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ortsungebundener Bereitschaftsdienst?

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xxccvv
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter, ich bin auf der Suche nach Bestätigung meiner Theorie, nach der unverzügliche Arbeitsbereitschaft bei Anruf zur Arbeit mit einem Notebook Bereitschaftsdienst und nicht Rufbereitschaft ist.

In vielen Werken steht bei Bereitschaftsdienst, dass bei Bereitschaftsdienst der Arbeitgeber den Ort vorgibt, damit die Arbeit unverzüglich aufgenommen werden kann - dies ist jedoch bei Einsatz von Internet-fähigen Laptop's so ja nicht mehr nötig - da die Arbeit unverzüglich an jedem Ort mit Internet-Ausstattung aufgenommen werden kann. Man kann damit zwar zu hause sein, also nicht an einem vom Arbeitgeber fest gelegten Ort, aber man muss unverzüglich einsatzbereit sein bei Anruf - und darf seinen Aufenthaltsort nicht beliebig wählen - Internetmöglichkeit muss gegeben sein.

Wer hat noch Urteile für oder gegen diese Theorie? Wie ist eure Meinung dazu?

Basis für die Theorie sind: 6 AZR 900/98: Erreichbarkeit am Handy ist Rufbereitschaft 6 AZR 214/00: legt fest, dass Rufbereitschaft nicht zu einer Beschränkung des Freizeitverhalten führen darf

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Community-Antworten (3)

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wahlvst

18.04.2011 um 14:53 Uhr

Bis zum Anruf Rufbereitschaft ab dem Anruf Arbeit. Bereitschaftsdienst wäre es wenn er sich z.B. an einem vom AG bestimmten Punkt "bereithalten" muss, also den Aufenthaltspunkt nicht frei besteimmen kann.

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xxccvv

18.04.2011 um 15:01 Uhr

Hallo wahlvs, . . der Standard, den habe ich oben schon aufgeführt. Meine Frage ist nur, ob dieser in der heutigen Zeit so einfach haltbar ist oder ob die Reaktionszeit wie z.B. in 6 AZR 214/00 und in 6 AZR 543/ 02 ein ausreichendes Kriterium für Bereitschaftsdienst ist. Oder habe ich Deine Antwort missverstanden?

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Rosalie

19.04.2011 um 13:39 Uhr

Hallo, es handelt sich bei euch, denke ich, um Rufbereitschaft. Bei Störungen muss per z.B. Fernwartung von einem Laptop aus gearbeitet werden. In den Tarifverträgen steht " unverzüglich", d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Nichts anderes macht ein anderer Mitarbeiter , der bei Störung in die Firma fährt um die Störung zu beheben. Er muss es auch ohne schuldhaftes Zögern machen. Beide müssen zu erreichen sein und beide müssen dafür sorgen, dass sie arbeiten können. Reaktionszeit spielt hier keine Rolle. Wichtig ist: ich bestimme mein Aufenthaltsort selbst. Bereitschaftsdienst gibt es nur wenn der Arbeitgeber bestimmt wo ich mich aufhalten muss. Bezahlung ist auch anders. Was ist mit den MA die kein Internetzugang haben? Die soll es noch geben.

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