Erstellt am 17.11.2024 um 08:39 Uhr von Saft
Wann waren die freien Tage geplant?
Erstellt am 17.11.2024 um 14:13 Uhr von Olav HB
Die AU befreit von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung. Fallen in der Zeit der AU aber planmäßig freie Tage, so bedeutet dies NICHT, dass man diese Tage anschließend ersetzt bekommt. Ausnahme ist, wenn man Urlaub hat. In dem Fall wird die Arbeitsleistung nicht vom Urlaub, sondern von der AU ersetzt, man würde seinen Urlaub gutgeschrieben bekommen (aber in keinem Fall eigenmächtig and er AU dran hängen!).
Sind laut DP in Anschluß an einer AU regulär Dienstfreie Tage vorgesehen, dann hat man diese auch frei, ist das nicht der Fall, ruft unweigerlich die Arbeit.
Erstellt am 17.11.2024 um 17:30 Uhr von celestro
Der AG darf nicht einfach den Dienstplan ändern. Wie sah der denn vorher aus (oder gab es noch keinen)?
Erstellt am 17.11.2024 um 18:24 Uhr von Luzi89
Mir geht es nicht darum, dass ich auf die zwei freien Tage bestehe.
Mich würde nur interessieren, wie mein Arbeitgeber das dann rechnet. Sind dann die freien zwei Tage dann in meinen 3 Krankentage drin?
Danke für die Antworten.
Erstellt am 17.11.2024 um 19:44 Uhr von celestro
Woher sollen wir wissen, wie Dein AG das rechnet?
Aber wie wäre es, mal die Fragen zu beantworten. Denn nur so kann man eine vernünftige Antwort geben.
Erstellt am 18.11.2024 um 09:00 Uhr von Olav HB
Zitat: "Mich würde nur interessieren, wie mein Arbeitgeber das dann rechnet. Sind dann die freien zwei Tage dann in meinen 3 Krankentage drin? "
Die Grundlage ist der Dienstplan, so wie dieser vor der Erkrankung bekannt gegeben wurde. Und ja, wenn innerhalb der Zeit der AU regulär freie Tage vorgesehen waren, dann ist das so. Es besteht kein Anspruch auf einen ausgleich für freie Tage während der Krankheit (Ausnahme: Urlaub).