BR tun? Nun ja- ihr macht über einen definierten Zeitraum eine Arbeitszeitanalyse der Einsatzzeiten im Bereitschaftsdienst. Liegt diese über 49% (habt ihr eigentlich einen TV?) fordert ihr den ArbGeb auf, aus dem Bereitschaftsdienst einen Schichtdienst zu machen. Manchmal hilft das schon. Wenn das nicht fruchtet, dann lasst ihr das vor dem ArbGer feststellen.
21.11.2024 um 09:11 Uhr
Was wichtig und dringend für die Patientenversorgung ist legt zuerstmal der Arzt fest. Man kann sicher mit der Pflegedirektion und den Chefärzten festlegen, was dringend notwendig ist. In den meisten Fällen werden sich aber weder Chafärzte noch Pflegedirektoren darauf einlassen.
Was könnt ihr als BR tun? Nun ja- ihr macht über einen definierten Zeitraum eine Arbeitszeitanalyse der Einsatzzeiten im Bereitschaftsdienst. Liegt diese über 49% (habt ihr eigentlich einen TV?) fordert ihr den ArbGeb auf, aus dem Bereitschaftsdienst einen Schichtdienst zu machen. Manchmal hilft das schon. Wenn das nicht fruchtet, dann lasst ihr das vor dem ArbGer feststellen.
21.11.2024 um 09:32 Uhr
Sowohl die Arbeit als auch die Bereitschaft sind ArbZ iSd ArbZG. D.h. Arbeit und Bereitschaft dürfen zusammengenommen nicht 10 Stunden überschreiten, nach Arbeit und Bereitschaft gilt eine Ruhezeit von 11 Stunden. (hier sind es 16,5 Stunden) Das ist meiner Meinung nach auch ein geteilter Dienst. Eine Pause (muss vorher festgelegt sein!) kann ich auch nicht erkennen.
Meiner Meinung nach ist diese BV rechtswiedrig und kann daher nicht wirken. Der BR sollte in einer Sitzung anwaltliche Beratung (warum hat er das bei der Erstellung nicht gemacht) holen und gegen diese Praxis vorgehen.
21.11.2024 um 10:16 Uhr
du weißt aber schon das es z.B. für Krankenhäuser Ausnahmen gibt und dort es bis zu 24 Std. Schichten geben darf?
21.11.2024 um 10:47 Uhr
@nicht brauchen. das stimmt so leider nicht. Kehler hat es geschrieben: für Krankenhäuser gelten Ausnahmeregelungen. Man kann bis zu 24 Stunden innerhalb eines Bereitschaftsdienstes arbeiten.
21.11.2024 um 11:07 Uhr
Krankenhaus ist nicht so gerade meine Richtung, aber ich würde den AG auffordern sich mit dem BR zu einigen was unter dringend fällt (und diesen Anhang an die BV hängen) oder aber der BR kündigt die BV zum 31.03.25 auf. Dann mal schauen wie er reagiert.
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